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Der Israelit · 1901-06-27 · Heft 50 (27.6.1901) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 50 (27.6.1901)
Date
1901-06-27
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1108 liche Zeitung als Judenblatt und die ganze Parteileitung als verjudet deklarirt, mochte Vielen nicht nach ihrem Geschmack sein. Da man aus dieser Verstimmung vielfach auch gar kein Hehl machte, so mag diese Erkältung wieder andererseits auch in hiesigen jüdischen Kreisen verschnupft haben. Die projektirte Gründung eines Judentags und ähnlicher Veranstaltungen, welche den Zweck haben sollten, die Juden unabhängig von politischen Parteien aus eigene Füße zu stellen, ist detzhalb von der fortschrittlichen Presse mit vielem Eifer belämpft worden. Der politische Fortschritt und Freisinn wird nun allerdings auch für die Folge die Angriffe auf die Religions- und Gewissensfreiheit der Juden zurückweisen. Aber er folgt dabei mehr der Pflicht und Consequenz, als einem inneren Trieb. Recht charakteristisch für diese Haltung ist die Art und Weise, welche die fortschrittliche Presse der Schächtfrage gegenüber einnimmt. Sie tritt selbstredend wie bisher auch jetzt für das Schächten ein, aber sie macht ihr Votum von demjenigen der Fleischer und Thierärzte abhängig, ..nicht aber von der Religions- und Gewissensfreiheit." Diese Rücksicht ist ihr ein Hinüberziehen auf das theologische Gebiet und davon will sie klüglicherweise nichts wissen. Da die maßgebenden Fachmänner bereits zu Gunsten des Schächtens entschieden haben, so kommt für die „Dossische Zeitung," in praxi gar kein Unterschied heraus, ob der Streit auf theologischem oder einem anderen Gebiete ausgesochtcn wird. Sie hat aber in letzterem Falle klüglicherweise den Vortheil, daß sie sich nicht für die Juden, sondern nur für die Ochsen zu echauffiren braucht. Ein „Judenblatt" wird man sie also wegen ihrer Stellung zur Schächtfrage nicht weiter nennen können. Je ängstlicher aber diese politischen Rathgeber der religiösen Seite der Schächtfrage aus dem Wege gehen, um so gebieterischer ist es unsere Pflicht, zu betonen, daß es ausschließlich die religiöse Seite der Angelegenheit ist, die für uns Juden hier in Betracht kommt. Es gibt, von diesen klugen, politischen Erwägungen ganz abgesehen, ja sehr beachtenswerte außerjüdische Kreise, welche in der That nicht begreifen können, daß die Art und Weise, ein Thier zu tödten, mit der Religion in Zusammenhang stehe und gar Gegenstand präeiser, religionsgesetzlicher Normen ist. Den Bekennern einer Religion, die ihren Schwerpunkt in der Kirche hat, scheint es unverständlich, was dieselbe im Schlachthause, in der Küche, bei der Kleidung und vielen anderen Aeußerungen des Lebens zu suchen habe. Daß, wenn die Art und Weise, die Thiere zu schlachten, die Parlamente, die Gesetzgebung, die ganze öffentliche Meinung beschäftigt, auch die Religion wohl Veranlassung haben kann, sich damit zu befassen, ist eine Consequenz, die, so nahe sie auch liegt, doch nur selten gezogen wird. Dazu kommt noch, daß die häufige, öffentliche Verletzung der Speisegesetze viel dazu beiträgt, den Glauben zu erwecken, als läge hier kein allgemein verbindliches Religionsgesetz vor. Aus diesem Umstand erklärt sich auch die sonst unerklärliche Erscheinung, daß es selbst unter uns Juden nicht an Elementen fehlt, die ohne Rücksicht auf das religiöse Moment für das Schächten eine Lanze brechen möchten. Es ist eben für den Juden, der sich persönlich von dem Speisegesetze emancivirt, peinlich, die verfassungsmäßig aarantirte Freiheit der Religion und des Gewissens zu reklamiren. Und dennoch fühlt er, daß die Verletzung der primitivsten Menschenrechte, die ein Schächtverbot für uns Juden bedeutet, nur die erste Etappe für weitere Beschränkungen und Rechtsverlürzungen ist. Er ist daher genöthigt, sich einen Standpunkt zu schaffen, der auch ihn berechtigt, gegen diese Vergewaltigung Stellung zu nehmen. Diesen glaubt er durch Ausschaltung des religiösen Momentes gefunden zu haben, wie er hier in der fortschrittlichen Tagespreise empfohlen wird. Demgegenüber kann die religiöse Verbindlichkeit nicht oft und nicht entschieden genug betont werden. Sie ist der einzige unerschütterliche Boden, von welchem wir den Kampf gegen den uns zugemutheten Gewissenszwang mit Erfolg aufnehmen können. Ob man den Autoritäten der Wissenschaft oder denen des Thierschutzes sich zuneigen soll, ob man den Tod durch Verblutung oder den durch Betäubung für den am wenigsten qualvollen gelten lassen will, ob das Fleisch geschachteter oder geschlagener Thiere gesunder und haltbarer ist, alle diese Punkte mögen diskutirbar sein, aber die eine Thatsache ist über alle Entscheidungen, selbst des Oberverwaltungsgerichtes, erhaben: daß es unser Reliaionsgesetz ist, welches uns verpflichtet, unsere Schlachtthiere nach bestimmt vorgeschriebenen Regeln zu tödten, d. h. zu schachten. Dies: Begründung schließt alle anderen aus, oder, wenn man will, schließt sie auch alle ein. Der ausgesprochene Wille Gottes ist das erste, ist das einzige Motiv dieser und aller jener zahlreichen Gesetze, welche das Leben und Genießen des Juden vom ersten bis zum letzten Atbemzuge regeln. Was könnte es auch anders sein, was den Juden ohne Rücksicht aus Kerker und Folter, auf Spott und Nerunglimpsung unbeirrt die von seinen Vätern überkommenen Satzungen erfüllen läßt, als die unerschütterliche, von den Väter mit überkommene Ueberzeugung von der Göttlichkeit ihres Ursprunges? Was könnte sonst dem Juden daran liegen, nach welcher Methode er seine Schlachttbiere tobtet, als die Rücksicht auf den Willen Gottes? Als vor etwa fünfzig Jahren die Agitation gegen das Schächten in der Schweiz ihren Anfang nahm, waren die Agitatoren sich voll und ganz bewußt, daß ihre Bestrebungen eine Verletzung der religiösen Ueberzeugung ihrer jüdischen Mitbürger bedeute. Sie gaben aber vor, oder glaubten wirklich, daß die vermeintliche Grausamkeit, welche durch das Schächten der Schlacht-

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