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Der Israelit · 1901-09-02 · Heft 69 (2.9.1901) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 69 (2.9.1901)
Date
1901-09-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1512 Lebensweise ist. Wir hatten ja schon Gelegenheit, aus die tiestraurige Thatsache hinzuweisen, daß bei unseren neologen Brüdern die Verbindlichkeit der Religionsgesetze von der eigenen Willkür abhängig gemacht wird. Nun verkündet aber nicht bloß die Thora die Nothwendigkeit des Religionsunterrichtes, sondern auch eine mehrtausendjährige Erfahrung, die ja selbst für die Neologie ausschlaggebend sein sollte. Wir sprachen von Thora und legten eine Lanze für den Religionsunterricht überhaupt ein. weil wir beide von einander getrennt nicht denken können. Ist doch die Thora — das schriftliche und mündliche Gesetz — die einzige Quelle unserer Religion, warum sollten wir uns dann mit einem Surrogat begnügen, wenn wir uns an der unvermischten krystallreinen Quelle selbst laben können? Wozu denn ein nach christlichem Muster zugestutzter Katechismus, wenn wir die Thora selbst in die Hand nehmen können, um aus ihr Belehrung und Erhebung zu schöpfen? Selbst der Dienst, den ein Katechismus angeblich zu leisten vermag, hat einen sehr problematischen Werth; wir meinen nämlich den, daß durch einen, in der Landessprache verfaßten Katechismus, die nichtjüdische Welt in der Lage sei, sich über Juden und Judenthum ein unbefangenes Urtheil bilden zu können. Denn ob eine Religion Liebe oder Haß, Gutes oder Böses predige, sollte im Grunde genommen dem Staate ziemlich gleichgültig sein, welchen Einf l u ß sie auf ihre Bekenner ausübt, welche Wirkung sie im Gefolge hat, ausschließlich nur das allein hat ihn zu kümmern. Nun, der Einfluß des Judenthums oder der mosaischen Religion auf die Juden läßt sich heute leicht feststellen. Der Baum ist an seinen Früchten Zu erkennen! Aus den unzähligen Stellen der einschlägigen Litteratur von vorurtheilsfreier nichtjüdischer Seite, verweisen wir abermals auf das zutreffende Urtheil eines bedeutenden christlichen Gelehrten, das wir in Unserer „Vorerinnerung" anführten.*) Und selbst wenn im Talmud anstößige Stellen gegen unsere christlichen Brüder vorhanden wären, was wir durchaus nicht zugeben, und als bodenlose Verleumdung mit aller Entschiedenheit zurückweisen muffen, so dürfte selbst dies den Staat auch nichts anqehen, und zwar deßhalb, weil der glühende Patriotismus der Juden, ihre Treue und Liebe zu Thron und Vaterland, ihr gemeinnütziges Streben, ihre Dienste zum Wohle der Gesellschaft, kurz: ihr ganzes Leben nur den untrüglichen Beweis liefern möchte, daß sie den Talmud in der Praxis vollständig desavouirt haben. — Höchstens bei einer neu entstandenen Konfession wäre eine Prüfung ihrer Dogmen am Platze. Die Prüfung der jüdischen Dogmen, wie sie in neuester Zeit von den Antisemiten verlangt wird, wäre eine grundlose Ehikanirung und Beleidigung der Jud e n h c i t. Warum untersucht man nicht auch die Glaubenssätze der nichtjüdischen Konfessionen? Gegen Siehe Nr. 35, Seite,796. die Verleumdungen und Verdächtigungen des Antisemitismus nützt eine derartige Untersuchung umsoweniger, weil man durchaus verdächtigen will — und das thut ja der Antisemit — auch weiterhin verdächtigen kann: man habe die Religionspflichten der Juden in den Katechismen nicht aufrichtig mitgetheilt. Nach dem Obigen darf also darüber kein Zweifel gehegt werden, daß der Kern und das Wesen des jüdischen Religionsunterrichts die Unterweisung in der Thora in der Ursprache sein muß. Die Frage ist nur. was von der Thora gelehrt werde und was von der Thora zur Religion gehöre. Um dies genau bestimmen zu können, ist vor allem nöthig. über den eigentlichen Zweck des Religionsunterrichtes im Klaren zu sein. Wenn wir Alles mit Allem in genaue Erwägung ziehen, so finden wir, daß der jüdische Religionsunterricht einen doppelten, ja dreifachen Zweck hat, sowohl in der Volks-, als auch in der Mittelschule und ebenso in der „Religionsschule" des ganzen Lebens, die der ge setzestreue Jude durchzumachen hat. Der Religionsunterricht ist zu allererst Selbstzweck; denn das Thora - studium ist ebenso ein heiliges, göttliches Gebot, wie die übrigen Gebote der Thora; dann hat er den Zweck, zum weiteren religiösen Handeln anzueifern und anzuregen, und der dritte Zweck ist, über alle Anforderungen des Judentbums belehrt zu werden. Im Allgemeinen wird dem ersten Zweck Genüge geleistet durch den Unterricht in der Bibel, während den letzteren gedient wäre durch den Unterricht — den man nicht ertheilt, wenigstens dort nicht, wo kein „Melamed" angestellt ist. Denn um vollständige Aufklärung zu gewinnen über das Juden thum und die Pflichten, die es verlangt, wäre es nöthig. daß schon in der Volksschule bei den vorgeschritteneren Klassen ein Handbuch wie v->rr "n *V)srp vder Hirsch's Cbnreb benützt werde, was aber in den meisten indischen Volksschulen nicht geschieht. Aber auch der Bibelunterricht wird unfruchtbar bleiben, wenn er nur trocken, ohne Eommentar, ohne grammatische Erläuterung und Worterklarung, ganz mechanisch dem Kinde vorgetragen wird. Als Beisviel dürfte der Satz iprn nst p» genügen. Er wird ohne weiteres übersetzt: Ein Land, das von Milch und Honia fließt. Nach der aewöhnlichen Methode wird das Kind kaum wissen, daß nt nicht „Milch", sondern „fließen" bedeutet. Die Mübe. die man sich durch eine derartige Nachlässigkeit zu ersparen glaubt, fällt bei weiterem Lehren und Lernen mit doppelter Wucht auf Lehrer und Schüler zurück. Und so lange dem Kinde die innige Verbinduna der schriftlichen Lehre mit der mündlichen, die es im Leben bethätigen soll, dunkel bleibt, bat es sich wobl Wörter eingepfropft, aelernt aber hat es — nicht. Bei dem Religionsunterrichte in der Volksschule darf überhaupt nicht außer Acht gelassen werden, daß der Unterricht daselbst kein abgeschlossenes Ganzes

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