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Der Israelit · 1901-07-15 · Heft 55 (15.7.1901) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 55 (15.7.1901)
Date
1901-07-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1220 r an 1778 Darlehensnehmer 272,000 Kr. verborgt, von den etwa 148,000 zurückgezahlt wurden, der Rest aber sich noch in Cirkulation befindet. Unter der Rubrik „Diverses" wird eine große Anzahl von Vereinen und Institutionen aufgeführt, welche die Gesellschaft mit Darlehen unterstützt hat. So der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund" (zur Gründung eines Arbeitshauses), der Londoner „Board of Guardians" zur Unterstützung jüdischer Flüchtlinge aus Transvaal, die Schule zu Ahlem bei Hannover, die Normalschule in Hannover, sowie größere Beträge zur Unterhaltung der Ackerbauschulen der „Alliance." Rußland. Stielt). Die mittleren und unteren Behörden unseres Gouvernements finden, daß die Juden immer noch nicht rechtlos genug sind, und daß dieselben einen noch weit schwereren Druck, als den, der bereits auf ihnen lastet, vertragen könnten. Da jedoch in den höheren und-höchsten Berwaltungskreisen andere Ansichten vorherrschen und hie und da sogar eine leise Neigung nicht zu verkennen ist, den schweren Druck um etwas zu mildern, so suchen die berüchtigten Tschinowniks ihr Ziel, das sie auf gesetzlichem Wege nicht erreichen können, aus ungesetzlichem Wege, oder, wie es heutzutage nach berühmten Mustern heißt, auf dem „Verwaltungstoege" zu erreichen. So wird das Gesetz, welches den Juden den dauernden Aufenthalt auf dem platten Lande verbietet, mit wachsender Härte auf kranke Juden angewendet, welche für einige Wochen der schwülen und überhitzten Ghettolust entrinnen und in Bädern und Kurorten Erholung suchen möchten. Die Kurorte im Kaukasus und in der Krim sind für die Juden schon längst „Tabu," ein nicht zu betretendes Heiligthum geworden. Die Behörden erzielen dadurch nichts weiter, als daß die wohlhabenderen Juden ihr Geld nach den deutschen und österreichischen Bädern vertragen. Seit einigen Jahren ist aber die Praxis eingerissen, den Juden den zeitweiligen Aufenthalt selbst in den allergewöhnlichsten Sommerfrischen mit Waldluft zu verbieten, wodurch der arme jüdische Mittelstand, der sich eine Auslandsreise nicht leisten kann, auf's grausamste betroffen wird. Vor einigen Tagen jedoch lasen die Juden des Kreises Kiew mit freudigem Erstaunen in den Zeitungen, daß die Behörden für diese Saison ihnen ausnahmsweise gnädigst „gestatten" wollen, sich im Dorfe Dachnowska und Umgegend zur Erholung aufzuhalten. In kurzer Zeit haben die Bauern der besagten Dörfer alle freistehenden Wohnungen an Juden vermiethet, welche sich da mit ihren Familien häuslich niederließen. Noch bevor sie jedoch auf dem neuen Wohnsitze warm werden konnten — aber nicht eher, j als bis sie an die Bauern die Miethe entrichtet hatten \ — wurden sie von der Polizei prompt ausgewiesen, ' wobei die Behörden ihnen noch den höhnischen Rath ertheilt haben, künftighin nie wieder auf Zeitungsnachrichten etwas zu geben. Schlimiuer noch, als im Gouvernement Kiew, verrühren die Behörden im Gouvernement Bestarabien. Die Polizei des Städtchens Tatar-Bunar macht nämlich den Juden bekannt, daß sie in dem drei Kilometer von Tatar-Bunar entfernten Sostigsee nicht mehr baden dürfen, da der See außerhalb des Weichbildes des Städtchens, also auf dem flachen Lande sich befinde. Wer aber dennoch im Freien baden möchte, dem wird esanheim gestellt, sich dazu eine spezielle Erlaubniß des — Gouverneurs von Bestarabien einzuholen. So seltsam diese Bekanntmachung auch ist, noch seltsamer ist es, daß sich zahlreiche Juden gefunden haben, welche demselben nachgekommen sind und in einer Eingabe auf Stempelpapier und mit Hülfe des obligaten Bakschisch wirklich versucht haben, diese Badeerlaubnist zu erhalten. Die Juden hätten auf diese frecpe Verhöhnung hin den Tschinowniks statt eines Baksihisch die betreffende „Senatsverfügung" unter die Nase reiben sollen, wonach den Juden der „provisorische" Aufenthalt auf dein flachen Lande unter allen Umständen gestattet ist. Den russischen Juden thut ein Rechtsschutzverein dringend noth. T. Personalien. Prosrnitr. Am 6. Juli feierte Frau N i n a Singer, die Mutter unseres verehrten Kultusvor stehers Herrn Joses Singer, ihren 80. Geburtstag. Dem Wunsche der greisen Jubilarin entsprechend, unterblieben sämmtliche ihr aus diesem Anlasse zugedachten Ovationen, welche sie umsomehr verdiente, als ihrem Wohlthätigkeitssinne und ihren Humanitären Bestrebungen zahlreiche segensvolle Stiftungen die Existenz verdanken. Aber auch auf dem Gebiete der privaten Wohlthätigkeit wirkt diese edle Frau in der anertennenswerthesten Weise, indem sie sich speziell der zahlreichen verschämten Armen unserer Gemeinde annimmt und deren Noth lindert. Bon einer seltenen, geradezu sprichwörtlich gewordenen Bescheidenheit, lehnt sie jede Ehrung ihrer Person, wie nicht minder die öffentliche Anerkennung ihrer heilspendenden Thätigkeit konsequent ab und begnügt sich, ihren Lohn in dem Danke der vielen Armen und Unglücklichen zu finden, denen sie in ihrer Noth und Verzweiflung Stütze und Hoffnung ist. Möge diese edle, wackere Frau noch viele Jahre hindurch in körperlicher und geistiger Regsamkeit segensreich wirken, sich zur Ehre, den Armen zum Tröste, uns allen zur Freude — vielen von uns aber auch zur Nachahmung.

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