Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 71 (9.9.1901)
- Date
- 1901-09-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1558 hier nur vereinte Kräfte zum Ziele führen und daß möglichst Hand in Hand mit den Lehrervereinen etwas geschehen muffe, um das vielfach als Stiefkind betrachtete Kantorat in seine ihm von Natur aus zustehenden Rechte einzusetzen. Die zur Berathung erschienenen Herren Blumenthal - Köln, C o h n - Köln, Ebrlich- Schwelm, G u m p e l - Dortmund, Josef - Solingen, Lilienthal - Düsseldorf, S t e i n b e r g - Barmen und Zivi- Elberfeld haben unter Vorbehalt einer offiziellen Kantorenversammlung folgende Gesichtspunkte erörtert und als Thesen aufgestellt: 1. Der Verein bezweckt, den Kantorenstand auf ein höheres Niveau zu stellen, indem fortan nur noch derjenige als Kantor angestellt werden soll, welcher in seinem Privatleben einwandsfrei dasteht und in der Lage ist, seine cantoralen Fachkenntniffe sowie seine allgemeine Bildung durch ein vom Staate anerkanntes Zeugniß nachzuweisen. Zur Erreichung dieses Zweckes soll die Errichtung von Kantorenschulen, entweder im Anschulß an die bestehenden Lehrerseminare oder als selbstständige Institute in's Auge gefaßt werden. Zur Fortbildung sollen ferner regelmäßige Konferenzen stattfinden, auf welechen alle Gebiete des Kantorates eingehende Behandlung zu erfahren haben. 2. Der Verein erblickt eine Hauptaufgabe auch darin, die Anstellungs-, die Pensions- und Relikten-Versorgungs- Verhältniffe einer Regelung entgegenzuführen. Dieses Ziel soll möglichst im Anschluß an den Verein israel. Elementarlehrer für Rheinland und Westphalen erreicht werden. 3. Der Verein erstrebt ferner bei etwaigen Differenzen zwischen Gemeinde und Kantor versöhnend einzuwirken, eventl. ungerechtfertigten Maßnahmen wirksam entgegenzutreten. Behufs dessen soll ein ständiges Schiedsgericht errichtet werden, welches aus Vertretern von Gemeinden und des Kantorenstandes zu bestehen hat. 4. Zur Vertretung der Standesinteressen wird die Nothwendigkeit eines Fachblattes betont: als solches dürfte in erster Linie die in Wien erscheinende „Allgemeine Kantorenzeitung" in Betracht kommen. Norderney, 5. Sept. Dreihundert Aerzte besuchen Ans. k. Mts. auf zehntägiger Dampferfahrt sämmtliche oftfriesischen und Nordseeinseln. Die in großer Zahl eingeladenen jüdischen Aerzte wollten sich von der Theilnahme ausschließen, da sie befürchteten, in Borkum als Juden Insulten ausgesetzt zu sein. _ Professor Levden, der die Sache arrangirt und leitet, gab daraufhin telegraphisch die Weisung, daß, wenn die jüdischen Kollegen sich aus diesem Grunde ausschließen wollten, lieber der Besuch von Borkum unterbleiben solle, was auch geschehen wird. H. Hoffmann. Greifenhagen, 3. Sept. Der hinlänglich bekannte Pastor Krösell in Kloxin, der wegen seiner heftigen Agitation aus Anlaß der Konitzer Mordsache in weiteren Kreisen bekannt geworden, hat vor dem hiesigen Schöffengericht einen Prozeß wegen Hausfriedensbruch gehabt. Nach der Beweisaufnahme liegt der Anklage folgender Thatbestand zu Grunde. Pastor Krösell hatte die Kaisergeburtstagsfeier des Kriegervereins in Woltersdorf besucht und beabsichtigt, da es schon spät geworden war, in dem Hause eines ihm befreundeten Gutsbesitzers zu übernachten. Er begab sich in das Zimmer der Wirthschafterin, um dieser hiervon Mittheilung zu machen. Nach der Aussage der Wirthschafterin, die bei seinem Eintreffen schon entkleidet im Bette lag, hat Herr Pastor Krösell trotz mehrmaliger Aufforderung, das Zimmer nicht verlassen, sondern ein Gespräch mit ihr anzuknüpfen gesucht. Die Wirthschafterin hat unter ihrem Eide ausgesagt, daß sie den Herrn Pastor viermal aufgefordert habe, das Zimmer zu verlassen, das letzte Mal mit der Erklärung, daß sie um Hilfe rufen werde, falls er sie nicht schleunigst verlasse. Herr Pastor Krösell gab in der Verhandlung zu, daß die Wirthschafterin über sein Eindringen indignirt gewesen sei und ihn energisch aufgefordert habe, die Stube zu verlassen. Er bat den Gerichtshof aber um Freisprechung, da die Affaire schon viel Staub aufgewirbelt habe und auch für seine Karriere von einschneidenden Folgen sein könnte, da bereits seitens des Konsistoriums das Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet sei. Der Amtsanwalt beantragte jedoch eine Geldstrafe von 150 Mark. Das Schöffengericht ermäßigte diese Strafe auf 30 Mark. Alsfeld, 5. Sept. Sie haben bereits sofort nach dem Hinscheiden des Rechtsanwalts und Notars Dr. Stern dahier, von dem traurigen Ereigniß, unter Hervorhebung des schweren Verlustes, den das gesetzestreue Judenthum erlitten, Ihren Lesern Kenntniß gegeben. Gestatten Sie mir, Ihnen heute noch mitzutheilen, wie sehr das ganze Leben des Dahingeschiedenen ein großer Kidusch Haschem gewesen. Das bezeugen namentlich die in überaus großer Menge eingelaufenen Beileidsschreiben an die Gattin des Heimgegangenen. Der Landgerichtsvräsident, die Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare beklagen alle das Hinscheiden eines ihnen liebgewordenen Kollegen, den sie bei dem Zusammenwirken im Laufe der Jahre überaus hochschätzen gelernt hätten, und der durch seine seltene Pflichttreue, Gewissenhaftigkeit und Rechtlichkeit allen ein leuchtendes Vorbild gewesen sei. Der Landgerichtspräsident insbesondere rühmte seine Tüchtigkeit als Notar und ein Landgerichtsrath dessen lauteres und biederes Wesen, sowie dessen vortrefflichen Charakter: alle aber preisen einstimmig seine vorzüglichen Eigenschaften des Geistes und des Herzens. Leider war, entgegen meiner früheren Mittheilung, kein Rabbiner vertreten, da dieselben zufälligerweise alle verhindert waren. Ich schließe mit den Worten des Nachrufes der „Alsfelder Oberhess. Zeitung": „Herr Dr. Stern hat