Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 49 (24.6.1901)
- Date
- 1901-06-24
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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48. Jahrgang. Anlage zu M 49 des „Israekt". Leitender Artikel. 1\t Icilit'j ..". Jiiüeii im 'ilcittcloltcr. Als i»u‘ ungefähr sechs Jahren Dr. I. E. Scherer ,.iin Oester reichischen Staatswörterbuche" gleichsam als Prodromus eine Skizze seines nunmehr im ersten Bande gedruckt vorliegenden Werkes: „Beiträge zur Geschichte des Judenrechtes im Mittelalter, mit besonderer Bedachtnahme aus die Länder der österreichisch-ungarischen Monarchie," erster Band: „Die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österreichischen Ländern," Leipzig 1.001 (vgl. „Bohemia" vom 8. Mai) erscheinen lieft, war man in wissenschaftlichen Kreisen mit Recht daraus gespannt, ivelche Bearbeitung endlich dieser so ganz und gar vernachlässigten, allerdings auch überaus schwierigen Materie zu Theil werden dürfte. Mit Freude darf nun tonstatirt werden, dasz, was Scherer damals versprochen, er in überaus reichlichem Maße auch gehalten uv.d ein Werk von so grundlegender Bedeutung geliefert hat, das nicht blos eine von Juristen und Historikern lang empfundene Lücke auszusüllen, sondern auch auf recht lange Zeit hinaus als Standard BMrk im eminentesten Sinne des Wortes Geltung zu beanspruchen bestimmt ist. Mas Scherer uns da bietet, ist mebr als eine blos auf Grund von Ouellenstudien vollbrachte fachmännisch hervorragende wiffenschaftliche Leistung: es ist eine mit größter Objek- Ivität gearbeitete zusammenfassende Darstellung einer bislang, so weit sie in vereinzelten äußerst lückenhaften Partien vorliegt, vom selveiligen subjektiven Standpunkte ganz verunstalteten Litteratur. Weitere Kreise nun aus diese ganz bedeutsame Leistung aufmerksam zu rnachen, sei die Aufgabe dieser Zeilen. Allerdings kann hier eine blos kurz gedrängte Inhaltsübersicht geboten werden: der Referent muß es sich Vorbehalten, das zum ersten Male in so großer Masse aufgestapelte Material zur Erschließung des Berständuisses der Rechtsverhältnisse, Schicksale und Drangsale der Juden im Mittelalter an anderer Stelle einer fachivissenscbastlichen Erörterung zu unterziehen. Das Buch, Das sich über fast siebenhundert Seiten erstreckt, zerfällt in drei Abschnitte: die Einleitung, die allgemeiner Natur ist, behandelt in geradezu musierqiltiger Weile die Prineipien und Tendenzen der Judenaeseßgebung in Europa während des Mittelalters; die erste Abtheilnng handelt von den Rechtsverhältnissen der Juden in Oesterreich, ober und unter der Enns bis Ferdinand 1, die zweite Abtheilnng von den Rechtsverhältniffen der Juden in Steiermark, Kärnthen, Krain, Salzburg, Tirol und Boralberg bis auf die Gegenwart. — Ju der Einleitung versucht der Verfasser an der Hand der Geschickte, der Gesetzgebung und der vorhandenen Litteratur den Nachweis zu liefern, daß die Judengesehe des Mittelalters nach ihren Ausgangspunkten und Endzielen in zwei Gruppen eingetheilt werden tännev, je nachdem die Juden als Angehörige einer iremven, der in einem Machtgebiete herrschenden Religion entgegengesetzten Konfession, oder aber als Angehörige einer fremden Nation, als Ausländer behandelt wurden. Unter diesen Gesichtspunkten wird in ersterer Beziehung die römisch-heidnische, die römisch-christliche, Re oft- und westgothische, die longobardische, die burgundische, fränkische, islamitische und kirchliche Judengesetzgebung, sowie die Judengesetzgebung in den Kullurstaaten des Mittelalters, in letzterer Beziehung die Judengesetzgebung im sränkisch-karolinischen Reiche, in Deutschland. England, Frankreich, den Staaten der vvrenäischcn Halbinsel und Süditalien in ausführlicher, meisterhafter Weise erörtert. Die Ansicht des Verfassers, daß, die Juden in den letzgenannten Staaten nach Analogie des Fremdenrechtes behandelt wurden, dürfte nicht unwidersprochen bleiben und wird wohl einen harten Kampf um die Anerkennung zu bestehen haben. Bei der Darstellung der Rechtsverhältnisse der Juden in Oesterreich ob und unter der Enns, geht der Verfasser mit Rocht von der Raffelstätter Zollordnung aus der Zeit Ludwig des Kindes (899—911) aus, und behandelt dann die ersten Judenniederlassungen und deren innere Einrichtung, die Rechtsverhältnisse der Inden in diesen Ländern und ihre besonders günstige Stellung unter Herzog Friedrich II. dem Streitbaren (1230—124^). Die Zerwürfnisse zwischen diesem und dem Hohenstav.fenckaiser Friedrich II. führten zur ersten Eodificirung des Judenrechtes in Oesterreich, indem der Kaiser im August 1238 eine Judenordnung für Wien, nach dem Muster des von ihm 1236 (Juli) erlassenen allgemeinen .Judenprivilegiums für die Juden in Deutschland, wenn auck mit vielfachen Einschränkungen des letzteren auS Rücksicht für den Klerus und den Bürgerstand in Wien verlieh. Dieses Privilegium für die Juden in Wien (in tvelchem dieselben als sevvi camerae in den Schutz des K.aisers und Reiches zurückgenommen werden), wird nach seiner Grundlage, seinen Tendenzen und seinem Inhalt CunEr stelcr Bedachtnahme auf das mosaischtalmudische, römische, kanonische und deutsche Recht und die gleichzeitige Gesetzgebung in den österreichischen und außerösterreichischen Ländern eingehend und mit großer Sachkenntnis) besprochen. C^+:C