Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 71 (9.9.1901)
- Date
- 1901-09-09
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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WMMHW MM WWWW 1564 des Tragens am Sabbat sonst skrupellos Übertritt? Sie tragen ohne Bedenken an jedem Sabbat vom Einzelbesitz in den öffentlichen Besitzkreis und umgekehrt, sie tragen selbst am r,:im bv rzv ihre Gebetbücher, ihre Schirme und Stöcke und wohl auch ihr Geld nach und hören den Schofar deßhalb nicht, weil man denselben möglichen Falls am Sabbat tragen könnte! Wo bleibt da der gesunde Menschenverstand, die einfache Consequenz, die unerbittlich fordert: Wer am Sabbat gegen das ausdrückliche Thoraverbot trägt, für den fällt doch jeder Grund fort, Tekiath Schofar am Sabbat wegfallen zu lassen, wer aber den Schofar an Sabbat als unzulästig erachtet, wie kann ein solcher sich über das Verbot des Tragens am Sabbat skrupellos' hinwegsetzen? Freilich handelt die große Masse, wie bei so vielen Fällen, auch in diesem Punkte völlig gedankenlos, ohne sich des Widerspruchs bewußt zu werden, dessen sie sich in ihre^n Thun schuldig macht. Aber je größer die Gedankenlosigkeit ist, umso unwiderleglicher macht sich die Thatsache geltend: So bedeutsam auch Mizwas Tekiath Schofar der großen Gesammtheit erscheint, sie trilt ohne jeden Widerspruch als selbstverständlich, vor der bloßen Möglichkeit einer Kollision mit dem Sabbatgesetz, auf Grund einer rabbinischen Anordnung zurück! Es liegt aber in dieser ausnahmslosen Unterlassung eines göttlichen Gebotes auf Grund einer Anordnung unserer Weisen eine so rückhaltlose Anerkennung der letzteren, daß sie als eklatanten Belveis dafür gilt, mit welcher Treue die große jüdische Gesammtheit der Weisung und Leitung seiner bewährten Meister auch dann folgt, wenn dieselben für den oberflächlichen Blick selbst mit dem klaren Gotteswort im Widerspruch erscheinen. c mn »enete e’tpr,'1 'E- -cs pnv '1 ejte pycsp "i , rrn pc “pm rrc" ’-c-ie ete“ mm 'i:ia --v Emmr: mm mcm d^bic ■-ie~ cmn .CST ITCm E'E'L E In Wirklichkeit widersprechen ja die Worte der Sopherim nicht den Worten der Thora, sie sind, wie Rabbi Jochanan lehrt, ihre wahren Freunde, durch welche die Worte der Thora erst ihre wahre Werthschätzung erhalten. Sie sind für die Thora dasselbe, was für den guten Wein der ihn prüfende und würdigende Gaumen ist, und genießen deßhalb nach Rabbi Schinreon sogar eine noch höhere Werthschätzung, als die Worte der Thora. Aus der tieferen Bedeutung des Verbotes des Tragens am Sabbat dürste sich in der That leicht ergeben, wie die Gotteshuldigung, welche sich in der Rücksichtnahme auf dieses Verbot manifestirt, nicht derjenigen nachsteht, die in dem Schofarruf zum Ausdruck gelangt. Während der Schofar uns Gott als Herrn und Richter des ganzen Universums begreifen lehrt, der alle Welten, alle Zeiten und alle Ewigkeit umfaßt, führt uns der rsm -,'E's, das Verbot des Tragens am Sabbat in den beschränkten Kreis menschlichen Schaffens, Ringens und Strebens. Die große Zahl derer, die an Rosch Haschono zagend und hoffend, betend und vertrauend zum himmlischen Vater emporblicken, erhebt sich nur schwer und selten über die Sphäre des gewöhnlichen Lebens. Daß Gott ihnen und den Ihrigen Leben und die Mitte! zum Leben durch seine Gnade gewähren möge, ist das erste und allzuoft auch das letzte Ziel aller ihrer Bitten und Wünsche. Der Kampf, um's Dasein ist zu heiß, die Bedingungen, an welche die Fristung auch nur eines bescheidenen Lebens für Weib und Kind geknüpft sind, sind zu hart, als daß sie in den höchsten Weihestunden des Jahres nicht einen hervorragenden Platz in unseren Gebeten und Wünschen einnehmen sollten. Daß Leben und Tod in der Hand Gottes liegen, davon sind Alle durchdrungen, daß aber auch die Bedingungen, die Mittel zum Leben, die Art und Weise unserer Er Nahrung, unseres Erlverbs, sich unter Gottes gnädiger Fürsorge vollziehen, das wagen Viele kaum zu hoffen, ja nicht einmal zu denken. Daß aber selbst unser Geschäftsleben, unser Er werben und Besitzen, unser materieller Gewinn und Verlust, auch unter Gottes Fürsorge sich vollzieht, wird uns durch kaum eine Anordnung des göttlichen Gesetzes so nahe gelegt, als durch das Verbot des Tragens am Sabbat, rctrE nxrm nc;En. Das Hineinu. Hinaustragen am Sabbat ist ein treuer symbolischer Ausdruck der Am nsxrn nc;c*7, unserer „Einkünfte" und „Ausgaben" an den Werktagen. Wie Jemand sich da rauf versteht, von den Gütern der Gesammtheit sich einen Theil für sich und sein Haus zu sichern, sie von der Straße in seinen Einzelbesitz zu bringen, das ist das Kriterium jedes Geschäftes. Umgekehrt spricht sich je der Verlust als ein Hinausdringen aus unserem eigenen Heilnischen Kreis in die große Gesammtheit. Indem nun Gott an Sabbat r.ispm cmm wie mjEm nsri c'Ecn mir*6 -rrrn nm-ei mirdiese Uebertragung vom Einzelbesitz in den öffentlichen Besitzkreis und umgekehrt unter das Diktat seines Willens gestellt hat, ist uns damit zum Belvußtsein gebracht, wie diese an gelegentlichste Sorge menschlichen Lebens und Strebeils von unserem himmlischen Vater lvohl gewürdigt und getragen lvird. Der Schofar am Rosch Haschono ruft uns die Ge danken von Gottes Größe und Erhabenheit in's Be wußtsein, die alles menschliche Denken und Begreifen um Aeonen überragen. Aber der Schofar, der am Rosch Haschono-Sabbat ni ch t zu uns spricht, um die Schranken und Grenzen nicht zu verletzen, mit welchen Gott unseren Besitz von dem der Gesammtheit geschieden hat, zeigt uns, wie es dieses Rufes nicht erst bedarf, um uns Gottes liebende Nähe und seine fürsorgliche Wal-