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Der Israelit · 1901-08-14 · Heft 64 (14.8.1901) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 64 (14.8.1901)
Date
1901-08-14
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1431 pitol und der Podesta von Trient auf diese Eingabe antworten. Ter päpstliche Kornmiffär entsprach diesem Ansuchen und zitirte den Podesta und andere Gerichtspersonen jur Rechtfertigung ihres Vorgehens gegen die Juden nach Rovereto. Dieser Vorladung wurde jedoch nicht entsprochen, weil der päpstliche Kommissär im Einvernehmen mit dem Trienter Bischof die Untersuchung zu führen habe und der päpstliche Kommissär als Beschützer der Inden ein verdächtiger Richter sei." Der päpstliche Kommissär erwiederte darauf, er könne vermöge seiner Vollmacht Jedermann, selbst den Bischof und seine Beanrten bei Strafe der Exkommunikation vor sich laden. Er ordnete die Freilassung der gefangenen jüdischen Frauen und Kinder an, worauf der Bischof in einem Rundschreiben die Untersuchung des Bischofs von Ventimiglia als „conuptam iugumitionäm “ bezeichnet^ Der Prozeß gegen die gefangen gehaltenen Juden und Jüdinnen wurde trotz des Protestes des päpstlichen Kommissärs fortgeführt, während dieser gegen den in Rovereto verhafteten, der Mitschuld an dem kleinen Simon verdächtigen Anzelin, einen deutschen Schneider aus Trient, die Untersuchung einleitete und diesen durch das peinliche Verhör zum Geständniß bringen wollte. Da Anzelin leugnete, führte ihn der Legat Uber Verona, wo dieser von der Straßenjugend mit Steinen beworfen und unter Hohnrufen bis zu den Stadtthoren verfolgt lvurde, nach Rom. Hier wurde Anzelin in der Engelsburg gefangen gehalten. In Trient wurden jedoch am 2. Dezember 1476 Moses, der Sohn Salamon's, am 13. Jänner 1476 Jsak und Lazarus und am 16. Jänner Moses und Joeff — diese nach Empfang der Taufe — hingerichtet. Da der apostolische Kommissär, dem sich die Vertreter der Juden anschlossen, nach seiner Rückkehr nach Rom auf Grund der von ihm geführten Untersuchung behauptete, daß die Juden unschuldig seien und der Mord von Christen aus Haß gegen die Juden verübt und aus die Letzteren geschoben worden sei, sowie daß der Bischof Hinderbach das Vermögen der Juden habe an sich ziehen wollen, die Prokuratoren Johann's IV. von Trient in Rom dagegen die Berechtigung seines Vorgehens vertheidigten und den Bischof von Ventimiglia der Bestechung seitens der Juden beschuldigten, setzte Sixtus t V. eine Kommission von sechs Kardinalen zur Revision beider Prozesse ein. Die Untersuchung in diesem dritten Prozesse führte Francesco Panvino, einer der größten Verehrer und vertrautesten Freunde Bernardin's von Feltre." Auf Grund des in diesem dritten Prozesse gefälltend Urtheils erklärte der Papst den Prozeß gegen die Juden in Trient als „rite et recte factum“ befahl jedoch, daß kein Christ ohne Urtheil der weltlichen Gewalt cs wage, einen Juden zu tödien, zu verstümmeln, zu verwunden oder in der Ausübung des ihnen von Rechtswegen gestatteten Ritus zu hindern. Das Vermögen der Hingerichteten wurde eingezogen, und alle Juden wurden aus Trient und dessen Gebiete unter Androhung der schwersten Strafen im Falle der Rückkehr verbannt. Prüft man die einzelnen Phasen dieses Prozesses mit der nöthigen Ruhe und Objektivität, so wird man sich vor Allem daran erinnern, daß Bernardin von Feltre durch seine Fastenpredigten das Volk von Trient aufgehetzt, daß er die Verübung einer Missethat durch die Juden noch vor Ostern vorhergesagt hat; man darf es nicht vergessen, „daß er und der von den Juden der Ermordung des kleinen Simon beschuldigte Johannes Schweizer und andere Judenfeinde, sowie die Jugend in Trient gleich anfangs auf die Juden als die Thäter hinwiesen, was auf von Erwachsenen ausgegangene Anstiftung und Verhetzung zurückgeführt werden muß." Mit Recht hebt Scherer hervor, „daß die Juden, falls sie das genannte Kind ermordet hätten, vom 23. bis 27. März wohl Zeit und Gelegenheit gehabt haben würden, die Spur des von ihnen begangenen Verbrechens zu vertilgen, während gerade sie die erste Anzeige von der Auffindung des vermißten Knaben erstatteten, daß der einzige Schuldbeweis gegen sie in den durch die grausamen, durch fünfzehn Tage fortgesetzten und gesteigerten Folterqualen abgepreßten, vielfach widersprechenden Geständnissen liegt, daß drei von ihnen (darunter ein achtzigjähriger Greis) auch auf der Folter das ihnen zur Last gelegte Verbrechen beharrlich in Abrede stellten, bis der physische Schmerz ihre geistige Widerstandskraft brach, daß der von den Juden als der Mörder Simon's bezeichnete Johannes Schweizer ihnen feindselig gesinnt war und Rache geschworen hatte, daß er nach den Protokollen vom 28. März und 13. November 1476 wohl sein Alibi am 23. März während des Tages, nicht aber auch in der Nacht nachwies, daß der steinreiche und abschüssige Etschgraben, in welchem Simon's Leichnam gefunden worden, nicht nur den Juden, sondern auch ihren Nachbarn, zu welchen Schweizer gehörte, zugänglich war und dieser daher trotz des behaupteten Alibi der Thäter gewesen sein konnte." Die in der Apologie der Angeklagten angeführten Entlastungsbeweise können, so bindend und überzeugend sie auch sind, hier nicht des Nähren dargegelegt werden, aber hervorgehoben muß es werden, daß die Ueberzeugung des päpstlichen Kommissärs mit den Ergebnissen der historischen Forschung vollkommen übereinstimmt, daß die Untersuchung und Verurteilung der Trienter Juden ein von Bernardin von Feltre und anderen Judenfeinden im Voraus verabredetes und auf Grund eines wohlüberlegten Planes ausgeführtes Komplot zum Verderben der Juden gewesen. Und die geschichtliche Erfahrung bestätigt diese Behauptung; denn der Fanatismus ist nicht wählerisch in seinen Mitteln; der Haß ist blind, die Habsucht die Feindin der Gerechtigkeit. Wer wollte jedoch, trotzdem die Wol-

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