Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1901-07-08 · Heft 53 (8.7.1901) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 53 (8.7.1901)
Date
1901-07-08
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2449146-2449197--53727-2504406
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

WWWMWMWMMMWwpWJ. 1184 Koscherzeichnens vermittelst des Blechstreifens hier nochmals hinzuweisen, weil durch dasselbe die tausendfach vorhandene Gefahr, durch die betrügerischen Manipulationen nichtjüdischer Metzger religionsgesetzlich verbotenes anstatt des lascheren Fleisches zu erhalten und zu genießen, thatsächlich beseitigt ist. Man lasse sich von der Einführung desselben durch die Meinung, es sei zu schwer, zu umständlich in der Handhabung, oder durch welche Argumente immer, in deren Erfindung der Geist deS Schlendrians eine merkwiirdige Routine besitzt, doch nicht zurückhalten. Die Methode hat üch seit fünf Jahren auf's Vortrefflichste bewährt. Möchte es m. G. H. durch ihre Verbreitung gelingen, die in unglaublichem Maße betriebenen Fälschungen aus dem Gebiete des Koscherfleisch-Verkaufes dauernd zu beseitigen." Zeitungsnachrichten nnd tLorrespondenzen. Deutschland. Berlin, -Z. Juli. Die bekannten Vorgänge in Könitz kamen am 2. dss. Mts. hier verhandelten Beleidigungsvrozestes zur Sprache. Wegen Beleidigung der jetzigen Frau des Buchdruckereibesitzers Lehmann in Könitz, Martha geb. Hoffmann, stand der Herausgeber des „Satyr," Dr. Alexis Schleimer, vor dem Berliner Landgericht J. Als Moritz Levy in Könitz wegen Meineides verurtheilt worden war, veröffentlichte der „Satyr" eine kurze Rotiz, in welcher ohne Namensnennung die Aussage der Tochter Martha des Fleischermeisters Hoffmann kritisirt wurde. Diese fühlte sich dadurch beleidigt, daß in jener Notiz eine Gegenüberstellung stattgefunden hatte zwischen den „fanatischen, ungebildeten oder schon wegen Körperverletzung, Betruges und ähnlicher Strasthaten vorbestraften thörichten Menschen, die vor deni Forum der Justiz darauf losschwatzen" und der „teutschen Jungfrau, die wandelnd und rathschlagend mit Herrn Sveisiger die Regungen ihrer schönen Seele in die Worte ausklingen läßt: Wir mästen den Juden meineidig machen!" Der jetzige Ehemann der Martha Hoffmann strengte daraufhin die Privatbeleidigungsklage an. Die 150. Abtheilung des Amtsgerichts I unter Vorsitz des Amtsrichters Fritze, verurtheilte den Angeklagten zu 600 Mark Geldstrafe. Gegen dieses Urtheil legte der Angeklagte durch Rechtsanwalt Sonnenfeld Berufung ein. Die Begründung des ersten Urtheils hat in der Öffentlichkeit Aussehen erregt, weil es eine Anzahl von Thatsachen als „gerichtsnotorisch" hinstellte, die überhaupt keine Thatsachen sind. In der Verhandlung hob der Vorsitzende. Landgerichtsrath Reinecke hervor, daß die „Notorietät" des ersten Richters sehr weit gegangen zu sein scheine, und der tlägerische Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Hahn, erkannte unumwunden an, daß der erste Richter manches für „gerichtsnotorisch" erklärt habe, was notorisch unrichtig sei. So sei es fälschlich als „gerichtsnotorisch" hingestellt worden, daß der Schlächtermeister Hoffmann unter dem Verdachte des Mordes „längere Zeit im llntersuchungsgefängniß zugebracht habe," ferner sei es zu Unrecht als „gerichtsnotorisch" hingestellt worden, daß „das einst blühende Geschäft des Hoffmann durch dessen lange, unfreiwillige Haft ruinirt worden sei." Ebenso verwechsle der erste Richter offenbar die Personen Martha und Anna Hoffmai.n, wenn er in den Urtheilsgründen sage: Martha Hoffmann habe längere Zeit in dem falschen Verdacht gestanden, mit Ernst Winter geschlechtlich verkehrt zu haben. Rechtsanwalt Dr. Hahn stellte fest, daß er die Klage nur auf die beleidigende Gegenüberstellung der besonderen Art von Belastungszeugen und der Privatklägerin begründet habe. — Rechtsanwalt Sonnenfeld stellt hierauf eine Reihe von Anträgen: Während eine Reihe von Zeugen ihr Wissen einfach bekundet haben, trage die Privatklägerin die Verantwortung dafür, daß sie herumgegangen sei und versucht habe, mehreren Personen nahe zu legen, daß sie doch wohl den Moritz Levy in Gesellschaft von Ernst Winter gesehen haben, wobei sie fälschlich ausgcsprengt habe, daß andere Leute schon ebenso ausgesagt hätten. Sie habe hierzu gar keinen Grund gehabt, denn thatsächlich habe die Familie Levy weder direkt noch indirekt Herrn Hoffmann der Thäterfchaft verdächtigt. Die Privatklägerin selbst könne gar nicht lotsten, ob Levy mit Winter verkehrt habe, denn sie sei längere Zeit in Rußland gewesen. Er beantragt: die Vorlegung der Strafakten wider Hoffmann, die Vernehmung der Frau Martha Lehmann geb. Hoffmann und die Vernehmung des Berichterstatters Lurch in Könitz, welcher bekunden werde, daß Frau Lehmann in der geschilderten Art von Haus zu Haus gegangen ist.- Der Gerichtshof beschloß, zur weiteren Benennung von Zeugen nach dieser Richtung hin dem Angeklagten eine Frist von vier Wochen zu gewähren, die Zeugen durch einen ersuchten Richter vernehmen zu lasten und dann erst einen neuen Termin anzuberaumen. Benthe« i. Qberschl., 5. Juli. Heute wurde hier ein jüdischer Mädchenhändler, John Meyerowitsch, zu drei Jahren Zuchthaus, Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht berurtheilt. Grenzkommistär Mädler theilte bei seiner Vernehmung mit, daß in einer von der Gesellschaft zur Bekämpfung des Mädchenhandels herausgegebenen Broschüre behauptet werde, daß in einem Jahre 8—10,000 Mädchen in südamerikanische Freudenhäuser geschafft würden. Rach den Berichten der Zeitungen hat aber Herr Mädler nicht gesagt, daß diese Gesellschaft gerade von Juden errichtet worden ist, und zwar von der Großloge für Deutschland „U. O.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.