Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 53 (8.7.1901)
- Date
- 1901-07-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1177 tungstrieb, und Hunger thut weh. Wenn die Kinder um Brod schrieen, so mutzte der jüdische Vater sich umthun, um den Hunger seiner armen Kinder zu stillen. Wer fühlt nicht Erbarmen bei diesen Worten? Ist es da zu verwundern, wenn sich der Jude dem einzigen Erwerbe, das ihm damals offen stand, wenn er sich dem Handel zuwandte. Auch da gab es zu arbeiten. schwer zu arbeiten. Aber wir Juden wollen nicht mit der Vergangenheit rechten. Dieselbe liegt wie ein schwerer Traum hinter uns. Sie wird nicht mehr zurücktebren. Wir leben in der Gegenwart und danken Gott dem Herrn, daß er die Zeiten geändert und die alten Vorurtheile und Schranken gebrochen hat, und durch die von edlen, erleuchteten Fürsten proklamirte Emanzipation der Juden uns als gleichberechtigte Staatsbürger in den Verband unseres theuren Vaterlandes hat eintreten lassen. Hier stehen wir nun auf dieser Scholle deutscher Erde, die wir lieben, und schätzen uns glücklich, auch an der körperlichen Arbeit der Nation, gleich den anderen Mitbürgern, theilnehmen zu können. Welche großartigen erfolgreichen Bestrebungen machen sich nicht in Deutschland geltend, um die jüdische Jugend der Landwirthschaft, dem Gartenbau und dem Handwerk zuzuführen! Kommen Sie zu uns nach Oberschlesien und sehen Sie, wie bei uns die Juden als Schlosser, Klempner, Tischler, Steinmetze, Schneider, Schuster und in anderen Handwerken in angestrengtester körperlicher Arbeit ihr Tagewerk verrichten. Wir Deutsche jüdischen Glaubens sind von der tiefgehenden Sehnsucht erfüllt, durch die moralischsittliche Kraft rechtschaffener Arbeit in treuer Gemeinschaft mit unfern Mitbürgern an dem Ausbau der allgemeinen Wohlfahrt mitzuwirken und zur Heilung der sozialen Schäden unsres Zeitalters beizutragen. Noch eins. Wir leben hier unweit der Dreikaiser- Ecke, und da liegen die weiten galizischen und ruffischpolnischen Gebiete jenseits der schwarz-weißen Grenzpsähle unseren Augen näher. Dort aber erblicken wir eine sehr große Anzahl von Juden, die in schwerster förderlicher Arbeit als Bergarbeiter in den Petroleumgruben, als Lastträger u. dgl. ihr kümmerliches Dasein fristen. Hat da die von mir vertretene Meinung, daß der Jude keineswegs körperliche Anstrengungen scheut, nicht auch ihre Begründung?" Frankfurt a. M., im Juli. (D i e Anstellung jüdischer Lehrerinnen.) Man schreibt der „Franks. Ztg.": Alan wird sich noch der vor einigen Jahren erfolgten Maßregelung jüdischer Lehrerinnen an den Berliner Gemeindeschulen erinnern. Mit dieser haben Vorgänge in unserer Stadt gewisse Ähnlichkeit, nur ist hier kein Eingreifen des Ministers zu verzeichnen: ein solches macht schon das Verhalten der städtischen Schuldeputation überflüssig. Zur Sache ist Folgendes festzustellen: Zwei jüdische Damen aus hochachtbaren hiesigen Familien hatten das hiesige Seminar besucht. Sie wandten sich nach bestandener Prüfung an den Stadtschulrath Dr. Lüngen wegen Anstellung im Gemeindeschuldienst. Von diesem wurde ihnen als Antwort die Frage unterbreitet, „ob ihnen denn vor dem Eintritt in's Seminar nicht gesagt worden sei, daß sie als Jüdinnen keine Aussicht auf städtische Anstellung hätten." Es bat sich im Weiteren herausgestellt, daß die Schuldeputation die Anstellung jüdischer Lehrerinnen geflissentlich verweigert und sich hierbei auf ein altes Ministerialreslrivt stützt. Es sollen deren vier angestellt sein, weiterer Zuzug ist verbeten. Das hindert aber nicht, daß jetzt ein Antrag auf Herstellung eines Neubaues kür ein Lehrerinnen-Seminar gestellt wird, für dessen Bau- und Betriebskosten doch auch die jüdischen Steuerzahler aufzukommen haben. In Konsequenz ihres Verhaltens müßte die Schuldeputation eigentlich Jüdinnen den Eintritt in's Seminar verweigern und demselben rein konfessionellen Charakter zuerkennen. Sonderbar bleibt es außerdem, daß die Stadt die gesammten Kosten für das Seminar tragen und auf diese Weise den Staat entlasten will. Für einen großen Tbeil der auszubildenden Lehrerinnen wird sich hier keine Verwendung finden; Frankfurt ist sonach berufen, Lehrerinnen für auswärts auszubilden und dem Staat eine ihm zufallende Last abzunehmen. München, im Juli. Durch Beschluß des Bezirksamts Ufsenheim vom 27. Juni v. I. war der Anspruch der israelitischen Kultusgemeinde Ermetzhofen gegen die Handelsmannswittwe Sarah Schmalgrund von Ufsenheim auf Entrichtung einer Gebühr zu 37 Mk. für die Beerdigung ihres verlebten Ehemanns Abraham Schmalgrund im israelitischen Friedhofe von Ermetzhofen als unbegründet abgewiesen worden, weil den in Ufsenheim wohnenden Israeliten von jeher ein bisher unbestrittenes Recht auf unentgeltliche Beerdigung in diesem Friedhöfe zustand. Die gegen den bezirksamtlichen Beschluß von der Kultusgemeinde Ermetzhofen eingelegte Beschwerde wurde vom Nerwaltungsgerichtshof kostensällig verworfen unter Festsetzung der Beschlußgebühr auf 20 Mark. Nach den Entscheidungsgründen steht den in und um Ufsenheim wohnenden Israeliten seit Jahrhunderten ein Benutzungsrecht an dem in der Ermetzhofftner Dorfgemarkung liegenden Friedhofe zu und ist dieses Recht im Kultusverbande begründet, welcher als Begräbnitzverband dem öffentlichen Rechte angehört. Der Beerdigungsverein Ufsenheim reicht in das Jahr 1727 zurück und umfaßt auch die in Ufsenheim ansässigen Israeliten. Die Zahl derselben ist beständig im Wachsen begriffen, wogegen die Zahl der in Ermetzhofen wohnenden selbstständigen Israeliten auf zehn herabgesunken ist, sodaß diese Gemeinde ihre Existenzberechtigung verloren hat; so lange aber in Ufsenheim keine neue Kultusgemeinde sich gebildet hat, steht die