Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 65 (19.8.1901)
- Date
- 1901-08-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2449146-2449209--54029-2504634- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1434 wurde. Trotz der anderweiten, auch regierungsseitig des öftern anerkannten schweren Belastung der Gemeinde sind finanzielle Schwierigkeiten erheblicher Art bezüglich der Erhaltung der Schule zunächst nicht aufgetaucht. Erst als in Folge des Lehrerbesoldungsgesetzes vom 3. März 1897 das Gehalt des Lehrers vom Bezirksausschuß auf 1200 Mk., 160 Mk. Alterszulage und 300 Mk. Miethsentschädigung festgesetzt wurde, begannen die Aussichten für die Zukunft der Schule trübe zu werden. Um dieses Gehalt aufzubringen, hätte die Gemeinde trotz des Zuschuffes der Regierung etwa 800 pCt. der Staatssteuern als Synagogen- und Schulsteuern erheben muffen. Es ist selbstverständlich, daß die kleine und arme Gemeinde Lingen diese Steuern nicht aufbringen konnte, denn die Erhebung derselben wäre gleichbedeutend mit dem finanziellen Ruin der Gemeinde gewesen. Der Lehrer Popper, der dieses damals auch einsah, schloß im Einverständniß mit Herrn Landrabbiner Dr. Lob mit der Gemeinde einen Vertrag, wonach derselbe insgesammt einen Gehalt von 1200 Mk. erhielt. Während dieser Zeit waren seitens der Gemeinde fortwährend vergebliche Versuche gemacht worden, durch Eingaben bei der Königlichen Regierung einen höheren Zuschuß zu erwirken. Auch die Beschwerde der Gemeinde gegen den Beschluß des Bezirksausschuffes in Osnabrück, wonach die Gemeinde der obersten Theuerungsgruppe zugewiesen war, wurde durch Beschluß des Provinzialrathes in Hannover verworfen; in den Gründen dieses Beschlusses heißt es unter anderem: „Die Rücksicht auf die sehr geringe Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist hier nicht maßgebend, da es der Gemeinde jederzeit freisteht, ihre besondere Schule wieder eingehen zu lassen." Diesem hier so offen ausgesprochenen Rathe ist jedoch damals noch nicht gefolgt worden, vielmehr hat die Gemeinde, allerdings ohne Erfolg, weiter gekämpft. Als dann vor einiger Zeit der Gemeinde angekündigt wurde, daß die definitive Anstellung des Lehrers Popper seitens der Kgl. Regierung beabsichtigt werde, hat der Vorstand sich nochmals mit Eingaben an das Landrabbinat und die Regierung gewandt und darin betont, daß die Gemeinde ohne erhöhten Zuschuß das Gehalt des Lehrers bei dessen definitiver Anstellung nicht zahlen könne, sie. vielmehr in diesem Falle die Schule schließen müsse. Diesen Vorstellungen ist jedoch nicht stattgegeben worden, vielmehr erfolgte dann die definitive Anstellung des Lehrers Als wesentlich ist noch zu erwähnen, daß der bisherige Zuschuß der Kgl. Regierung in Folge der vielfachen Abzüge in den beiden letzten Vierieljahren nur noch in Höhe von je 16 Mk. ausgezahlt wurde, also beinahe völlig illusorisch war. Da nach seiner definitiven Anstellung der Lehrer, was gewiß sein gutes Recht war, auch das volle gesetzliche Gehalt beanspruchte, so war es ein Akt der Selbsterhaltung, als die Gemeinde den Beschluß faßte, die Schule zu schließen. Man mag hierüber urtheilen, wie man will, jedenfalls wird man nach meinen Ausführungen die Motive dieses Beschlusses verstehen können. Auf die gegen den Vorstand der Gemeinde gerichteten persönlichen Angriffe in gleicher Weise zu erwiedern, habe ich keine Ursache, zumal, da schon durch die objektive Darstellung der thatsächlichen Verhältnisse der größte Theil derselben in Nichts zerfällt. Ungarn. Budapest, 16. Aug. Die Abgeordnetenwahl in B c r e g ß a ß , von der wir in Nummer 68 dfs. Bl. berichteten, wird in politischen Kreisen lebhaft diskutirt. Die Journale der liberalen Partei verzeichnen es mit Genugthuung, daß der in weiten Kreisen hochgeschätzte Direktor der orthodoxen Bürgerschule in Großwardein, Herr Jakob Gabel, die Kandidatur dieses Wahlbezirkes angenommen habe. Selbstverständlich geben sich jetzt gewisse Aufdringlinge und Parteigänger des bisherigen Deputirten Edmund B a r t a alle Mühe, das Judenthum dieses Herrn in glänzendem Lichte zu zeigen. Ein ungarisches Blatt hat in separaten Artikeln diesen „jüdischen" Agitatoren in einigen Aufsätzen gründlich heimgeleuchtet. Es wurde auch von keiner Seite in Abrede gestellt, daß der „Jude" Edmund B a r t a seine Kinder der Reihe nach hat taufen lassen und daß er in einer öffentlichen Parlamentssitzung die orthodoxen Juden — sein Vater war auch ein solcher und sein Schwiegervater ist es noch — als Kulturfeinde und Gegner der staatlichen Interessen stigmatisirte. Das „jüdische" Blatt der Neologen, der berühmte „Egyenlöseg", schwärmt aber förmlich für den „Juden" B a r t a. Diese konfessionell-politische Zeitung huldigt zwar in der Regel auch den liberalen Prinzipien, doch darf kein „orthodoxer" Jude dabei im Spiele sein. Und Jakob Gabel ist ein gesetzestreuer Glaubensbruder von echtem Schrot und Korn, und deßwegen darf er nach Ansicht dieser „jüdischen" Zeitung keinReichsrathsdeputirter sein, llm aber diesem Treiben einen freisinnigen Anstrich zu verleihen, raisonirt diese Zeitung, daß es nicht angehe, den konfessionellen Frieden (fic!') durch Aufstellung eines orthodoxen Deputirten zu gefährden. Nun ist aber Gabel nicht mit orthodoxem Programm und nicht als Kandidat der orthodoxen Landespartei, sondern als liberaler Politiker aufgetreten. Daß er stets ein gesinnungstüchtiger Jude gewesen, ist allerdings ein Vorzug, der ihm auch bei dieser Gelegenheit gewiß gutgeschrieben wird, bat aber mit dem politischen Mandat nichts zu schaffen. Der Redakteur des genannten Blattes vergnügt sich auch mit echt antisemitischer Frivolität jüdische Satzungen und Lebensbräuche, die Jakob Gabel in seinem praktischen Leben gewissenhaft befolgt, in's Lächerliche zu ziehen. Er spricht von rituellen Speisen, von Käppchen. vom Minchabeten und anderen Ritualien, die der zukünftige Reichsrathsdeputirte für sich als obligat betrachtet und der Gedanke: die geweihten Hallen der ungarischen Gesetzgebung könnten durch den einzigen