Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 49 (24.6.1901)
- Date
- 1901-06-24
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1101 Kol-Nidre." Wir setzen voraus, daß, wenn Jemand über den Ursprung eines rituellen Gebrauches schreibt, und noch dazu mit so vornehmer Nonchalance und peremtorischer Gewißheit, derselbe sicher die ganze einschlägige Litteratur erforscht hat und vollkommene Kenntniß derselben besitzt. Trotzdem uns nun in einer Note der Redaktion erzählt wird, daß der Prof. Mitglied einer gelehrten Gesellschaft in Leipzig ist, io wagen wir es dennoch, demselben die Kenntniß der Jüdischen Litteratur — wenigstens in Betreff des Kol-Nidre, völlig abzusprechen. Der erste Satz gleich fordert uns zur Entgegnung auf. Also der Verfasser meint, daß bis zum v"> keine Spur des "2 sich findet! Da scheint er aber wohl in seinem Leben noch nie die Bekanntschaft von ’bb gemacht zu haben. Im dritten p*® daselbst (in der 'vr ist es die zweite nznv, in den j, die erste) findet sich eine Aeußerung des '"2Ki, die unmittelbar darauf in der 'cs erklärt wird: njmn "ci v*n: ’o^pna (Es bezieht sich dies natürlich nur auf die Gelübde, die wir uns freiwillig für unsere eigene Person auferlegen. Wir fügen dies nur hinzu, als an die Adresse der patres ignorantiae et mendacii, vulgo Antisemiten genannt, gerichtet.) Und eine Erklärung über diese Stelle und den darauf beruhenden Gebrauch des rs ] findet sich ausführlich in ,p ,»*tn 'sc:n u. K"2vn. Hier wird vom r>T angeführt, daß er eine Stelle in demselben corrigirt habe. Dies gerade beweist am besten, daß es schon lange vor dem exisiirte, da er von demselben als etwas Bekanntem spricht. Es scheint aber alles dieses dem gelehrten Verfasser eine terra incognita zu sein. Aber auch schon im "iL'i “mrtö, welches bekanntlich ein Schüler von '"pi, also vor dem m verfaßt hat, kommt es vor S. 388 und 389 in der Ausgabe der botij ’srpo. Auch Heidenheim in keinem Tiro führt in der Einleitung zu J"2 &T*rri2K kt: d&>2 an, daß pa: j?t es schon voraefunden habe. Ebenso führt der rrc in B’-on '0 dasselbe im Namen des pk: "hj?b T an. alles n'vi. die lange vor dem m lebten. Dann heißt es ferner bei dem Verfasser: „der Passus "2: N7 2"® sei augenscheinlich der Zusatz eines Vorbeters." Derselbe scheint nicht zu wissen, daß dieser „Vorbeter" kein geringerer, als der m selbst ist, der diese Korrektur eingesetzt hat. Zur Mode der Zeit gehört es.dann auch, daß man recht geringschätzig und achselzuckend auf den irn, der für den Verfasser gewiß ein mit sieben Siegeln verschlossenes Buch ist, herabblickt. Dasjenige, was der Verfasser als die Hauptsache, als den archimed. Punkt, wie er sich ausdrückt, betrachtet, ist gerade von untergeordneter Wichtigkeit. Diese Einleitung ist, wie aus den v'pvw hervorgeht, erst in einer viel späteren Zeit entstanden, da die von uns angeführten 2'NVKi nichts davon erwähnen. Daß überhaupt am Beginn des 2'" drei Personen vor den noy hintreien, beruht auf einem uralten Gebrauch, der am jrn immer stattfand, und wir wollen es dem Verfasser verrathen, schon von mna her datirt. (Siehe *in 2. B. M. auf den Satz sinn nvm Tni.) Es ist dies für uns an dem höchsten pn beibehalten worden. Die Formel nbvv bw ."»2V2 datirt aber erst aus einer späteren Zeit und hat mit der ganzen 2T Tibvri, nicht aber speziell mit Z'2 zu thun. Dies lehrt uns der Ausdruck P’nD uh dbvrnb, da die Formel rs kein eigentliches Gebet ist. Daß der Ausdruck im o'Z'NLpn sich auf die Marannen beziehen solle, will uns nicht einleuchten. Me durften diese, die in tiefen Gewölben u. dgl. ihre Andachtsstätten hatten, um den Spähern der Inquisition zu entgehen, es wagen, eine Synagoge zu besuchen? Hätten sie da nicht Grund genug zur Befürchtung gehabt, dem Gericht der verfluchten Inquisition zu verfallen, und die Anhänglichkeit an ihre frühere Religion mit Folter und Feuertod zu büßen? Nein, wir glauben, daß dieser Ausdruck auf dem, was unsere Weisen über im Mvp sagen, beruht. Und detzhalb wird von einem no'L nHp vorzüglich für diese heiligen Tage verlangt, daß er ein besonderer vDV kt sei, und daß die beiden, die ihm zur Seite stehen, sich eines besonders guten Leumundes in ihrer Gemeinde erfreuen. — lieber das darauf folgende belehren uns ebenfalls die oben angeführten Commentatoren des Talmud. Schließlich möchten wir dem Herrn Doktor einen guten Rath geben, nämlich, ehe er so bestimmte Urtheile fällt, sich doch, erst in dem Gegenstand ordentlich umzusehen. den er beurtheilen will, denn wie die vierte rwo im 'tot 'BOi x> sagt: "b. pH. Rußland. Petersburg. (D i e Anstellung von I u < den im Staatsdienste.) Ein in der Gesetzsammlung veröffentlichter Senatsbeschluß gibt bekannt, daß nach den bestehenden Gesetzesbestimmungen nur nachstehende Inhaber gelehrter Grade mosaischen Glaubens zur Anstellung im Staatsdienste zugelassen sind: 1) Doktoren, Magister, Kandidaten (womit in Rußland wie in Schweden und Norwegen diejenigen bezeichnet werden, welche das dem deutschen Doktor- Examen entsprechende Schlußexamen gemacht haben, nur mit dem Unterschiede, daß in diesem auch das Staatsexamen enthalten ist) oder Personen, die den wissenschaftlichen Kursus mit einem Diplom ersten Grades absolvirt haben. 2) Personen mit dem Diplom eines Arztes, die aber nur im Medizinalwesen Anstellung finden. 3) Personen mit dem Grade eines Ingenieur-Technologen, die nur zur Anstellung im technischen Wesen berechtigt sind, und 4) Absolventen der Landmesser- und Taxator-Klassen, die nur im Gouvernements-Vermessungs-Ressort Verwendung finden. Bedenkt man, daß mit Ausnahme Dorpats auf den russischen Universitäten nur ein ganz geringer Prozentsatz Inden zum Studium zugelaffen wird, so erscheint die Beschränkung der Juden, welche eine Anstellung im