Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 51 (1.7.1901)
- Date
- 1901-07-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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"1139 und als eines der Repräsentanten dieses Standes geehrt. — Demselben Blatt wird von anderer Seite berichtet: Einer der Brüder des Geheimen Hofrathes v. Henle war vrotestantisch geworden und Jahrzehnte lang Chefredakteur des (eingegangenen) „Korresp. von u. für Deutschland" in Nürnberg. Der Jubilar selbst blieb aus Ueberzeugung Jude. Die Heirath des Dr. Henle im Jahre 1860 war die Veranlassung zu der durch Bankier I. v. Hirsch Vater beim König Max II. befürworteten Aufhebung der sog. Matrikel-Verordnung, wonach der 29jährige Advokat, weil er Israelit war, „noch nicht an der Reihe" und noch nicht berechtigt gewesen wäre, zu heirathen. Wnrzbnrg, im Juni. nz'W mxsn nuy. Ein langes, thatenreiches Leben fand am 23. dss. Mts. dahier seinen Abschluß. Der pensionirte Elementarlehrer. Herr Maier Braunschweig, verlebte den größten Theil seiner 66jährigen Dienstzeit in Mönchsroth in Schwaben. Seinen sväten Lebensabend wollte er hier im israelitischen Kranken- und Pfründnerhause verbringen und zog vor etwa 8—10 Jahren hierher. Er erreichte ein Älter von nahezu 96 Jahren. Der ehrwürdige Greis war in diesem seinem hohen Alter eine wunderbare Erscheinung. Nichts hatte der gelehrte, gebildete Mann an Geistesfrische, an Klarheit des Denkens, fast nichts an Geistesstärke bis zum letzten Momente verloren. Er war noch Herr seiner Sinne und nahm noch Antheil am Leben und an den Tagesfragen, indem er täglich die Tagesblätter noch las, so daß man wie vor einem Phänomen stand. Zu seinem 94. Geburtstage verfaßte er noch ein herrliches, sinnreiches Gedicht, das in einer hiesigen Zeitung veröffentlicht wurde. Bis an sein Ende dichtete er korrekt und beschäftigte sich mit Ausarbeitungen und Betrachtungen über Stellen in Bibel und Talmud sowohl, als auch über pädagogische und sonst vorherrschende Ideen aus dem Leben. Es war ein Hochgenuß, sich mit dem Manne wissenschaftlich zu unterhalten und man konnte nicht genug seine geistige Verfassung bewundern. Im Umgang war er äußerst leutselig, anspruchslos und anständig. So erfreute er sich auch während seines hiesigen Aufenthaltes allgemeiner Beliebtheit, und wer mit ihm in Berührung kam, der brachte dem hochbetagten Greise Achtung und Liebe entgegen. In seiner Verufsthätigkeit galt er als ein gewissenhafter, berufsfreudiger Lehrer und erfreute sich stets der Anerkennung seiner Vorgesetzten und seiner Gemeinde. Sein Ende war schön wie sein langer Lebensgang, eine sanfte, leichte Auflösung. Wenn unter diesen Umständen sein Heimgang auch keine schmerzliche Trauer verursachen konnte, so war doch die Theilnahme eine sehr rege; davon zeugte auch die starke Betheiligung bei seinem Leichenbegängnisse. (Auch uns hat der Heimgegangene vor noch ganz kurzer Zeit einige sehr nette Gedichte gesandt. Red. d. „Israelit.") Wiirzbnrg, im Juni. Hier hat sich in jüngster Zeit eme Ortsgruppe des Zionismus gebildet. Dieselbe veranstaltete auf den 26. dss. Mts. einen Vortragsabend und berief hierzu Herrn Dr. Walter Friedmann aus Berlin, um über „Zionismus in Gegenwart und Zukunft" zu sprechen. Da sich aber die zionistische Bewegung weder bei den Orthodoxen noch bei den Neologen dahier irgend welcher Sympathie erfreut, so war vorauszusehen, daß das Unternehmen ein verfehltes sei, wie sich thatsächlich schon vorher eine starke Ägitation aus den besseren Kreisen dagegen geltend machte. Der Vortrag war zwar stark, namentlich von jungen Leuten, besucht; jedoch konnte der Redner mit seinen Ausführungen keinen Erfolg erzielen. Bei der Diskussion kamen nur Gegner des Zionismus, sowohl von orthodxer, als neologer Seite zum Wort, welche von der Versammlung durch unzweifelhafte Beisallsbezeugungen sekundiert wurden. Der Zweck, dem Zionismus Eingang und Boden dahier zu verschaffen, war nichts weniger als erreicht. O e st e r r. - U n g. Monarchie. Wien, im Juni. In einer der letzten Sitzungen des .Kultusvorstandes wurden auch die Grundsätze für die Gewährung von Subventionen an Bethausvereine angenommen: 1) Subventionen werden nur an solche Vereine, gewährt, welche vor ihren: diesfälligen Ansuchen ein Bethaus bereits seit mindestens drei Jahren geführt haben. 2) Der subventionirte Verein muß mindestens 60 beitragende Mitglieder zählen und mindestens 160 ständige Betsitze haben. 3) Die Höhe der Subvention darf ein Viertel der sonstigen normalen Einnahmen des vorausgegangenen Jahres nicht übersteigen. 4) Aus der Gebabrung der letzten drei Jahre muß zu ersehen sein, daß die zu gewährende Subvention hinreiche, den weiteren Betrieb zu sichern. 6) Die Gehalte und sonstigen Bezüge der Funktionäre des subventionirten Bethausvercines sind alljährlich zur Kenntniß zu bringen, während die Gebührentarife für Bethausfunktionen der Genehmigung des Kultusvorstandes bedürfen. 6) Dem Kultusvorstande resp. dem Delegirten desselben ist jederzeit Einsicht in die Bücher und Skripturen des Bethausvereins zu gestatten. 7) Jede Veränderung betr. das Betlokal oder die Bethausordnung, ist an die Genehmigung des Kultusvorstandes gebunden. 8) Die Bestimmungen der Paragraphen 1, 2, 3 und 4 finden auf Vereine, die bereits im Genüsse von Subventionen sind, keine Anwendung. England. London, 26. Juni. Heute Nachmittag fand eine bedeutungsvolle und erhebende Feier in der Gemeinde der Spanisch-Portugiesischen Israeliten (Sephardim) statt. Es wurde das „zweihundertjährige Jubiläum des Bestehens der hiesigen sephardischen Synagoge ge-