Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 55 (15.7.1901)
- Date
- 1901-07-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1217 finden; er kündigte an, daß er die Sache im Schulausschufse weiter verfolgen nnd Auskunft darüber verlangen werde, wieviel jüdische Lehrerinnen sich gemeldet hätten, wieviel abgewiesen worden seien und aus welchen Gründen dies geschehen sei. Der Weiterentwickelung der Angelegenheit, die bestimmend für die Seminarangelegenheii"sein wird, darf man mit Interesse entgegensehen. ftölw, im Juli. Zum neuen Fürsorgegesetz dürste die Kenntnißnahme der nachstehenden Zuschrift im allgemeinen Interesse sein: Düsseldorf, 10. Juni. An den Rabbiner der Synagogengemeinde Herrn Dr. Ludwig R o s e n t h a I, Hochwürd., Köln. Nochmals möchte betonen, daß die Gründung einer Anstalt für ältere weibliche Zöglinge oder die Errichtung einer Abtheilung für solche in einer schon bestehenden israelitischen Erziehungsanstalt als dringendes Bedürsniß zu erachten ist. In einem zur Zeit vorliegenden Falle, in welchem es sich um einen älteren, der gewerbsmäßigen Unzucht ergebenen weiblichen Minderjährigen handelt, bin ich gezwungen, sosern meine Bemühungen, scheitern, für ihn die Ueberführung in die Provinzialarbeitsanstalt zu Brauweiler anzuordnen, und steht, ihn in einer evangelischen Anstalt unterzubringen, sofern nicht eine jüdische Anstalt zur Verfügung gestellt wird, zu erwarten, daß letztere Art der Unterbringung häufiger eintreten wird. Der Landeshauptmann der Rheinprovinz. Im Aufträge: gez. Schmitz. Wenn auch im erwähnten Falle die Bemühungen, den betreffenden Fürsorgezögling dennoch bei Juden unterzubringen, durch Kollegen Dr. David-Düsseldorf im Gange sind und fortgesetzt werden, so unterliegt es doch keinem Ztveifel, daß mit dem wiedergegebenen Schreiben die empfindlichste Lücke in den bestehenden und neugetroffenen Einrichtungen für jüdische Fürsorgezöglinge bezeichnet wird. Für männliche Fürsorgezöglinge ist, wenigstens für's erste, durch die Anstalt in Repzin gesorgt; deßgleichen haben sich schon bestehende Erziehungsheime, w. z. B. Ahlem und Paderborn, bereit erklärt, eine beschränkte Anzahl von Knaben und Mädchen der westlchen Provinzen, die unter das Gesetz fallen, bis zu einem gewissen Alter und unter gewissen Bedingungen aufzunehmen. Endlich, was die Hauptsache ist, wird es immer noch möglich sein, für Kinder bis zum 12. und 13. Lebensjahre Familienpflege, wenn auch mit Opfern der einzelnen Gemeinden, ausfindig zu machen. Anders steht es mit den älteren Fürsorgezöglingen vom 14. bis zum 18. Lebensjahre, zumal den weiblichen. Die Zeit ist vorbei, wo unter den Juden eine Fürsorge für solche dem sittlichen Verderben entgegengehende Geschöpfe nicht in Frage kam. Sie in Familien unterznbringen, ist so viel wie ausgeschlossen. Sie der behördlichen Ueberweisung an christliche Anstalten zu überlassen — wo, das liegt in der Natur der Sache, auf ihre Glaubenszugehörigkeit nicht die mindeste Rücksicht genommen werden kann — wäre pflichtwidrig. Wenn wir bei den jüdischen Gefängnißinsassen nach Möglichkeit für religiöse Belehrung und Lebensweise sorgen, so ist das bei solchen Fürsorgezöglingen ja überhaupt der einzige Weg, der beginnenden sittlichen Fäulniß zu begegnen und eine moralische Gesundung herbeizuführen. Es ist das eine Angelegenheit, die nicht eine bestimmte Provinz, sondern den ganzen Bereich des neuen Fürsorgegesetzes, und damit die ganze deutsche Judenheit betrifft. Mögen diejenigen Körperschaften und Einzelpersonen, die hier zu handeln berufen sind, bei dem, was bis jetzt erfreulicherweise in dieser Angelegenheit geleistet worden ist, nicht stehen bleiben. Mögen sie — das zu erwirken ist der Zweck dieser Veröffentlichung — ihre Meinung äußern, mitrathen und mithelfen, damit das Nothwendige baldigst geschehe, und wir Juden in der moralischen Fürsorge für das Heranwachsende Geschlecht nicht Zurückbleiben. Die Gründung einer Anstalt für ältere weibliche Zöglinge ist ganz und gar das dringende Bedürfniß, als das es unserer obersten Provinzialbehörde erscheint. — Mögen die Berufenen sich zu seiner Abhilfe vereinigen! Diez. Dem Jahresbericht des „Deutsch-Israelitischen Kinderheims für das Jahr 1900" entnehmen wir: Die Anzahl der Zöglinge im „Kinderheim" betrug im Schuljahr 1900—1901 46; von diesen gehören Preußen 22 an (Hessen-Nassau 7, Rheinprovinz und Sachsen je 5, Westpreußen 2, Posen, Hannover und Westfalen je 1), Bayern 9, Königr. Sachsen 6, Großherzogthum Hessen 5, Herzogthum Sachsen-Meiningen 2, Anhalt und Elsaß-Lothringen je 1. Bon diesen besuchten 41 die Volksschule in Diez, 5 waren als Lehrlinge bei verschiedenen Handwerksmeistern und Kaufleuten in Diez untergebracht, und hatten Kost und Wohnung in der Anstalt. Unsere Zöglinge gehören zum größten Theil zu den besten Schülern der Stadtschule. Die 5 Zöglinge (2 Kaufmannslehrlinge, 1 Schneider, 1 Buchbinder, 1 Sattler und Polsterer), die in Diez zu Ostern d. I. ihre Lehrzeit beendet, verließen die Anstalt. Außerdem wurden 8 Zöglinge nach beendeter Schulzeit entlasten, von denen 4 sich dem Kaufmannsstande widmen, 2 zu einem Bäcker und Conditor und 1 zu einem Schneider in die Lehre kamen. Einer widmet sich dem Lehrerberufe und ist in eine Präparandenanstalt eingetreten. Durch Herrn Gerichtsassessor Emil B a e r in Frankfurt a. M. wurden uns Mk. 6704.16 als Legat der sel. Frau Regine G o l d s ch m i d t geb. Oppenheim überwiesen. Herr Henry Carlebach, ein viel bewährter Gönner unserer Anstalt, hat aus Anlaß seines Wegzuges von Frankfurt a. M. dem „Kinderheime" Mk. 10,000 überwiesen.