Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 78-79 (8.10.1901)
- Date
- 1901-10-08
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
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1721 Auch dieses Jahr betheiligten sich sämmtliche Schüler des dritten Kurses an der Schlutzprüfung, deren schriftlicher Theil am 22. und 23. Aug. stattfand. Der mündliche wurde am 12. Aug. durch den Königl. Regierungskommiffär Herrn Kreisschulinspektor Dr. A .Weber — in Religion gleichzeitig durch Herrn Distriktsrabbiner N. Bamberger — abgehalten und hatte das erfreuliche Ergebniß, daß die sämmtlichen Prüflinge dieselbe erfolgreich bestanden und so die Berechtigung erhalten haben, in die israelitische Lehrer- Vildungs-Anstalt zu Würzburg übertreten zu dürfen. Rußland. Warschau. Warum ausländische Juden die russische Grenze nicht mit Halbpäffen überschreiten dürfen? darüber veröffentlicht der in Warschau in russischer Sprache erscheinende offizielle „Warschawski Dnjewnik" eine Reihe köstlicher Aktenstücke, die aber ihres eigenartigen russisch - bureaukratischen Stils wegen nur in freier Bearbeitung wiederzugeben sind. Aus denselben geht hervor, daß die Maßregel schon im Jahre 1897 und zwar vom Gouverneur von Lublin gegen die österreichischen Juden angeregt worden ist. Dieser Herr war nämlich der Ansicht, daß Juden eigentlich von rechtswegen die russische Grenze nur mit von einem russischen Consul visirtem Vollpaß überschreiten sollten. Würde es den Juden gestattet, den heiligen russischen Boden auch mit einem von keinem russischen Cerberus visirten Halbpasie zu überschreiten, so könnten bei der Leichtigkeit,, mit der solche Halbpässe von den ausländischen Behörden ausgestellt werden, leicht der Fall eintreten, daß ein ausländischer Jude mit Hilfe eines alle 4 Wochen erneuerten Halbpasies sich beständig in Rußland aufhalten würde. Der Minister des Innern sah auch diese große Gefahr ein und beschloß derselben durch das Verbot, österreichische Juden mit Halbpäffen über die russische Grenze zu lasten, vorzubeugen. Leider ging aber die Sache nicht ganz glatt von Statten. Der Minister des Aeußern theilte seinem Kollegen vom Innern mit, daß der österreichische Botschafter gegen die Maßregel protestirt habe. Auch behaupten deutsche Blätter, daß der Generalgouverneur von Warschau diese Maßregel auch auf preußische Juden anwende. Die deutschen Blätter schlagen Lärm und fordern ihre Regierung auf, gegen Rußland Repressalien zu ergreifen. Auch der russische Finanzminister beschwerte sich über diese ohne sein Wissen getroffene Maßregel seines Kollegen und meinte, daß dieselbe den Handel störe. Auch widerspricht die Verordnung den in dem Protokoll vom 9. Februar 1897 niedergelegten Beschlüssen der deutschrussischen Conserenz. Trotz diesen sehr gewichtigen Einwänden hielt der Minister des Innern tapfer an seiner Verordnung fest. Wußte er doch das Vaterland in der Gefahr, von mit Halbpässen schwer bewaffneten Juden überschwemmt zu werden! Er vertheidigte daher sein Lieblingskind gegen seine gegen dasselbe andrängenden Kollegen mit ebenso viel Muth als Ungeschick. Die Verordnung, meinte er in einer Vertheidigungszuschrift an die genannten Minister, wäre kein Novum, sondern entspricht genau dem Gesetze über den Grenzverkehr von 1860. Der Handel könne durch die Maßregel unmöglich nennenswerthen Schaden erleiden, da an der Grenze auch Nichtjuden Handel trieben. Auch ist das russische Vaterland sehr groß und es wird in weitem russischen Reiche auch an anderen Stellen als an der Grenze noch Handel getrieben.*) Was endlich die befürchteten Repressalien von Seiten Deutschlands anbetrifft, so glaubt der Minister des Innern nicht an die Möglichkeit derselben, da aus dem Protokoll über die deutschrussische Conferenz von 1897 für Rußland keineswegs die Verpflichtung hervorgeht, auch die deutschen Juden mit Halbpässen über die Grenze zu lassen. In diesem Protokoll werden nämlich die Juden nicht a u s d r ü ckl r ch erwähnt, und der russische Minister des Innern vertritt die sonderbare Ansicht, daß den Juden von vornherein alles verboten ist, was ihnen nicht ausdrücklich gestattet i st. Es ist nur merkwürdig, daß die Juden in Rußland Steuern zahlen und Soldaten werden müssen, obgleich in den betreffenden Gesetzen von den russischen Unterthanen im Allgemeinen die Rede ist und die Juden nicht ausdrücklich hervorgehoben werden. Zuletzt erklärt der russische Minister des Innern, daß sein Name Hase sei und er von einer Verordnung, welche den preußischen Juden verbietet, mit Halbpässen die russische Grenze zu überschreiten, nichts wisse. Er müsse sich erst an den Generalgouverneur von Polen um Auskunft darüber wenden, ob und aus welchen Gründen er den preußischen Juden die Grenzüberschreitung mit Halbpässen verboten habe. Gleichzeitig soll der Generalgouverneur von Polen seine Ansicht darüber äußern, ob es für den Handel an der Grenze ersprießlich und wünschenswerth sei, den ausländischen Juden die Ueberschreitung der russischen Grenze zu erleichtern. Daß die Antwort zu Gunsten der preußischen Juden ausgefallen ist, daran war die Art dieser Fragestellung wirklich nicht schuld, sondern, wie bereits früher mitgetheilt, die Intervention der preußischen Regierung. Palästina. Jerusalem. Mein Gang durch das neue, jüdische Spital war beendet. Der gute Eindruck, den ich schon durch das Aeußere des mächtigen Hauptgebäude» mit den zwei dahinterliegenden kleineren Nebengebäuden empfangen hatte, war noch erhöht worden, als ich durch das schön geschnitzte Hauptthor -— einem kleinen Meisterwerk in seiner Art, als Handarbeit eines Jemen- ~*TDiese^ für einen Minister schier unglaubliche Ansicht über den Handel lautet im Tex« wie folgt: Der wirkliche Handel wird kaum unter der Maßregel leiden, da derselbe sich nicht auf den 21 Werst brei'en Grenzstreifen beschränkt und auch da nicht ausschließlich von Juden betrieben wird.