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Der Israelit · 1901-06-27 · Heft 50 (27.6.1901) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 50 (27.6.1901)
Date
1901-06-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1109 thiere begangen wird, keinen Anspruch auf die Duldung und den Schutz habe, dessen sich religiöse Satzungen in eivilisirten Staaten erfreuen. Die Vertheidiger des Schächtens betonten dem gegenüber, wie gerade die Schonung der Thiere der Zweck des jüdischen Schlachtoerfahrens sei, wie ferner der Tod durch Verblutung schon mit Rücksicht auf das biblische Verbot des Blutgenusses unerläßlich sei, und eine Reihe kompetenter wissenschaftlicher Gutachten bestätigte diese Ausführungen in glanzender Weise. Mit dieser Begründung war aber den Angriffen auf das religiöse Moment und die darauf gegründete jüdische Schlachtweise Thür und Thor geöffnet. Jeder Erfinder einer neuen Schlachtmethode hält selbstredend seine Erfindung für besser, als die früheren. Verdient das Schächten die Anerkennung Sachverständiger, weil es den Thieren wenig Schmerzen bereitet, so beredet der Bertheidiger einer von ihm als gut befundenen Schlachtweise sich und andere, seine Methode sei für die Thiere nicht nur schmerzlos, sondern sogar am Ende noch angenehm. Sind also dieses die Gründe für die Zulässigkeit des Schächtens, so frägt man nicht ohne Recht, warum soll nicht an dessen Stelle eine Schlachtmethode treten können, bei der diesen Rücksichten noch viel mehr Rechnung getragen wird? Es wird sich daher darum handeln, bei jeder neuerfundenen Schlachtmethode wissenschaftliche Gutachten zu Gunsten des Schächteno einzuholen, fallen diese wie bisher zu Gunsten des Schächtens aus, so kann noch einmal weiter geschachtet werden, aber nicht, weil die religiöse Toleranz, sondern weil es der Standpunkt der heutigen Wissenschaft gestattet. Der christliche Metzger, der doch keinen religiösen Ritus auf seiner Seite hat, ist, wenn er seinem Ockfen in's Genick sticht oder ihn durch Kopfsckläge zu Boden streckt, nicht von dem Votum der Wissenschaft abhängig. Das jüdische Schlachtverfahren muß dagegen erst von der Wissenschaft approbirt sein, um fernerhin gehandhabt werden zu dürfen. Gut. — Wenn aber nun morgen oder übermorgen eine Schlnchtmethode erfunden wurde, von der nicht thierfreundliche Judenfeinde, sondern selbst berufene Vertreter der Wissenschaft annehmen, daß sie noch vollständigere Ausblutung und noch weniger Schmerzen zur Folge hat. als das Schächten, was dann? Tie „Vossische Zeitung" verlangt, damit das Schächten erlaubt resv. empfohlen werden soll, aber nicht nur den Nachweis, daß es vom Standpunkt der Humanität die am wenigsten schmerzhafte, sondern auch, daß es von, Standpunkte des Fachmannes die zweckmäßigste Tödtungsart ist. Wäre aber nun der letztere Beweis in Folge eines neuerfundenen Schlachtverfahrens nicht mehr zu erbringen, dann könnten wir die Probe auf den Rath machen, den uns „Tante Voß" hier klüglicherweise ertheilt. Man sieht daraus, wie weit man mit diesen, und, um es nur gleich zu sagen, mit jeder anderen Begründung kommt, welche der einzig richtigen Motivirung des Schächtens aus dem Wege geht: Wir Juden schächten llnsere Schlüchtthiere dcßhalb, weil es uns durch unser Religionsgesetz oorgeschrieben i st. Man mag diese rückhaltlose Unterordnung unter Gottes Gesetze, lediglich weil sie Gesetze Gottes sind, mit dem gebildeten und ungebildeten Pöbel achselzuckend belächeln und bespötteln, oder sie mit dem gesunden Menschenverstände und einem seiner beredtesten Anwälte (Lessing, Erziehung des Menschengeschlechtes. Paragraph 32) „heroisch" finden, so viel steht fest: wenn Freiheit der Gewissen und religiöse Duldung keine leeren Schälle sind, so hat Niemand ein Recht, dieses Pflichtgefühl anzutasten und seinen Aeußerungen hindernd in den Weg zu treten. Und wenn selbst das Schächten mit größerem Schmerz für das Schlachtthier verbunden wäre, als jede andere Schlachtmethode, kein Fortschritt der Wissenschaft könnte den Juden berechtigen, seine ihm zum Gesetz erhobene Schlachtweise mit einer anderen zu vertauschen. Denn es läßt sich unwiderleglich Nachweisen, daß di; geringere Qual, die dem Thiere thatsächlich beim Schächten im Vergleich zu anderen Schlachtverfabcen bereitet wird, faktisch nicht das Motiv des jüdischen Schlachtverfahrens sein kann, denn wäre dies der Fall, dürfte ein Jude nur deßhalb ein Thier durch Schächten tödten, weil dieses Verfahren den geringsten Thierschmerz nach sich zieht, wie könnte dann ein an und für sich erlaubtes und sogar geschächtetes Thier uns zum Genüsse verboten sein, sobald das Schächten z. B. durch einen prinzipiellen Verächter des jüdischen Gesetzes (1012) oder durch nichtjüdische Hand vollzogen wurde? Wie könnte es dann ferner gestattet sein, zum Fleischgenuß nicht erlaubte Thiere nach jeder beliebigen Methode zu tödten? Findet sich doch bereits im Pentateuch der Genickschlag für bestimmt normirte Fälle sogar vorgeschrieben, wie aus 2. B. M., 13, 13 ersichtlich ist. ''Man vergl. auch 3. B. M., Cap. 1, V. 13.) Diese und noch eine Reihe anderer Erwägungen, welche bis zur Evidenz darthun. daß der Thierschutz nicht das Motiv des Schächtens sein kann, schließen jedoch die Annahme nicht aus, daß die Fürsorge für die Thierwelt eine der ersten und am meisten in die Augen springenden Folgen dieses Gesetzes ist. Nur in diesem Sinne kann es verstanden sein, wenn ältere und neuere Erklärer der jüdischen Gesetze die Begründung dieser Bestimmungen mit dem Thierschutz und ähnlichen Rücksichten in Verbindung brachten. Daß der Verdächtigung gegenüber, welche das Schächten als Thierguälerei bezeichnete, dieser Umstand von den Vertheidigern besonders betont werden mußte, liegt auf der Hand.

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