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Der Israelit · 1901-09-17 · Heft 73 (17.9.1901) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 73 (17.9.1901)
Date
1901-09-17
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1611 Kollegiums ist der Oberpräsident der Provinz. Die Verhandlungen sind natürlich streng geheim. — Der „Deutsche Anwaltstag" endete hier mit der Ehrung eines Glaubensgenossen, die nicht unerwähnt bleiben darf. Zum Schluß der Verhandlungen nahm noch einmal Geheimrath Vierhaus, der Vertreter des Justizministeriums, das Wort, um in seiner Eigenschaft als Professor und Mitglied der Berliner Juristenfakultät die Einheit von Theorie und Praxis zu betonen, von der der soeben gehörte Vortrag Staub's das glänzendste Zeugniß abgelegt habe. Wenn Staub die Namen der um das neue Recht hochverdienten Anwälte genannt habe, so habe er den besten vergessen, seinen eigenen. Die Theorie müsse anerkennen, das; sie ihm für sein Meisterwerk. den Kommentar zum Handelsgesetzbuch, den tiefsten Dank schuldet. München, 12. Sebt. Der antisemitisch-klerikale Geiueindebcvolln'.ächtigte Kellner hatte vor einiger Zeit den israelitischen Magistratsrath Lebrecht in öffentlicher Versammlung „einen großen Juden" und „solch' einen Grundstücksspekulanten" genannt. Er wurde darauf wegen Beleidigung Lebrechts in erster Instanz zu 20 Mk., in zweiter zu 10 Mt. Geldstrafe verurtheilt. Die zweite Instanz hielt nur den Ausdruck „großer Jude" für beleidigend, während der Ausdruck „solch' ein Grundstückspekulant" straffrei bleiben müsse, weil Lebrecht erwiesenermaßen in Grundstücken spekulire. In einem Brief an Lebrecht stellte nun der Zigarrenhändler Oberzimmer fest, daß Kellner selbst Grundstückspekulant lei, und es nicht verschmäht habe, als prinzipieller Antisemit dem israelitischen Rauhwaarenhändler Samuel Tag sein zwei Tagewerk großes Grundstück mit erheblichem Nutzen zu verkaufen. Der Brief enthielt noch die Stelle: „Welch' ein Pharisäer!" Wegen dieses Brieses erhob Kellner Klage. Schon im Eingänge der Verhandlung suchte Kellner den Rückzug anzutreten, denn sein Vertreter sowohl wie er erklärten, die Klage zurücknehmen zu wollen, wenn Oberzimmer die Beleidigung zurüünehme. Dieser erwiederte aber, er habe nichts zurückzunehmen. Die Verhandlung ergab, daß die Behauptung Oberzimmers vollkommen zutreffend war. Der Beklagte wurde zwar, lediglich wegen des Ausdruckes „Pharisäer" mit 10 Mk. Geldstrafe belegt, den Nachweis, daß der Kläger Grundstückspekulationen getrieben habe, erachtete das Gericht als erbracht. "Rcumarkt (Oberpsalz), 6. Sept. Ganz plötzlich und unerwartet kehrte der unerbittliche Tod in unserer Gemeinde ein, einen Mann dahinrasfend, der, ob seiner Liebenswürdigkeit und Güte von Hoch und Nieder, Jung und Alt hochgeachtet und geliebt war. Im 74. Lebensjahre setzte ein Herzschlag dem segensreichen Leben. Wirken und Streben des Herrn Heinr. Dreichl i n g e r, Fabrikbesitzer, ein Ziel, nicht fragend, welchen Schmerz, welche Trauer ein solcher Verlust Hervorrufen muß. Wer den aus dem Leben Geschiedenen kannte, fühlt, was seine trauernde Gattin, seine tiefbetrübte Familie, seine zahlreichen Freunde und Bekannten, und insbesondere die bedürftige Menschheit, der er im Verein mit seiner gleichgesinnten Gattin, allezeit ein stillgebender Wohlthäter, Tröster und Freund war, an ihm verloren. Vor seinem edlen, biederen Eharakter, seiner außerordentlichen Herzensbildung und Gutmüthigkeit konnte kein trügerischer Glanz bestehen; der edle Zweck, das höhere Ziel, bildete den Mittelpunkt, worin sich all sein Thun und Handeln vereinigte. Unsere Gemeinde besonders, welcher er in früheren Jahren ein trefflicher Vorstand war, verliert in ihm einen eifrigen Förderer, der auch später, nachdem er lange das in Ehren begleitete Amt niedergelegt., sein reges Interesse und seine Anhänglichkeit bewahrte. Ein treubesorgter Gatte, ein liebevoller Vater, ein wahrer Menschenfreund, hat er sich aus eigener Kraft, vermöge seiner Tüchtigkeit, zur eminenten Höhe emporgearbeitet, als leuchtendes Vorbild für seine musterhaft erzogenen beiden Söhne, welche auch mit rührender Zärtlichkeit an den geliebten Eltern hängen. Was er außerdem hinterläßt, ist der gute Name, den er sich im Kampfe um's Dasein erworben, das treue Andenken, das Tausende für ihn bewahren und die allaemeine Liebe, die ihm wohl Niemand rauben kann. Möge die schwergebe,lgtc Gattin, die tieftrauernde Familie, Trost finden in ihrem festen Gottvertrauen und in dem schönen Bewußtsein treuer Pflichterfüllung: möge die alles heilende Zeit lindernden Balsam auf die allzu schmerzende Wunde träufeln. Von Nab und Fern eilten Verwandte und Bekannte herbei, ihrem allbeliebten Mitbruder die letzte Ehre zu erweisen. Ein imposanter Leichenzug. zusammengesetzt aus allen Schichten der Bevölkerung, folgte dem Sarge, und viele Thränen wurden dem Verblichenen nachgeweint. Daß er nicht mehr unter uns ist, schmerzt uns, daß er aber unter uns war, erhebt uns, wir sind stolz darauf. S. K. Oesterreich. Wien, 12. Sept. Das antisemitische „Deutsche Volksblatt" stößt folgenden Seufzer aus: (Ein uralter, historischer Ga st Hof in Judenhänden.) Aus Augsburg wird uns geschrieben: Einer der ältesten Gasthöfe Deutschlands, das geradzu weltberühmte Hotel „Zu den drei Mohren" in Augsburg, das Jahrhunderte lang in christlichen Händen gewesen, ist in den Besitz eines Inden übergegangen. Der Jude Laßmann aus München hat es gekauft und gibt dieses bedauerliche Ereigniß in den Blättern durch Inserate bekannt. Der Gasthof „Zu den drei Mohren," neben dem Fuggerhanse, in der prächtigen Maximiliansstrnße, bestand schon zu Zeiten Augsburg'schen Glanzes unter Kaiser Karl V. Mehrere Kaiser und Könige und unzählige weltliche und geist-

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