Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 52 (4.7.1901)
- Date
- 1901-07-04
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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1168 fragte, ob ihm nicht die vielen gesetzlichen Vorschriften der jüdischen Religion als eine L a st erschienen, die man sich doch etwas leichter machen könnte, war die: es sei sicherlich eine Last, aber eine solche, wie das Gewehr und die schwere Patrontasche für den Soldaten im Feld, die er doch um keinen Preis missen möchte." Aus Samson Raph. Hirsch's Commentar zur Tefilla ist folgender Sah ausgenommen: „Der Mensch fängt erst an, ein Mensch, seines Gottes Ebenbild zu sein, wenn er in selbstloser Hingebung das Wohl seiner Mitmenschen zu schaffen, zu gründen und zu mehren thätig ist. Wenn er nur für sich ist, was ist er denn?" Wir schließen diese Citate mit folgender Stelle: „Ich hatte einmal einem Israeliten, für den ich Einiges unentgeldlich besorgte, halb im Scherz, halb im Ernste gesagt, ich wolle mich lieber als von ihm, von dem Gottes Israels bezahlen lassen. Dieser Letztere nahm mich sofort beim dem Wort und sandte mir von da ab in fast ununterbrochener Reihenfolge die bittersten Schmerzen und Kränkungen meines Lebens, und ich bin noch jetzt, da ich dieses schreibe, damit beschäftigt, dieses große Geschenk gehörig zu würdigen." AetturrgSrrachrtchleir rmd Eorresporrdenzen. Deutschland. Berlin, im Juni. In dem vortrefflichen Buche des Pfarrers Frank über den „Ritualmord" findet sich eine Zusammenstellung von 172 Ritualprozessen (seit 1235 in Fulva bis 1900 in Pisek und Könitz), unter denen nicht ein einziger ist, in welchem die furchtbare Anschuldigung sich als begründet erwies. Von den 172 Ritualprozessen, welche aufgezählt werden, kommen nicht weniger als 25 auf Ungarn, 14 auf Böhmen, 7 auf Rieder- und Oberösterreich, 0 auf Mähren, je 2 auf Tirol und Galizien, 1 auf Siebenbürgen, im Ganzen also 57 auf Oesterreich und Ungarn. In 61 Fällen wurden die Anklagen als falsch und grundlos erwiesen, in 58 Fällen wurden die Angeklagten freigesprochen, in 61 Fällen die Anklage vorgebracht, ohne daß ein Leichnam gefunden worden war, und in 35 Fällen stellte es sich heraus, daß gar kein Mord vorlag, oder daß der Ort, wo der Mord vorgekommen sein sollte, gar nicht eristirte. Stettin, im Juni. Der evangelische Oberkirchenrath hat dem Pfarrer Krösell-Kloxin verboten, ferner noch Vorträge über den „Ritualmord" zu halten. Der Schmerz der Blutlügner ist nur zu begreiflich. Das Verbot muß ganz plötzlich gekommen sein, denn noch war ein Vortrag Krösell's hierselbst angekündigt, dessen Thema: „Talmudmoral—Ritualmord" bilden sollte. Eine Beschwerde bei dem Konsistorium der Provinz Pommern blieb s. Z. ohne Erfolg. Run hat die höchste kirchliche Behörde entschieden. Schubin. Ein Chinakämpfer, der Sohn des Händlers Adolf Leyser aus Schubin (Provinz Posen), ist in China durch Ertrinken im Pei-ho um's Leben gekommen. lieber den Hergang des Unglücksfalls gibt nachstehender, an Herrn Leyser gerichtete Brief Aufschluß: Tientsin, 27. März 1901. Sehr geehrter Herr! Als Kompagnieführer Ihres Sohnes, des Musketiers Abraham Leyser, welcher ursprünglich bei der 9. Komp, stand, dann aber zur 4. Komp, verseht wurde und bei der Formirung einer berittenen Infanterie- Kompagnie zu dieser übertrat, entledige ich mich der traurigen Verpflichtung, Sie davon in Kenntniß zu setzen, daß Ihr Sohn am Montag, den 26. März d. I.. verunglückt ist. Die Kompagnie war in aller Frühe von Tientsin zu einem Streifzuge aufgebrochen und überschritt den Pei-ho-Fluß auf der französischen Brücke. Gerade auf der Brücke wurde der Pony scheu und sprang mit dem Reiter in den Fluß. Eine Rettung war nicht möglich, trotz aller Anstrengungen. Selbst bis jetzt ist es leider nicht gelungen, die Leiche aufzufinden: es liegt die Vermuthung nahe, daß die Kriegsausrüstung, das Gewehr, welches er umgehangen trug, sowie die Zahl von 90 Patronen das Hochkommen des Körpers verhindert. Versuche zur Auffindung werden von seiten der Pionire, unterstützt von den Franzosen, weiter fortgesetzt. Mit Ihnen trauert die Kompagnie um einen guten Kameraden und .tüchtigen Soldaten, und ich kann dem Tobten das Ehrenzeugniß ausstellen, daß er durch hervorragende gute Führung, durch Pflichttreue nach jeder Richtung günstig aufgefallen ist. Seine Kommandirung zur berittenen Infanterie-Kompagnie beweist, daß er sich in allen militärischen Dienstzweigen tüchtig und zuverlässig gezeigt hat. denn nur ausgesucht gute Leute wurden hierzu ausgewählt. Ich werde mich besonders noch für die Auffindung der Leiche interessiren und Ihnen demnächst das Ergebniß mittheilen; falls sie gefunden wird, wird die Beisetzung auf dem deutschen Friedhofe in Tientsin, der bereits viele Soldaten faßt, in würdiger Weise erfolgen und die Kompagnie wird ihm einen Denkstein setzen lassen. Indem ich Ihnen noch mein Beileid ausdrücke, zeichne ich Hochachtungsvoll M a y n e z, Oberleutnant im 6. ostasiat. Jnf.-Reg. und Führer der 4. Kompagnie. München, 28. Juni. Im „Verein jüdischer Studenten" an der Universität München, über dessen Thätigkeit wir schon des öfteren berichten konnten — erst jüngst gaben wir einen Artikel über lein erstes Stiftungsfest — wurden im Laufe des Semesters folgende Vorträge gehalten: Jvr. Goitein: Jüdisches Proletariat in Holland, England und Amerika; jur. Levi: Centralverein deutscher Staatsbürger jüd. Glaubens; rer. techn. Löb: Wirthschaftliche und soziale Zustände im alten jüdischen