Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 76-77 (26.9.1901)
- Date
- 1901-09-26
- Page
- – (sequence 46)
- Language
- German
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46 Adel vnd sunst von menigkhlich weydt vnd vil gebraucht’4 wird und der sicherlich ,.bey der Stadt Hildessheim vnnd Ihm ganntzen Lanndt bey manichem Redlichen Krannken Alenttsclten vil Guetts schaffen würdt.*‘ Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:10) Ernveste. Erbar, AVolgeachte, A7ornehme vnnd Wolweise, Euch seind Jederzeit mein Freundtwillige Diennst. A nd alles guetts zuvor. Günstige Liebe Herrn Gevather, Freundt vnnd guette Nachbein. Den Herrn soll ich g nett er Freundtlicber Nachberlicher meinung nicht verhalten. Als der Hochwirdigste. durchleichtigst Hochgeboren, mein Gnedigsfer Ghurfürt vnd Herr, zu Gölln, Herzog Ernst pp. Vor diesem mein Zugestandenen Amfall vnd Amglick Ihn erfaiung gebracht. Als haben ihr Ghurf. Gn. auss gnedigstem mitleiden, mir zu Hülff vnd Hestern. Einen Juden vnd Aledicum, JVIaister Hertz! von Ham, fiirweisser diess. alher verornedt. welcher der Enden seiner IVolmtmg vnd Aitzney Hochbeliemst von Graven. Herren, vom Adel vnd sunst von menigkhlich weydt vnd vil gebraucht. Vnd alss einen guetten Nahmen hat. Demnach nun Er, Jud, etwas bey 14 tag bey mir gewest, meines Schadens gelegenheit Erlernedt, Er mir mit seinem Thuen vnnd anschlagen nicht 1 bell gevelt, hab Ich dise vergwiste Vertröstung von Ihme, dass Er mich mit göttlicher Hüllte vnnd Zuthuen seiner Artzney ad sanitatem wider Hestituirn wolle. Ihn mitels aber Ist von Ihrem Ghurf. G. Er wider Ervordert, vnnd an gestern wiederumen alher zu mir ankumen, bracht vnnd übergab von Ihren Ghurf. G. mir zway vnnderschiedliche Schreiben, Aines an mich allein, das andere aber, an euch meine günstige Herrn lauttendt, welches Ich einem Erbarm Radt, hiermit zu überschicken Ihm bevelch, das die Herrn vnnd Nachbern hiebeygelegt haben. zu empfahen für ains, zum andern bevelchen Ihre Ghurf. G. mir gnedig wass von demselbigen wegen gemeltes Juden halber Ich mit ainem Erbaten Radt hanndien solle. AVeill Ich aber 10) Archiv der Stadt Hildrslioini, Aldli. LXXXI\r, Nr. 4, Fol. 22 1' Es sei hier Imnicrkt, dass das bischöfliche Ansuchen weyeu Aufnahme des jüdischen Arztes ein wichtiges Moment . „in puncto juris recipienti judaeos", bildete. So wies z. B. „Bürgermeistere und Ifallt der Stadt Hildessheimb ‘ in einem an die fürstbischöfl. Regierung am 20. August, 1(597 gerichteten Schreiben darauf bin, dass „Churfürst, Ernst Christmilten Andenkens . . miss . . gantz gnädigst und güetig ersuchet hat, einen Jüdischen Medicum, . . . zn recipiren und zu vergleiteiO (handschriftl. in Lev er in sch. Bibi. Nr. 355.) laider gar Übel zu Fuess und Hindert bin khann, Als iibe’senndt Ich liiemit, einem Erbarn Radt, einen glaubwirdigen Extract, der Ghurfürstlicben mir bevolcbner Verrichtung, des Freundtlichen \Tersehens. sy wollens nit weniger, als bette Ihn aigner Personn ven teilten kliindten, aimebmen, vnnd mich von wegen meiner Kranckheit, entschuldigt halten, Was nun ein Erbat er Radt auff das überschickt Ghnrfürstlich Schreiben und meiner bevolcbner Werbung oder Verrichtung, des Juden halber gelegennheit sein will, das werden sieb die Herren gegen Ihrer Ghurf. G. zuvorderst wissen zu erklären vnnd mir freundtlielie widerantwurt ihn Schrifften ertheilen, (1 lammen Ich freundt,lieb gebetten liaben will), Damit ich die Ihren Ghurf. G. bey derselbigen Lageyen, (so nach Verrichtung annderer vnd merer geschafft, vngefahrlich Ihn 8 Tagen wider von hyr ablaurteti wiirdt) vundert heiligsten Hericht meiner Verrichtung zuschreiben möge. Will vor mein Personn nicht hoffen, das ein Erbat er Radt, meinem vnnd Ihrem gnedigstem Ghuvfürsten vnd Herrn, ein solches begern gnedigist. vnd vorbittlicbs Schreiben sollen verwägern, Sünder viltner liierauff gemelten Maisler llertzl Juden, auffs wenigist ain Jar Zway Ilm die Stadt ein vnnd vnderkumen lassen. AA7ie Ich dann vor mein Personn, meine günstige Herren Gevattern, vor den Juden freundt,- vnnd nachbarlich gebetten haben will. Dann Er siecht mich davor an. vnnd nime es miss meines Gen eiligsten Herrn Schreiben sovill, das er bev der Stadt, Hildessheim vnnd Ihm ganntzen Lanndt bey manichem Redlichen Krannkeu identischen vil Guetts schaffen wiirdt. Zu dem so ist es meines genedigisten Herrn gebrauch nicht , ainon zu promoficiven oder zu befiinltei n, dess timen vnnd lassen seiner Ghurf. Gn. vnbekanndt, das wollen die Herrn Gevatter von bössers berichts wegen Hin aebtung nehmen. Da Ich ainem Erltaren Radt , als meinen günstigen, geliebten Herrn Gevattern allen guetten Willen vnnd Nachbarschaff’t erzeigen kann, Time Ichs willig vnnd gern. Datum Steyr wählt den 16. Juny Anno 1584. Stathalter alhir AV. v. Hohenegk zu Vilsegk. Obiges Schreiben trägt folgende Attisch ritt: Den Ehrnvesten, Ei baren, AVolgeacbten , A^ornehmen vnnd wolweissen Herrn Bürgermeistern vnnd Radt der Stadt Hildessheim meinen