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Der Israelit · 1901-08-14 · Heft 64 (14.8.1901) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 64 (14.8.1901)
Date
1901-08-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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4g. Jahrgang. Erste Anlage zu M 64 des „Israelit." Leitender Artikel. Sriii niirjii1iii!i mit tsurca Sorten. Uioii Dr. Ephraim Carlebach ist jüngst eine Scbrift erschienen: „Die rechtlichen nnd sozialen Verhältnisse der jüd. Gemeinden: Speyer, Worms und Mainz", ivelche, soweit sie ans den internen Quellen ihr Material entnimmt nnd verwerthet, eine sehr lehrreiche Abhandlung dielet. Dagegen vermißt man nicht selten eine ausreichende Benutzung der jüdischen Quellen, von denen nur diejenigen angeführt lverden, welche bei Graß in seiner Geschichte zu finden sind. An einer Stelle geht aber der Verfasser über das hinaus, lvas Grüß berichtet batte, und dies ist es, lvas mir Veranlassung gibt, näher daraus hinzuweisen, um zu verhüten, daß man künftig bin aus der Schrift Garlebach'ü eine Behauptung litire, die der fromme Verfasser durchaus nicht im Sinne gehabt haben kann. Seite II schreibt derselbe nämlich wörtlich: „Jüdische Gedichte, die Zeitgenossen verfaßten, baben die erlebten Schrecken der Vachwelt überliefert. Sie berichten, daß »ran den Juden zwischen Taufe und 'Vertreibung die Wahl gelassen, und daß man fast aus nabmslos sich für das Letztere entschieden; jedoch ver schweigen sie auch nicht, daß ein Sohn ihres Rabbiners '.){. Gerschom, der Versuchung erlegen nnd vom Väterglauben abgefallen sei; ja, daß er noch nicht einmal von der später c r t h e i l t e n Gr! a» b n i ß der Rückkehr z um I u d e nt h um (M epra » ch g e m a cki t habe, sondernde m - s c l b cn entfremdet geblieben s e i." Gin solche Sprache führt Grätz von dem Sohne bes Rabbi Gerschom n i cb t; denn er berichtet nur einfach, daß, „als der Sohn später als Ghrist starb, beobachtete der unglückliche Vater die Trauer-Geremonien um ihn, ivie um einen Treugebliebenen." Wenn der Verfasser die betr. Quellen für dieses J-altum, loelches aber in den erlvähnten Gedichten durchaus nicht enthalten ist, eingeschen hätte, so ivürde er sein hartes llrtheil etwas gemildert haben. Gs dürfte '.verth sein, das Versäumte hier nachzuholen, da es sogar s$r-r lehrreich erscheinen wird. Im Qr Sarna, Hilchoth r\'hzx Bl. 88c, wird berichtet: S’X't P8'8L' G 81N '1182 TVOtr 188'N rW2 '71'8 . . . 1871L»:8>2 '81 bv Snsru rszrw dafür ist zu lesen ri8i i8ris>:2'. wie dort aus dem Ganzen hervorgeht. Auch erhellt dies aus dem betreffenden Responsum bei N. Meir Rothenburg ed. Prag Nr. 644, und hiernach wird auch im twn zu p"o Bl. 39 die Randnote zu verbeffern sein, indem man für im *"anw zu lesen hat H81 i'vnL», wie auch ns im "p § 340 richtig liest. Hiernach tvird auch der im Volke herumgetragene pi von der Abhaltung der nvzv nach einem Uebertritte "n nur auf den erfolgten Tod eines solchen Uebergetretenen sich beziehen. Der Sohn des R. Gerschom gehörte zu denen, die in jener Zeit zur Annahme der Taufe gezwungen wurden, die aber dann, als die Gefahr vorüber war, wieder zur väterlichen Religion zurückkehrten. R. Gerschom schützte sogar die Bußfertigen vor Beschimpfung, indem er den Bann über diejenigen verhängte, welche ihnen den augenblicklichen Abfall zum Vorwurfe machen sollten. Raschi bezieht sich bei einer ähnlichen Veranlassung auf diesen Bann des N. Gerschom, s. meine Schrift „Zur Gharakteristik Raschi's" S. 8. Aber der Sohn des R. Gerschom erlebte nicht mehr die Zeit, in welcher die Rückkehr zum Judenthum gestattet tvar. Gr starb vorher, und dies ist es sicher, was im 1:112 Moed Kata» von dem Sohne bemerkt tvird z'&b rot sSk' 12i8M2. Dies widerspricht aber gänzlich der Annahme, „daß er noch nicht einmal von der Grlaubniß zur Rückkehr Gebrauch gemacht habe." Was nun die von Grätz ausgestellte und auch von Dr. Carlebach aeeeptirte Be hauptung betrifft, daß die Vertreibung der Juden aus Mainz 1012 (im Rovemb. oder Dezemb., bei Aronius, Regesten S. 61) stattgefunden habe, die Rückkehr aber bereits ein Monat später erfolgt sei, weil die Ersatz Ketuba, die R. Gerschom in Mainz seiner Frau ausstellt, vom 16. Schewat 4773, d. i. 30. Januar 1013 datiert ist, so spricht ein anderes Datum dagegen, das allerdings Grätz, daher auch Dr. Carlebach, entgangen ist. Das Klagelied des R. Gerschom, welches mit den Worten 'an: nr; beginnt, und die Verfolgungen in jener Zeit schildert, enthält die Jahreszahl 960 Jahre und darüber, loorauf Heidenheim in der Einleitung zum Machsor s. v., auch H. Michel im Or ha-Chajim s. v., bereits hingewiesen haben. Zunz (Literaturgesch. S. 234), dem dies ebenfalls bekannt war, setzt daher die Abfassung jener Selicha in die Zeit zwischen 1018 und 1028, während er die erzwungene Taufe des Sohnes als bereits im Jahre 1007 stattgehabt für möglich häll. So lange nicht neue Belegstellen nachgewiesen werden lönnen, lverden wir für die Jahre jener Verfolgungen immer im Unklaren bleiben. So erscheint mir auch in der Duplikat-Ketuba v. I. 1013, trotz des Eingangs xro ssaaar sai'oS pVn i:n:sn noch immer kein erheblicher Beleg dafür, daß damals, nach einem Monat, bereits wieder die Rückkehr nach Mainz erfolgt sein muß, da für das Duplikat auch außerhalb Mainz die sonst übliche Ortsformel gewählt sein konnte. Aber

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