Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 43 (3.6.1901)
- Date
- 1901-06-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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960 runcj erhalten, daß sie niemals gegen das jüdische Schlachtverfahren ein Wort gesprochen oder geschrieben haben! lieber das Gutachten des Rabbiner Stein in Frankfurt a. M. braucht lein Wort verloren zu werden. Seine eigene Gemeinde hat ihn wegen seines exrentrischen Auftretens abgesetzt, und in dem Schmollwinkel, in dem »r dann kaltgestcllt war, glaubte er sich an seiner Gemeinde und der ganzen Judenheit, die nichts von ihm wissen wollte, durch diesen Angriff auf eine der vitalsten jüdischen Gemeinde-Institutionen, sein Müthchen zu küblen. Wenn aber unseren Antisemiten dieses eine «Gutachten eines depoffedirten Reformrabbiners wirklich jo imponirt, wie müssen es dann erst die Hunderte von Gutachten thun, in welchen sämmtliche deutsche Rabbiner das Schächten als bibilisches, verbindliches Religionsgeset; erklären! Man könnte ruhig eine Prämie aus das Gutachten eines deutschen Rabbiners sehen, welches das Schächten und die jüdischen Speiseaesetze als nicht verbindliches, jüdisches Gebot bezeichnet. Non Mar Nordau, der mit einer Nichtjüdin vew heirathtt ist, und gewiß selbst keinen Anspruch darauf erhebt, als Autorität dafür zu gelten, was verbindliches jüdisches Neligionsgesetz ist und was nicht, wird hier auch ein Citat vorgesührt. Es besagt, daß die Juden mit unbegreiflicher Verblendung und Hartnäckigkeit an ihren Speisegesetzen festhalten. Stünde Herr Nordau selber auf dem Boden des positiven, praktischen Judenthums, so würde er in dem treuen Festhalten und der Hingebung keine verblendete hartnäckige Unbegreiflichkeit finden. Mit dem Geschmack, der die religiöse Norm des Judenthums an dem Maßstab mißt, den zwei solch' excentrische Köpfe an dasselbe legen, braucht hier nicht gerechtet zu werden. Da man aber füglich doch die Zumuthung: Israeliten sollen selber gegen sich und ihr Religionsgesetz agitiren, für das Phantasiestück irgend eines Reporters halten könnte, wollen wir, nach dem Beispiel Friedrich des Großen, das Pasquill doch etwas niedriger hängen und es hier im Wortlaut mittheilen. — Wenn es auch in unfern Reihen, wie bei allen Religionen, nicht an solchen fehlt, die sich über ihre religiösen Pflichten hinwegsehen, io wird es dock keinen halbwegs anständigen Juden geben, der dieses wüste Treiben durch seine Unterschrift unterstützen möchte. Wie gering mästen die Beringer und Consorten vom Charakter und Anstandsgefühl der Juden denken, wenn sie es wagen, ihnen Folgendes zur Unterschrift vorzulegen: Berlin, Datum des Poststempels. Wir bitten unsere israelitischen Mitbürger, welche mit der nachstehenden öffentlichen Erklärung einverstanden sind, dieselbe zu unterschreiben und an unsere Geschäftsstelle: H. Beringer. Berlin S. W., Königgräher Straße 108, einsenden zu wollen. Der Vorstand des berliner Thierschutz - Vereins (z. VKämpKing der Thierquälereien im Deutsch. Reich) Dr. Langmann, Vorsitz. H. Beringer, Geschäftsleiter. D e s f e n t l i ch e Erklärung. In den letzten Dezennien hat in Deutschland lote in anderen Ländern, in Dänemark, Schtveden, Oesterreich, Frankreich, der Schweiz und Rußland, eine Bclaegung immer mehr an Ausdehnung und Stärke gewonnen, welche die veralteten grausamen Schlachtarien abzuschaffen trachtet. Die Erwägung. daß diese Schlachtarten für ein Kulturvolk eine Schande, für die Volkssitten eine Gefahr sind und daß sie die sittlichen Anschauungen der Mehrheit der Nation verleben, hat viele deutsche Regierungen veranlaßt, diese Schlachtarten zu verbieten und anzuordnen, daß alle Schlachtthiere nur nach vorheriger Betäubung mittels Kopffchlag, Schlachtmaske oder Schußapvarat getödtet werden dürfen. Alle Staatsbürger haben diese Verordnungen zu befolgen, mit alleiniger Ausnahme der Juden. Nur das Königreich Sachsen und die Schweiz haben diese Ausnahme nicht aemaeht und damit dargethan, daß sie für ihre israelitischen Staatsbürger kein anderes Sittengesetz anerkennen, als für ihre christlichen. Wir erklären nun, daß wir diesen Standpunkt allein entsprechend erachten der biirgerlichen Gleichstellung der Bekenner aller Konfessionen und daß wir es als eine .Kränkung unseres sittlichen Bewußtseins erachten, wenn uns Juden das zu thun ausdrücklich gestattet wird, ivas bei unseren christlichen Mitbürgern als ein Verstoß gegen das Moralgesetz bestraft wird. Sollte man dem entgegenhalten, daß die Moralbegriffe sich mir den wechselnden. .Kulturzuständen ändern, die Religion und ihre Gebote aber unveränderlich sein müssen, so verioeisen wir auf alle jene im Mosaischen Gesetze enthaltenen Gebote, die, weil mit den sittlichen Anschauungen der heutigen .Kulturwelt nicht mehr im Einklang, auch für den strenggläubigen Juden ihre verbindliche .Kraft verloren haben?) Der Hinweis aus die Gutachten einer Anzahl Physiologen und Schlachthaus-Verwalter, welche in dem .Halsschnitt ohne vorherige Betäubung ein thierquälerisebes Schlachtverfahren nicht erkennen wollen — denen aber viel Zahlreichere Fachleute, ja ganze Fachkorporationen von Provinzen und Staaten widersprechen — kann in der Sache selbst nichts ändern, da es sich beim Schächten, besonders auf dem Lande, wo geeignetes Personal und zweckmäßige Legevorrichtungen 1> Anm. der Red. Die Herren haben vergessen, auch nur ein einziges Eebot namhaft zu machen, daö für den Juden feine verbindliche Kraft verloren habe, incil es mit den heutigen sittlichen Anschauungen nicht mehr in Einklang ist. So lange das nicht geschieht, kann man diese ilngeheuci lichkeit ruhig zu den übrigen Flunkereien legen.