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Der Israelit · 1901-07-04 · Heft 52 (4.7.1901) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 52 (4.7.1901)
Date
1901-07-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1153 bam, Mas: Nedarim. Herr Oscar Lehmann, Mainz, Mas: Berachoth. Herr Lehrer und Cantor Jakob Eisenmann, Gailingen, Mas: Megilah. Herr Jakob Goldstein, Randegg, Mas: Rosch ha-Schonoh. Diejenigen Herren, welche die gleichen Masechthoth ausgewählt, belieben sich miteinander freundlichst zu verständigen, damit einer derselben eine andere aussuche und uns gutigst Mittheilung zu machen. Wir glauben, daß der Sonntag nach Sabbat Nachmu 5662. d. i. der 14. Aw, 17. August 1902. ein zur Abhaltung des Siums geeigneter Tag sein dürfte. Weitere Anmeldungen werden in diesen Blättern bekannt gemacht, t-iki mm ipnx spvb pon "i.?)tainz, 1. Juli. Herr Instituts-Vorsteher M. Elias in Darmstadt sendet uns zu unserem Artikel in Nr. 49 dieser Blätter: „An die jüdischen Lehrer," auf Grund des Paragraphen 11 des Preßgesetzes eine Berichtigung, die indeß in keiner Weise den Anforderungen des Preßgesetzes entspricht und die wir deßhalb glatt abzulehnen berechtigt gewesen wären. Wenn wir trotzdem das Thatsächliche daraus berichten, so mag Herr Elias unser Entgegenkommen erkennen, auch da, wo es oft nicht am Platze ist. Herr Elias schreibt also, es sei nicht wahr, daß er in irgend Jemandes Auftrag gehandelt habe, als er auf der Jahresversammlung des „Israelitischen Lehrervereins im Großherzogthum Hessen" den „Israelit" in so gehästiger Weise angegriffen, er habe nur „spontan" einer „bezüglichen" Resolution zuzustimmen gebeten. Kollege Steinhardt hätte weder vorher von der Absicht einer Besprechung der Angelegenheit unterrichtet sein tonnen, noch wußte er vermuthlich jetzt von der Sache ohne den Artikel des „Israelit." Wir möchten dazu folgendes bemerken: Aus dem Briefe des Herrn Elias geht hervor, daß derselbe den „Israelit" nicht liest, denn er hat, wie er schreibt, nur durch einen Zufall von dem Artikel des „Israelit" Kenntniß erhalten. Woher stammt also die Wissenschaft, mit der er in der betr. Versammlung gegen den „Js.raelit" operirt hat? Doch nur aus den Steinhardtschen tendenziös entstellten Auszügen aus dem „Israelit." Wenn Herr Steinhardt also nicht die direkte Veranlassung zu den Auslassungen des Herrn Elias gewesen, so war er doch mindestens die indirekte. Die anderen jüdischen Blätter haben über diese Sache nichts gebracht und anständigerweise sämmtlich die Angriffe auf den „Israelit" auch aus den Versammlungsprotokollen gestrichen. Bleibt also nur: Steinhardt. Berlin, 2. Julr. Das Provinzialschulkollegium hat auf Ansuchen der hiesigen jüdischen Gemeinde die Anordnung getroffen, daß am 23. September, dem diesjährigen jüdischen Persöhnungstage, an denjenigen Schulen, in welchen jüdische Kandidaten zur Prüfung stehen, keine Abiturientenprüfungen abgehalten werden sollen. BreSlau. 28. Juni. Ueber die Zurückstellung konfessioneller Sondergefühle in der Schule hat der preußische Kultusminister neuerdings aus Anlaß eines Svezialfalles eine Verfügung erlassen, deren Wortlaut der „Volksztg." wie folgt mitgetheilt wird: Mit der Beurtheilung und Behandlung des Vorganges in der Schule zu N. bin ich einverstanden. Auch ich bedauere, daß dort die konfessionelle Minderheit über einen Mangel an Schonung ihres religiösen Gefühls zu klagen gehabt hat. Legen an und für sich das Gebot der Duldsamkeit und das staatliche Interesse an einem freundlichen und friedlichen Zusammenleben der Angehörigen der verschiedenen Konfessionen jeder Schule die Pflicht aus, im Unterricht alles zu vermeiden, was die Gegensätze erweitert, und alles zu pflegen, was das unbefangene Zusammenleben zu fördern geeignet ist, so :nuß die Rücksichtnahme auf den Standpunkt anderer Glaubensgemeinschaften besonders da sorgsam beachtet werden, wo Kinder verschiedener Konfessionen den Unterricht gemiensam empfangen. Es gilt dies nicht nur für paritätische Schulen, sondern ebenso für Konfcssionsschulen, in denen sich eine wenn auch kleine Minderheit von Kindern anderer Konfessionen befindet. Soweit die Behandlung der Unterscheidungslehren im Unterricht nothwendig ist, gehört sie in den Religionsunterricht. Aber auch dieser darf die Rücksichtnahme auf das religiöse Bewußtsein, der Andersgläubigen niemals außer Acht lassen. Darin sind alle Konsessionen einig und die Erziehung in der Schule muß diese Erkenntniß wachhalten und fördern, daß es nicht an weiten Gebieten fehlt, auf denen den Angehörigen verschiedener Konfessionen ein gemeinsames Wirken möglich und Pflicht ist, sowie, daß viel Gutes und Schönes unentwickelt bleiben und das Staatswohl gefährdet werden müßte, wenn die Erziehung der Jugend nicht pflegte, was uns eint, sondern vertiefte, was unser Volk auf religiösem Gebiete trennt." Die „Volkszeitung" bemerkt hierzu: Mir hatten aus der Schule einen Oberlehrer, der jedesmal, wenn ein sonst nicht übermäßig guter Schüler eine richtige Antwort gab, stereotyp fragte: „Warum nicht immer so'?" — Wir möchten angesichts dieses sehr verständigen Erlasses an das Kultusministerium ebenfalls die Frage richten: „Warum nicht immer so?" Kattowist, 2. Juli. Die Paßfrage an der oberschlesischen Grenze ist nunmehr erledigt. Vom Generalgouverneur in Warschau ist in Sosnowice und Bendzin der Befehl eingegangen, daß Juden ohne weiteres Halbpässe auszusertigen seien. Der Reichskanzler hat also mit seinen Vorstellungen in Petersburg einen vollen Erfolg erzielt. Leipzig, 2. Juli. Der Bankkrach in Leipzig und Dresden, jenen sächsischen Städten, die sich erst noch kürzlich dazu beglückwünschten, daß ihre finanziellen Institute „judenrein" zu preisen wären, hat gezeigt, daß der finanzielle Schwindel, wenn er sich irgendwo ein-

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