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Der Israelit · 1901-08-14 · Heft 64 (14.8.1901) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 64 (14.8.1901)
Date
1901-08-14
Page
– (sequence 10)
Language
German
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PlgiPfiPIPPIPipBjlPSI^^ j)" 1412 auch im gesetzten Falle, es sei dieses Datum das richtige, so wäre auch die kurze Zeit eines Monats hinreichend gewesen, den zu Tode gehetzten Sohn des R. Gerschom völlig aufzureiben, bevor es ihm noch vergönnt war, mit den Anderen zur väterlichen Religion zurückzukehren. Es wäre sicher nicht gegen die historische Treue gefehlt, wenn man auch hier an das talmudische pun um" mm xbx im xcn gedacht und hiernach den unglücklichen Sohn des Rabbenu Gerschom beurtheilt hätte. K ö n i g st e i n i. T. Dr. A. B e r l i n e r. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Berlin, 11. Aug. (Kaiserin Friedrich über den Antisemitismus.) In den „Blättern zur Abwehr des Antisemitismus" wird an das Urtheil der Kaiserin Friedrich über den Antisemitismus erinnert. Die mit Dokumenten belegte Erinnerung, die an die bekannte Aeuherung Kaiser Friedrichs: „Die antisemitische Bewegung ist eine Schmach des Jahrhunderts" anknüpft, lautet: Als im Jahre 1893 von der Parlamentstribüne herab die Authentizität jenes denkwürdigen Ausspruches angezweifelt wurde, waren es der ehemalige Chef der Admiralität, General v. S t o s ch und Georg v. Bunsen, welche die Echtheit des Wortes bezeugten. G. v. Bunsen schrieb damals (3. April) an den Profesior Paul Magnus, der mit seinen Brüdern in einer Eingabe an den Präsidenten des Reichstages gegen die Verunglimpfung seines Vaters, des verstorbenen Stadtrathes Magnus, dem der Abgeordnete Liebermann v. Sonnenberg unterstellt hatte, das Wort von der „Schmach des Jahrhunderts" gefälscht und dem Kronprinzen in den Mund gelegt zu haben, Protest einlegte, Nachstehendes: „Aus meinem Briefe vom 20. Juni 1880, der sich im Nachlasse Ihres seligen Herrn Vaters gefunden hat, wissen Sie, daß die damalige Frau Kronprinzeß mit Abscheu von der Judenhetze sprach. Einige Worte, die damals den Schluß Ihrer Aeußerungen bildeten, haften noch frisch in meiner Erinnerung. Die hohe Frau erklärte, daß dem Kronprinzen (dem nachmaligen Kaiser Friedrich) wie ihr selbst daran gelegen sei, über ihrer Beiden Verurteilung der unwürdigen Agitation nirgends einen Zweifel aufkommen zu lassen. Was die Pietät Sie jetzt gut thun heißt, erachte ich zugleich als zum Wohle des Vaterlands gethan und wünsche Ihrem Vorgehen, sehr geehrte Herren, den ausgiebigsten Erfolg." Der im obigen Schreiben erwähnte ältere Brief aus dem Jahre 1880 lautete: „Verehrter Herr Geheimrath! Gestern Abend nahm die Frau Kronprinzessin eine Gelegenheit wahr, von der „Judenhetze" und der „schönen Geduld" zu reden, welche die Juden an den Tag gelegt. Im Laufe dieses Gespräches habe ich dann der hohen Frau von Ihrer Absicht, das Lessing-Denkmal zu errichten, erzählt. Auf meine Aeußerung, daß gerade jetzt der Augenblick mir gekommen zu sein scheine, wo gar mancher sich freuen würde, seine Gesinnung zu bekunden und damit einer ebenso frechen, als unerwarteten Agitation entgegenzutreten, ging sie lebhaft bejahend ein. „Ich hoffe, daß man weiß, wie scharf und entschieden der Kronprinz und ich diese Agitation mißbilligen." Ganz der Ihrige G. v. Bunsen. Breslau, 11. Aug. (Auge um Auge, Zahn um Zahn.) Ein protestantischer Theologe schreibt der „Brest. Ztg.": „Zufällig lese ich in der gestrigen Nummer der „Post", daß dort der Unterschied oder Gegensatz zwischen Judenthum und Christenthum im Wesentlichen wiederum zurllckgeführt wird auf den alttestamentarischen Satz: „Auge um Auge, Zahn um Zahn". Es wird dort in diesem Zusammenhänge von dem Judenthume als eine „die Brutalität der Rache anerkennende Religion" im Gegensetz zu dem Christenthum gesprochen, das die Religion der Liebe predige. Da eine Gegenüberstellung von Judenthum und Christenthum gerade in diesem Sinne und unter Berufung auf das angeführte Citat eine sehr weit verbreitete ist, so wird es nützlich sein, einmal zu untersuchen, wie viel Berechtigung eine solche Auffassung für sich hat. Der Satz: „Auge um Auge, Zahn um Zahn" findet sich im alten Testament drei Mal. Zunächst Moses 2, 21, Vers 24, dort wo der Codex des mosaischen Strafgesetzbuches festgestellt wird. Aber gerade an jener Stelle wird als Strafprinzip nicht allgemein der Grundsatz „Auge um Auge, Zahn um Zahn" normirt, sondern vielmehr nur als Strafverschärfung in einem Falle besonderer Rohheit. Wenn nämlich streitende Männer eine schwangere Frau derartig mißhandeln, daß sie Schaden an ihrer Leibesfrucht nimmt, nur dann soll als Strafmaxime jener Satz gelten, nicht aber sonst. Und ganz ähnlich verhält es sich mit der zweiten Stelle Moses 5,19, Vers 21. Dort wird jenes Strafmaß als besondere Strafverschärfung angeordnet für den Fall, daß Jemand „als falscher Zeuge falsches Zeugniß wider seinen Bruder" ablegt. Also auch hier wird lediglich ein Ausnahmefall von den sonst allgemein geltenden, milderen Grundsätzen statuirt. Bleibt endlich noch übrig die dritte Stelle, Moses 3, 24, Vers 20. An jener Stelle handelt es sich darum, festzustellen, daß die Fremden nicht milder, sondern ebenso strenge bestraft werden sollen, als die Einheimischen, und es wird ein Spezialfall hierfür angeführt. Ein bezeichnendes Charakteristikum für die Härte des altmosaischen Strafgesetzbuches oder gar für das Wesen

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