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Der Israelit · 1901-08-14 · Heft 64 (14.8.1901) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 64 (14.8.1901)
Date
1901-08-14
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1430 den sei, weil der Körper nicht aufgedunsen wäre, weil aus den Wunden Blut fließe und die Glieder beweglich seien, und da ein zu jener Zeit wegen eines Diebstahls im Kerker befindlicher, von dem Podesta über die Gebräuche der Juden an ihrem Osterfeste befragter getaufter Jude Johann von Feltre angab, daß die Juden zur Bereitung des ungesäuerten Vrodes und zur Beimischung zum Osterweine das Blut eines Christenkindes unter Verwünschungen gegen das Christenthum verwenden, so wurden noch zehn andere (namentlich angeführte) Juden inhaftirt." Am 28. März begann das peinliche Verhör. Alle Verhafteten leugneten anfangs entschieden die That und beschuldigten einen in ihrer Nachbarschaft wohnenden Johannes Schweizer, der ihnen längst feindlich gesinnt sei und Böses gedroht habe, und einen deutschen Schneider Anzelin, das Kind getödtet und in das Haus Samuel's gebracht zu haben. Johannes und dessen Weib Dorothea wurden eingezogen und verhört. Nach den Protokollen vom 28. und 31. März wies Johannes sein Alibi am 23. März nach und wurde auf wunderbare Weise aus dem Kerker befreit." Da die beschuldigten Juden bei ihrer Unschuld beharrten, schritt man zur Anwendung der Folter, j „Nach schweren, durch fünfzehn Tage fortgesetzten und! verdoppelten Folterqualen legten die Gepeinigten, vom Schmerze übermannt, ein Schein-Geständniß ab, wie! man es wünschte: daß Tobias das Kind gestohlen und - in Samuel's Haus gebracht habe und daß acht anwesende Juden nach Vornahme der Beschneidung unter Verwünschungen gegen den Stifter der christlichen Religion und die Christen dasselbe in grausamer Weise ge martert und getödtet haben — entsprechend den an sie konform mit den Angaben des Johann von Feltre ge stellten Fragen." Verdienen diese Aussagen, darf man mit Steub fragen, mehr Glauben, als die Geständniffe jener gefolterten Hexen, welche ebenfalls bekannten, daß sie auf dem Besenstiele zum Blocksberge geritten seien, dort in den Lüsten getanzt und mit dem Teufel Unzucht getrieben haben? In jenen unmenschlichen Zeiten war die Folter ja immer die zuverlässige Wünschelruthe, welche jeden Ausbund des Unsinnes, das Entsetzlichste und Scheußlichste, woran kein Menschenherz je gedacht, an's Tageslicht zu bringen wußte. Trotzdem sind die Aussagen bezüglich der Zeit, des Ortes und der Art und Weise des Mordes sehr widersprechend. Samuel, Moses der Alte und Moses, der Lehrer der Söhne des Tobias, leugneten auch auf der Folter, daß die Juden Christenblut gebrauchen. Am 21. April 1476 befahl Herzog Sigmund, dem die Oberhoheit über Trient zustand, dem Bischof die Einstellung des Prozesses. Erst am 5. Juni wurde der Prozeß im Aufträge des Stadthauptmanns Jakob Sporo wieder ausgenommen. Der achtzigjährige Moses (il Vecchio — der Alte) leugnete noch am 8. Juni hartnäckig; erst am 10. Juni gestand auch er in Folge der schweren Folterqualen Alles ein, was man von ihm verlangte. Am 10. Juni wurde er im Kerker todt aufgefunden. Sein Leichnam wurde verbrannt; am 21. Juni erlitten Samuel, Israel, Angelus und Tobias, am 22. Juni Vitalis und Mohär den Tod auf dem Scheiterhaufen; am 23. Juni wurden die beiden Bonaventura nach erhaltener Taufe enthauptet. Im August entsandte Papst Sixtus IV. den Bischof Giambattista dei Giadici von Ventimiglia als päpstlichen Kommissär nach Trient, damit er im Einvernehmen mit dem Bischof von Trient die Angelegenheit untersuche; in der ihm gegebenen Instruktion wurde ihm aufgetragen, die Prozeßakten mit seinem und des Bischofs von Trient Siegel verschlossen dem päpstlichen Stuhle zu übergeben oder zu übersenden. Alles solle genau und nach Vorschrift des Rechtes vorgenommen werden, damit der Papst ein gerechtes Endurtheil fällen könne. In einer Encytlika vom 10. Oktober 1476 an alle Fürsten und Behörden in Italien theilte der Papst mit, er habe, da, obwohl bislang noch nichts sicher festgestellt sei, trotzdem öffentlich, selbst in Predigten behauptet werde, „daß dieser .Knabe, den sie einen Seligen nennen, von den Juden in Trient nach vielen Martern gekreuzigt und getödtet worden und ein Märtyrer sei, und durch Wunder glänze, und da überdies Bilder und Ge schichten hierüber verkauft werden, ivodurch die Christ- I gläubigen gegen die Juden und ihren Besitz aufgehetzt! werden, dies und Aehnliches durch ein öffentliches Ver! bot in Rom untersagen lassen, und befahl ihnen, das selbe Verbot auch in ihren Gebieten zu erlassen und die Juden kräftig zu schützen, bis sie einen anderen Auftrag von ihm erhielten." Der päpstliche Kommissär bestritt nach seiner Ankunft in Trient auf Grund der an Ort und Stelle durchgeführten Untersuchung sowohl das Martyrium Simon's, als die bei seinem Grabe geschehenen Wunder in Gegenwart des Volkes, zog sich aber nach kaum dreitvöchentlichem Aufenthalte in Trient aus Furcht vor dem Bischof und dem Volke, da Niemand ohne Gefahr zu ihm gehen konnte, nach Rovereto zurück. „Am 26. September verlangte er vom Bischof von Trient die Freilassung der gefangenen Juden und nahm sodann die Eingabe der Prokuratoren, der Juden von Brescia und Jakob von Riva entgegen, in welcher diese ausführten, daß der Leichnam eines gemordeten Kindes durch Judenfeinde in das Haus Samuel's gebracht, daß alle Juden verhaftet und durch Folter zu Geständnissen gezwungen worden seien, obwohl das Gesetz Moses den Mord verbiete, daß den Verhafteten die Vertheidigung unmöglich gemacht wurde und daß gerade die reichen Juden hingerichtet worden seien, um sich ihrer Güter zu bemächtigen, und verlangten, daß der Bischof, das Ka-

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