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Der Israelit · 1901-10-08 · Heft 78-79 (8.10.1901) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 78-79 (8.10.1901)
Date
1901-10-08
Page
– (sequence 19)
Language
German
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WWWM 1713]) für das Gesetz zu stimmen. Doch von einem Manne, der seine Kinder taufen läßt, darf man wohl alles erwarten. Anders verhält sich die Sache mit dem Präsidenten der jüdischen Kultusgemeinde. Als aber die jüdischen Haustrer eine Versammlung einberiefen, um die Mittel zur Abwehr zu berathen, hielt es Herr Dr. Vyk unter seiner Würde, auf der Versammlung überhaupt zu erscheinen. Gr hielt die Politik der Jgnorirung für die angemessenste. Was Wunder also, daß die jüdischen Wähler sich für ihn am Tage der Wahl zum Landtage nicht erhitzen konnten und den Dingen ihren Lauf ließen? Zum Uebermaß erstand Herrn Dr. Vyk ein Gegner im eignen Lager, einer jener Streber, die wir in diesen Blättern bereits genügend gebrandmarkt haben, die sonst nicht einen Funken von Gefühl für das Judenthum und seine Bekenner hegen, aber wenn die Wahlseuche ausbricht, plötzlich ihr jüdisches Herz entdeckeu und ausziehen, um in der Wahlschlacht einem anderen Glaubensgenosien das Mandat abzujagen. Das Resultat war, wie gesagt, daß keiner von beiden Kandidaten gewählt wurde. In Krakau wiederuni erlebten wir eine doppelte Wahlkomödie, die wohl für lange hinaus unfern diversen Kandidaten die Lust zum Kandidiren vertreiben wird. Die Konservativen stellten auf ihre Liste unter den vier Kandidaten den Präsidenten der jüdischen Gemeinde, Dr. Leon Horowitz. Die Juden halfen dafür, die Liste der Konservativen durchführen; aber die konservativen Wähler hielten es nicht für nöthig, dem Juden die politische Treue zu bewahren, sie strichen Dr. Horowitz von ihren Wahlzetteln, und so kam es zwischen dem jüdischen Kandidaten und einem von der Gegenpartei, dem vorgenannten Liberalen, zur Stichwahl, in der selbstverständlich der Jude unterlag. Auch die Gegenpartei, die sog. Liberalen, hatte einen Juden in ihre Liste ausgenommen, um die Juden zu ködern, aber um nicht in den Verdacht der Judenknechtschaft zu kommen, räumte sie dicht neben dem Juden einem ausgesprochenen Antisemiten einen Platz ein. Eine größere Weitherzigkeit kann man selbst von galizischen Politikern nicht fordern. Beide Kandidaten fielen durch. Im Uebrigen werden auch in den neuen Landtag vier jüdische Abgeordnete einziehen. Denn die Lembergei Handelskammer hat jetzt einen jüdischen Abgeordneten gewählt,-nämlich Herrn Dr. Heinrich Kolischer, einen unserer ersten Industriellen und Nationalökonomen, der aber bisher zu jüdischen Fragen keinerlei Stellung genommen hat. Der einzige, der ein warmes Herz für sein Volk besitzt und sich um seine Glaubensgenoffen bleibende Verdienste erworben hat, ist der Abgeordnete Dr. von Porada-Rappoport, aber eine einzige Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Sommer. Jndeffen, diejenigen unter uns, die noch dem veralteten Glauben huldigen, daß einige „jüdische Abgeordnete" zu unserem politischen Heil nöthig sind, können sich trösten. Aeitrrirgsirachrrchten und Correfponderrzeit. Deutschland. Berlin, 2. Oft. (B e st r a f u n g eine § 3 e u * g e n.) Der Kaufmann A. war am Versöhnungssesttage vor die Kammer für Handelssachen des Berliner Landgerichts I als Zeuge geladen. Vorher hatte er in einem schriftlichen Gesuch gebeten, den Termin aufzubeben, da er als strenggläubiger Jude an diesem Tage dem Gottesdienste in der Synagoge nicht fern bleiben könne. Dieser Bitte ist nicht entsprochen worden; auch wurde eine nochmalige Vorstellung des Zeugen mit der Begründung abgewiesen, daß eine Vertagung der Sache nicht angängig sei, und von der Vernehmung des Antragstellers nicht abgegangen werden könne. Beim Aufruf der Sache stellte sich heraus, daß der Zeuge nicht erschienen war. In diesem Fernbleiben vom Termin erblickte der Gerichtshof eine Renitenz, die geahndet werden muffe. Hiervon ausgehend, wurde dem Zeugen eine Strafe von 30 Mk. und Tragung der Terminskosten auferlegt. Tarmstadt, 2. Okt. (Die Ausbildung und Anstellung der israelitischen Religionslehrer im Großherzogthum Hessen.) Der Abgeordnete Backes beantragt, die Zweite Kammer der Stände wolle die Großherzogliche Negierung um möglichst baldige Vorlage eines Gesetzentwurfes ersuchen, der die Ausbildung der israelitischen Religionslehrer, deren Anstellung und Besoldung zeitgemäß regelt. Die Begründung des Antrages lautet: Die israelitischen Religionslehrer in den israelitischen Gemeinden auf dem Lande haben theilweise nicht die Ausbildung, die sie befähigt, einen Religionsunterricht mit Erfolg ertheilen zu können. Deren Stellung ist in Folge der völligen Abhängigkeit von den betreffenden Kultusvorständen eine unwürdige und unhaltbare, ihr Gehalt geradezu ein erbärmlicher. Der Staat muß ein Jntereffe daran haben, daß auch der jüdische Religionsunterricht veredelnd auf die Gemüther der Kinder einwirkt und ist daher eine staatliche Aufsicht für diesen Unterrichtsgegenstand dringend geboten. In unseren Nachbarstaaten Württemberg und Baden sind die Verhältniffe der israelitischen Religionslehrer gesetzlich geregelt und ich erachte es als zeitgemäß, daß solches auch in Hessen geschieht. O e st e r r e i ch. Wien, 2. Okt. (Der Magistrat gegen das Schächten. Unter dem Vorsitze des Magistratsdirektors Preyer hat nunmehr das Magistratsgremium in außerordentlicher Sitzung das Schlachtungsverfahren im Allgemeinen und das Schächten der Thiere im Besonderen einer eingehenden mehrstündigen Berathung unterzogen. Auf der Basis wiffenschaftlichen, fachmännischen, litterarischen Materials als

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