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Der Israelit · 1901-06-17 · Heft 47 (17.6.1901) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 47 (17.6.1901)
Date
1901-06-17
Page
– (sequence 9)
Language
German
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42. Jahrgang. Aeitage zu Jß 47 des „Israelit". Zeitungsnachrichten nnd Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 10. Juni. Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung der Repräsentantenversammlung der hiesigen jüdischen Gemeinde stand ein Antrag, der von weittragender Bedeutung für dasjenige Institut zu werden drohte, welches den konservativen Elementen als letzte Verkörvernng des orthodoxen Gedankens innerhalb der Gemeinde gilt und darum theuer ist: die „Expropriation des Beth-Hamidrasch" aus seinem Heim in der Heidenreutergasse. Zum Verständnisse des Vorganges ist folgende Vorausschickung aus der Geschichte des Hamidcasch erforderlich? Die Bestrebungen für Errichtung eines öffentlichen Beth-Hamidrasch in Berlin gehen bis in die zwanziger Jahre des achtzehnten Jahrhunderts zurück, wo namentlich N. ElchanonSoser und R. Samuel H a l b e r st a d t durch eigene Spenden und eifrige Sammlungen mit Erfolg sich beniühten, einen Baufonds für ein solches Institut aufzubringen. Später bildete sich ein Komitee, dem u. A. auch Moses Mendelssohn angehörte, und dem ein Abkommen mit der Gemeinde dahin gelang, daß der Bau aus dem Synagogengrundsiück in der Heidereuterqaffe seinen Platz finden sollte. Dieses Grundstück zeigte bis dahin in der Straßenflucht ein einstöckiges Gebäude, an welches eine Mauer mit Thorweg sich anfügte. Auf dieses Gebäude nebst Mauer setzte nun das Beth-Hamidrasch aus seinem Baufonds einen zweistöckigen Aufbau nebst Dachgeschoß, der. neben Wohnräumen für die beiden Reth-Hamidrasch-Rabbiner, einen Spnagogenraum, sowie Lehr- und Bibliothekzimmer enthielt. Nach dem Uebereinkommen mit den Gemeindeältesten sollten alle diese Räume für einige Zeiten unwiderruflich im alleinigen Besitz des Betb-Hamidrafch bleiben und dessen Zwecken dienen. Der Bau begann im Jabre 1.748 und ivar im Jabre 1746 vollendet. Zu einem im Jahre 1834 bewirkten Uiubau des Hauses bewilligte das Beth-Hamidrasch aus seinen Fonds einen Zuschuß non 3000 Thalern, ohne daß in seinem Vertragsverhältniß zu der Gemeinde hierbei eine Aenderung eintrat. Die Beziehungen zur Gemeinde blieben überhaupt durchaus lreunvnachbarliche, bis zum Beginne der vierziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Mit dem Erstarken der Resormbestrebungen nach Aussaugung der frommen Stiftungen und ihrer Umgestaltung in „modernem Geiste", traten in dieser Zeit auch Ambitionen auf ein Aufsichtsrecht des Gemeindevorstandes über das Beth-Hamidrasch hervor, welche schließlich im Jahre 1864, als der Polizei Präsident die Aufstellung eines Statuts forderte, zu einem offenen Konflikt führte. Endlich kam im Jahre 1882 ein Vergleich dahin zu Stande, daß der Gemeindevorstand die Selbstständigkeit des Beth-Hamidrasch anerkannte, sich dagegen aber das Recht wahrte, sobald er den Zeitpunkt für gekommen erachten würde, die Räume des Beth-Hamidrasch zu einem bestimmten Taxwerthe zu übernehmen. Dieser Fall sollte, nach der Ansicht des Vorstandes, die in dem obenerwähnten Anträge zum Ausdrucke gelangte, jetzt eingetreten sein, und zwar aus folgender Rücksicht: Aus dem fraglichen Gemeindegrundstücke befindet sich, außer dem Beth-Hamidrasch und der Gemeindesynagoge, auch noch die Mädchenschule der jüdischen Gemeinde, die schon seit Jahren unter der Unzulänglichkeit der ihr zugewiesenen Räume, welche den gesteigerten Anforderungen längst nicht mehr genügen, schwer zu leiden hat. Vor längerer Zeit wurde darum von den Verwaltungskörperschaften eine Kommission behufs Ausfindigmachung eines anderen, geeigneteren Gebäudes oder Bauplatzes für die Zwecke der Schule eingesetzt. Diese Bemühungen blieben aber erfolglos, und so kam der Vorstand zu dem Anträge, das Beth- Hamidrasch gemäß dem obenerwähnten Uebereinkomr.'.en, abzufinden und dessen Räumlichkeiten für die Schule berzurichten. Als Abfindungssumme ergab sich, da man s. I. das rapide Anwachsen des Bodenwerthes nicht halte vorbersehen können, die für heutige Verhältnisse überaus bescheidene Summe von 60—70,000 Mk.; eine Rente, mit deren Ertrage das Beth-Hamidrasch nicht einmal dem kleinsten Theil seiner Verpflichtungen hätte genügen können. Von diesen Rücksichten weiß sich der derzeitige Gemeindevorsiand frei, und so bemühten sich nach einander seine Vertreter, die Repräsentantenversammlung zu überzeugen, daß dem Nothstande der Schule nur durch Expropriation des Beth-Hamidrasch begegnet werden könne. Ihm seknndirte wacker aus dem Repräsentantentreise Oberlehrer Prof. Dr. Blaschke, der die Nothwendigkeit oder Nützlichkeit eines Beth- Hamidrasch in unserer Zeit bestritt, wogegen namentlich Prof. B a g i n s k v den Standpunkt vertrat, daß der Schulnoth durch den vorgeschlagenen Ausweg doch nur für kurze Zeit abgeholsen werde, das Uebel in wenigen Jahren verstärkt wieder hervortreten würde, und daß man daher ganze Arbeit machen nnd die Schule verlegen tolle. Auch Prof. L e w i n , Maurermeister F r ä n k e l u. A. traten unter Hinweis darauf, daß die Arbeiten der Kommission nur darum so unfruchtbar geblieben seien, weil man sich darauf versteift habe, den Schulbau mit einem Synagogenneubau zu kombiniren, lebhaft gegen den Antrag auf. Den Gesichtspunkt der Pietät, die es verbiete, ein altehrwürdiges Institut, wie das Beth-Hamidrasch,

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