Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 54 (11.7.1901)
- Date
- 1901-07-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1195 dessen Händen sich wohl gar jene Resultate befunden haben mochten, werden aber doch auch sicherlich diese Thalsachen und Feststellungen, die zudem durch alle Zeitnngen gingen, nicht aus dem Gedächtn.ssc geschwunden sein. Können und dürfen wir also .Herrn Geis daraus einen Vorwurf machen, daß er die Wahrheit schreibt, die von Lehrern selbst auf den Markt des Lebens gebracht worden ist? Ich bcj'ucite endlich aber auch, daß in dem Satze: „da hat das Iudenthum mit allem, was drum und dran hängt, nur soweit Interesse für ihn, als er seiner dringend bedarf," eine Beleidigung liegt. Der Redakteur der Blätter für Erziehung und Unterricht thut einfach dem Ausdruck „Iudenthum" Gewalt an, indem er diesen als gleichbedeutend mit „Religion" erklärt. Ein Unbefangener aber kann unmöglich zu einer solchen, an den Haaren herbeigczogenen Erklärung kommen; das widerstreitet deni ganzen Inhalte. Iudenthum heißt hier soviel als jüd. Schriftcnthum, und dieses hat auch nach meiner Ueberzeuguug für den mangelhaft ausgebildeten, in seiner Fortbildung gehemmten Lehrer „nur soweit Interesse, als er für sein Amt dringend bedarf" d. h. mit einfachen Worten: Er kauft nur Ritualien. Beweis dafür liefern die beiden letzten Sätze: Nur Wenige studieren weiter u. s. w. Herrn Steinhardt aber frage ich, ob mein Ehrgefühl im Laufe der Jahre erstorben sein muß, wenn ich mir erlaube, anderer Meinung zu sein, als der Herr Redakteur der Blätter für Erziehung und Unterricht, und sicherlich ist auch unserem genialen Dichter Otto Ernst ein schlechter Dienst geleistet, wenn sein „Flachsmann" als Schimpfwort unter die Lehrer geworfen wird. B. Wolfs, Lehrer. Oesterr. -Ung. Monarchie. Wien. (Auszeichnung des Rabbiners Dr. A. S ch m i e d U Die „Wiener Zeitung" vom 22. v. Mts. meldet, daß Se. Majestät der Kaiser dem Rabbiner der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, Dr. A. Schmiedl, das Ritterkreuz des Franz-Josefs- Ordens verliehen hat. Dr. Schmiedl erhielt kürzlich bei der Feier seines 80. Geburtstages die wärmsten und ehrenvollsten Kundgebungen. Rußland. Petersburg. (Wichtige Senats-Entf ch e i d u n g.) Schon des Oeftern hat der russische Senat sich dabin geäußert, daß das Gesetz voin 3. Mai 1882, welches den Juden verbietet, sich dauernd auf dem platten Lande anzusiedeln, nicht auf jüdische Arbeiter angewendet werden darf, welche als Holzfäller, Landarbeiter, Mechaniker, Branntweinbrenner ete. aut dem Lande beschäftigt sind, da eine solche Beschäftigung stets einen provisorischen Charakter trägt und keine „dauernde" Ansiedelung ist. Die antisemisch gesinnten Behörden verdroß diese Durchlöcherung eines der wichtigsten Maigesetze und sie fuhren fort, die auf den Gütern beschäftigten jüdischen Arbeiter und Meister zu molestiren und auf jede Weise zu chikaniren. Keinesfalls durfte es diesen zudringlichen Juden gestattet werden, auf dem Lande anders, als möblirt zu wohnen, oder gar ihre Familien bei sich zu haben. Wagte es ein solcher jüdischer Mechaniker, der in einer außerhalb der Stadt liegenden Fabrik dauernd beschäftigt war, dennoch, einmal seine Familie zu sich kommen zu lasten, so wurde diese flugs ausgewiesen. Kürzlich jedoch ist der Gouverneur von Minsk einmal dabei auf den Unrechten gekommen. Er ließ nämlich die Familie des bei der verwittweten wirtlichen geheimen Staatsräthin Baranowskaja auf Sutkowo als Braumeister beschäftigten Abraham Liebenthal ausweisen, weil dieser in Sutkow in einer eigenen Wohnung seine Familie bei sich hatte. Sowohl die Staatsrätbin. welche ihren tüchtigen Braumeister nicht verlieren mochte, als auch dieser selbst appelirten beim. Senat und dieser beschloß unter Hinweis auf seine früheren Entscheidungen, daß überall, wo ein Jude selber wohnen darf, er selbstverständlich auch seine Familie bei sich aufnehmen kann. Diese wichtige Entscheidung, welche für jüdische Arbeiter aller Art tatsächlich der: dauernden Aufenthalt in den Dörfern ermöglicht, ist eine wirksame Durchlöcherung der Maigesetze, und Sache der russischen Juden wäre es, durch Vermittelung eines wirksamen wohlorganisirten Rechtsschutzes dafür zu sorgen, daß ihr ihnen vom Senat zugesprochenes gutes Recht nicht von dem verotteten Tschinownikthum auf dem „Verwaltungswege" verkümmert oder illusorisch gemacht werde. Türkei. Anatolien. Aus oen jüdischen Kolonien Hierselbst veröfsentlieht der „Woshod" einen aus der Feder des Administrators der Kolonie Kral Herman lSazeler) flammenden Bericht. Rach demselben leben in Sazelar 30 rumänische Familien, welcher Professor Warbura bis jeßt mit 30,000 Frcs. unterstützt hat. Die Ernte verspricht eine sehr günstige zu werden. Hält nun das für die letztere günstige Wetter an, so werden nur noch 200 Fcs. pro Familie erforderlich sein, um die Kolonisten völlig selbstständig zu machen. In andern Falle werden die 30 Familien noch weitere 9000 Frcs. brauchen, um bis zur folgenden Ernte über Wasser gehalten zu werden. Für diese Summe, die im schlimmsten Falle also 4^,000 Frcs. betragen könnte, werden 30 jüdische Familien aus Rumänien zwei yiaar Ochsen, je 2—3 Kühe, 20—30 Schafe und ein Haus pro Familie besitzen. Die „I. K. A" sowohl als die „Ehowaweb Zion" können da lernen, wie man billig kolonisiren kann. Non der moralische Kraft der Kolonisten, schreibt der Korrespondent: „Ich habe nie geglaubt, daß teilte, welche niemals einen Plug in der Hand gehabt baben, ein so vorzügliches Bauernmaterial abgeben würden. Nicht nur die Männer, auch die Frauen und Kinder arbeiten. Die Männer pflügen und säen, während die Frauen und die Kinder fleißig Ziegelsteine anfertigen, die znm Häuserbau gebraucht werden. Die