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Der Israelit · 1901-06-05 · Heft 44 (5.6.1901) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 44 (5.6.1901)
Date
1901-06-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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978 Segensspendern im Lande Babel und gesellten sich den Gelehrten Babylons zu, um gemeinsam am Prachtrempel Gottes zu bauen. Sie kamen nach Babylonien gerade in der letzten Zeit der Redaktion des Talmud und dann später bei Beginn der Tage, in welchen der Talmud völlig abgeschloffen wurde. Eine göttliche Tilgung war es, daß damals alle Kräfte sich zusammenfanden, eine Sprache hatten sie und einerlei Worte. Zum Wunderzeichen wurde es für Israel, daß Gott auch im Zorne erbarmungsvoll Alles bedenkt, was die Thora betrifft. Auch in der Stunde, da Gott grollt, richtet er wieder aus, was an ihr niedergeriffen ist, und verleiht ihr den Thron höchster Ehre, damit sie bestehe für alle Ewigkeit." Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 3. Juni. (Das Reichsgericht und Graf P ü ck l e r.) Der bekannte antisemitische Dreschgraf Pückler auf Klein-Tschirne beschäftigte wieder einmal das Reichsgericht. Zweimal hatte ihn das Landgericht I Berlin von der Anklage, durch seine Reden die christliche Bevölkerungsklaffe zu Gewaltthätigkeiten gegen die jüdische angereizt zu haben, freigesprochen, und zweimal wurde die Revision des Staatsanwalts gegen jene Urtheile vom Reichsgericht verworfen. Auf diese für ihn günstigen Thatsachen berief sich der Graf in den öffentlichen Reden, die er am 24. Juli und 5. September v. I. in Bersammlungen der deutschsozialen Resormpartei in Berlin hielt, und in denen er wieder so hübsche Redewendungen gebrauchte wie in früheren Reden. Er wünscht nach wie vor, daß die germanischen Staatsbürger ihre jüdischen Nachbarn „hauen," sie mit „Knüppeln bearbeiten" und den „Kerls die Bierseidel an den Kopf werfen." Nach der Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er sich auch durch diese beiden Reden der Anreizung zu Gewaltthätigkeiten schuldig gemacht. Das Landgericht l in Berlin hat aber am 19. Februar den Grafen abermals freigesprochen. Die beiden Polizeibeamten, welche die Reden mitanqehört hatten, bekundeten nämlich, daß nach ihrem Erachten die von dem Angeklagten gebrauchten Ausdrücke offenbar nur bildlich zu verstehen seien. Die Hörer, welche ausschließlich den gebildeten Klassen angehörten, hätten sie auch nur mit Heiterkeit ausgenommen. Das Gericht begründete dann das sreisprechende Urtheil damit, daß derart über jedes Maß und Ziel hinausgehenden Ausdrücken für jeden verständigen Menschen die Möglichkeit, daß der Angeklagte ernst genommen werden könne, ausgeschlossen sei. Die vom Staatsanwalte gegen das sreisprechende Urtheil eingelegte Revision wurde nunmehr in der dieser Tage stattgefundenen Verhandlung vor dem Reichsgerichte vom Reichsanwalte für begründet erklärt. „Zu Unrecht," so führte er aus, „sei der objektive Thatbestand vom Landgerichte verneint worden. Der Fehler des landgerichtlichen Ürtheils bestehe darin, daß der verständig denkende Mensch als Hörer angenommen wird. Verständige Menschen und Publikum seien keine sich deckenden Begriffe. Zu erwägen sei auch, daß nicht die Hörer allein in Betracht kommen, sondern auch die Leser der Berichte über die Reden. Daß alle Zeitungslcser den Kreisen der gebildeten und verständigen Menschen angehören, könne auch nicht ohne weiters angenommen werden. Mit der Möglichkeit, daß die Presse über seine Reden berichten werde, mußte der Angeklagte rechnen. Endlich sei auch noch zu prüfen, ivelche Wirkung die Rede des Grafen auf die jüdische Bevölkerungsklaffe ausüben konnten." Im vollen Einklänge mit diesen Ausführungen erkannte das Reichsgericht auf Aufhebung des UrtheilZ und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das Landgericht II. Berlin. Die Centralstelle für Jugend-Fürsorge in Berlin hat sich am 23. Mai endgiltig gestaltet; doch ist noch kein Vorsitzender für die etwas bunte Vereinigung gefunden. Der provisorische Vorsitzende, Prof. Freiherr von Soden, leitet die Geschäfte noch weiter. In den Vorstand sind gewählt: Als Vertreter der evangelischen Kirche: Pred. Burckhardt, als Vertreter der kathol. Kirche: Pfarrer Cortain, als Vertreter der jüdischen Gemeinde: Dr. Lilienthal, ferner für den Stadtausschuß für innere Mission: Pastor Böhme, für die katholische Charitas Reg.-Rath Dr. Wirmeling, für den freiwilligen Erziehungs-Beirath Geh. Admiralitätsrath Fetisch, für das katholische Anstaltswesen: Fräulein von Wangenheim, für das evangelische: Erziehunasinspektor Schulz. Pastor Berendt ist für die Mädchen-Rettungssache, Dr. Levi für die ethische Kultur l!), Frau Biber-Böhm und Frau Schaf für die Humanitären Frauenbestrebungen, Frl. von Knebel- Döberitz für die christliche Frauenbewegung, Kantor Golling als Vertreter der Lehrerschaft, Fräul. Marie Mellien als Vertreterin der Lehrerinnen gewählt. Die Besetzung der Aemter des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und des Schatzmeisters ist noch vertagt. Herr von Soden lehnte bestimmt die Wahl zum Vorsitzenden ab. Der Organisationsparagraph 9 lautet: „Mitglieder der Cen.tralllelle sind diejenigen Vereine oder Anstalten, die im Gebiet der Jugendfürsorge in Berlin arbeiten und sich der Centralstelle anschließen. Die Mitgliederversammlung der Centralstelle (Ausschuß) wird gebildet durch Vertreter, welche die Vereine und Anstalten in dieselbe entsenden. Jeder Verein etc. führt nur eine Stimme in der Versammlung. Der Ausschuß hat das Recht, einzelnen Vereinen eine größere Zahl von. Stimmen zuzubilligen. Außerdem sollen der

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