Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 44 (5.6.1901)
- Date
- 1901-06-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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979 General-Superintendent von Berlin, der katholische Probst, der Vorstand der jüdischen Gemeinde gebeten werden, je einen Vertreter zu entsenden." Hierzu wird bemerkt, daß die Centralstelle lediglich der Äuskuuftertheilung, Vermittlung und Förderung dienen, aber die Selbstständigkeit der durch sie verbundenen Vereine nicht antasten will. Es haben sich ihr bis jetzt 56 Vereine angeschloffen. Das Bureau ist vorläufig das des Vereins für Kinderschutz, Frobenstraße 29. Hannover, 29. Mai. Zur gestrigen Delegiertenversammluna der „Israelitischen Erziehungsanstalt Ahlem" hatten sich etwa 60 Theilnehmer eingefunden; zunächst wurden die Anstaltsgebäude mit ihren zum Theil neu bergestellten Einrichtungen besichtigt und darauf das gelammte gärtnerische und landwirthschaftliche Anwesen, auf welchem die Lehrlinge unter Leitung ihrer Vorgesetzten in voller Thätigkeit waren. Besonders bemerkt wurden die Obstbaumlulturen, die der Anstalt bereits drei erste Preise eingetragen haben, und die ausgedehnten Gemüse- und Maiblumen-Anlagen, welche nicht allein hohe fachmännische Anerkennung finden, sondern auch der Anstalt einen nicht unbeträchtlichen finanziellen Zuschuß bringen. Die Besichtigung des ca. 80 Morgen umfassenden Komplexes einschließlich des Schulgartens nahm 1(1> Stunden in Anspruch. Während der Einnahme eines von Damen des Komitees in liebenswürdiger Weise bereit gestellten Imbisses wurden von der Kinderabtheilung turnerische Freiübungen ausgeführt. Sodann fand in der Aula eine Aussprache statt zwischen den geladenen Gästen und den Vertretern der Anstalt, verbunden mit einer Begutachtung des Gesehenen, mit der die Anstaltsleitung wohl zufrieden sein durfte. An der Diskussion betheiligten sich unter Anderen die Herren Rabbiner Dr. David-Düffeldorf (der auch den Vorsitz führte), Herz-Essen, Freymark-Berlin. L. Jordan-Berlin, Konsul Simon, Senator Fischer, Handelsschuldirektor Berliner, S. Menerstein-Hannover und mehrere Damen; die letzteren bringen der geplanten Einrichtung einer Mädchen-Anstalt in Ahlem — — einer in sozialer Beziehung höchst wichtigen Sache — naturgemäß ein besonders lebhaftes Interesse entgegen, wie überhauvt dieses Projekt einmüthige Zustimmung fand. Es wurde die bestimmte Erwartung ausgedrückt, daß die erforderlichen Mittel von Glaubensgenossen gern gespendet werden würden. Ein guter Anfang ist bereits gemacht, indem von mehreren Seiten namhafte Beträge zur Verfügung gestellt sind; mit dem Bau selbst soll baldigst begonnen werden. In der Rachmittagsfftzung unter Leitung des Herrn Justizrathes Dr. E. Berend abgehaltenen Kuratoriums-Sitzung wurden laufende geschäftliche Angelegenheiten erledigt, und fünf Herren (zwei aus Hannover, je einer aus Berlin, Darmstadt und Würzburg) in das Kuratorium gewählt. Aus Vattern, Ende Mai. Die „Augsb. Abendzeitung" erinnert daran, daß jetzt ein halbes Jahrhundert vergangen ist, seit ein für die Israeliten wichtiges Gesetz in Bayern erlassen wurde. Artikel 16 der deutschen Bundesakte hatte bestimmt, daß die Lage der Bekenner des jüdischen Glaubens übereinstimmend zu regeln sei, eine Bestimmung, die in den einzelnen Staaten nur langsam befolgt wurde. Die deutschen Grundrechte vom Jahre 1848 enthielten den Satz, daß der Genuß d-r bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Rechte nicht durch das religiöse Bekenntniß bedingt oder beschränkt sein solle. Der bayerische Landtag befaßte sich erst im Jahre 185,1 ernstlich mit einem Gesetzentwurf über die bürgerlichen Rechte der Israeliten, der am 22. Mai 1861, vor nunmehr fünfzig Jahren, von der Kammer oer Reichsräthe in der Fassung der Regierung angenommen wurde. Von einem der Redner, Graf Ärmansperg. war das den Israeliten in dem Gesetze Gebotene als ein Minimum dessen bezeichnet worden, ivas man im Interesse der Gerechtigkeit und Billigkeit fordern müsse. Auch ein Antrag des Grafen Giech, an den König die Bitte zu richten, er möge sobald wie möglich dem Landtag einen Gesetzentwurf über 2lbänderung des Eides der Israeliten und Beseitigung der in Bezug ans das Verhalten der Israeliten bestehenden polizeilichen Gesetze und Verordnungen vorlegen zu lassen, wurde genehmigt. Das genannte Gesetz nebst Antrag Giech wurde dann am 2. Juni von der Kammer der Abgeordneten mit 122 gegen eine Stimme unverändert angenommen. Die in den deutschen Grundrechten enthaltene Bestimmung ist in ihrem vollen Umfang bekanntlich erst durch das Reichsgeseh vom 8. Juli 1869, über die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung, für Deutschland zur allgemeinen Geltung gelangt. Oe st er r. - Ungar. Monarchie. Mion, Ende Mai. Die Finanzwirthschaft in unserer Gemeinde scheint sich endlich zu bessern. Rach dem letzten Rechenschaftsberichte ergeben die Aktiva für das abgelausene Jahr 1,638,397.81 Kr., die Passiva 1,629,911.27 Kr. Mitbin bleiben 8,486.64 Kr. als Aktiva-Saldo, darstellend das gegenwärtige Reinvermögen pro Dezember 1900. Wien, 30. Mai. Die Generalversammlung der „Israelitischen Allianz" fand Hierselbst am 16. Mai statt. Dieselbe war so zahlreich besucht, daß der Saal der Israelitischen Cultusgemeinde als ungenügend sich erwies, die Massen der zuströmenden Mitglieder aufzunehmen. Es hatten sich nicht blos zionistische Führer mit ihrem studentischen 'Anhang und zahlreichen Angehörigen des „Jüdischen Volksvereins," sondern auch viele Freunde und Vereinsmitglieder der „Israelit. Allianz zu Wien" eingefunden, welche sonst nie bei einer Generalversammlung des Vereines zu sehen waren. Man erwartete nämlich, daß die zionistischen Wort-