Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 57 (22.7.1901)
- Date
- 1901-07-22
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Kannst mir den König nennen. Der über Wollen thront —• Mit Seiner heil'gen Lehre Israel einst belohnt? Der nns mit Vaterliebe Den schönsten Schmuck verlieh'n, Und als wir ihn entweihten, UnZ ließ zur Fremde zieh'n? Der auch das Haus zerstöret, Das wir ihm aufgebaut, Da wir den Schmuck nicht schätzten, Den er uns anoertraut!? „Denn weil wir nicht erfüllten," „Was Gottes Wort uns lehrt," „Ward es durch uns beflecket," „Verdunkelt und entehrt."- Wir zieh'n schon viele Jahre Die weite Welt entlang, Doch tönt von unfern Lippen Stets trauernder Gesang, Wenn wieder ist gekommen Der Tag, den ja geweiht Der Fall der Zionsfeste Zu Gram und Herzeleid! Heut' kann ich mich nicht freuen, Von bitterm Schmerz bewegt, Werd' ich den Tempel schauen Eh' man zur Ruh' mich legt^ Darf ich zurück wohl kehren Jn's traute Vaterhaus? Ich bin so müde worden Vom vielen Wandern drauß'. Will mich zu Boden setzen. Im Herzen tiefes Weh — Und nur zu Gott emporschau'n, Daß er mein Elend seh' Vielleicht ist heut' zu Ende Des Pilgern's trübe Zeit, — Rach Zion kann ich ziehen Zur ew'gen Freudigkeit!" Der Alte war zu Ende; Den Jüngling schaut er an, — „WcE sinnst so ernst Du jetzo? Gesteh' mir's, junger Mann?!" Es prägt sich in den Zügen Des Jünglings inn'rer Streit, Dann tritt er zu dem Greise: „Ich Hab' gefehlt, verzeiht!" — 1264 Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M., 17. Juli. Die „Franks. Ztg." schreibt: „Es ivar natürlich vorauszusehen, oatz der Konitzer Prozeß gegen den Privatdeteltiv Schiller in der üolichen Weise von der anlisemitischen Presse ausgebeutet werden ivürde, obwoht er nicht oas Mindeste im Sinne der antisemitischen Verleuindungen beweist. Das Konitzer Gericht hat die Ueberzegung gewonnen, daß Schiller in der Tyat sich des Versuchs einer ungesetzlichen Zeugenbeeinslupung und einer Verleitung zum Meinecoe schuldig gemacht hat, wenn es auch selbst anerkannte, daß die Hauptbelastungszeugen etwas zweifelhafter Art leien und einer Zeugin noch während der Verhandlung eine unrichtige Aussage nachgewiesen nntröe. Man konnte vielleicht über die Schuldbewetse Zweifel haben; indessen liegt keine Ursache vor, das gerichtliche Urtheil zu bemängeln. Aber weder dies Urlheil noch auch die Zeugenfeststellungen enthalten die geringste Thatsache, welche für weitergehende antisemitische Beschuldigungen einen positiven Aichalt bilden. Trotzdem behauptet der „Reichsbote" mit dem Mangel an Aufrichtigkeit, welche diesem frommen Blatt nun einmal anhastet, es sei klar, daß mit Schiller nur ein ausführendes Organ gefaßt ist, daß die Untersuchung sich eigentlich jetzt auf Diejenigen erstrecken müßte, die ihn erst indirett zur Verleitung zum Meineide angeregt haben, und natürlich bezichtigt er gleich darauf die Juden einer solchen Anstiftung. In Wirklichkeit jedoch ist bei der gerichtlichen Verhandlung genau das Gegentheil festgestellt worden. Schiller wie andere Leute waren nicht beauftragt worden, Zeugen zu beeinflussen, sondern Beeinflussungsversuchen von antisemitischer Seite, über welche die Aussage des Untersuchungsrichters Zimmermann ja einiges Licht verbreitet hat, nachzugehen und dem Leumund der Belastungszeugen im Prozeß Lewy nachzuforschen. Hätten sie sich streng an den Auftrag gehalten, so lag darin nicht, wie behauptet wird, eine Verdunkelung und Verwirrung, sondern gerade eine Aufklärung. Zur Verdunkelung und Verwirrung haben mit bedauerlichem Erfolge die antisemitischen Machenschaften beigetragen, die ja auch jetzt noch jeder ernsthaften Untersuchung entgegentreten, sobald sie sich nicht auf diejenigen bezieht, welche sie für die Ermordung des Gymnasiasten Winter verantwortlich machen. In diese Kerbe schlägt jetzt auch wieder der „Reichsbote," der das alberne Märchen vom Vlutaberglauben wiederholt und eine jüdische Thäterschaft als nahezu sicher hinstellt, obgleich dafür auch nicht der Schatten eines Beweises vorliegt, und ungeachtet allen Nachforschungen nicht einmal ein irgendwie substanziirter Verdacht vorliegt. Er wiederholt selbst den Ver- H. Sch.