Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 42 (30.5.1901)
- Date
- 1901-05-30
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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940 \ bandelt? Bedeuten wir. daß nicht diese Frage, in welcher ich wahrlich auch nickt das Heil des Judenthums erkenne, auf dem Spiele steht, sondern das Prinzip der Gleichberechtigung und staatsbürgerlichen Gleichwerthigkeit überhaupt! Zum entschiedenen Widerspruch muß jedoch der Artikel „Stille sein" des Herrn Schweitzer—Glogau herausfordern. Es ist absolut unverständlich, daß der Verfasser aus dem Umstande, daß gerade Wortführer aus dem anderen Lager sich gegen die ministeriellen Auslassungen wenden, seine sehr bedenklichen Schlüsse zieht. So heißt es in dem erwähnten Artikel: „Kann man es einem Zeugen christlichen Glaubens verdenken, wenn er einem jüdischen Richter gegenüber, der seinen Glauben gering schätzt, den Eid verweigert? . . . . Zeige mir erst, daß Dir die Pflicht der Sabbatheiligung eben so werthvoll ist, als das Verbot des Mißbrauchs des göttlichen Namens und ich weigere mich nicht, den Zeugeneid zu leisten!" An einer anderen Stelle schreibt der Herr Verfasser: „Es ist nun doch einmal so, man trennt die Person nicht von ihren: Glauben, und vielleicht ist die Vermuthung gar nicht zu gewagt: Würde der Richter auch den Sabbat feiern, er würde von solchen unliebsamen Vorgängen verschont geblieben sein!" Steinl Diese Vermuthung ist sogar sehr gewagt, sie ist eine gewaltige Selbsttäuschung! Glaubt wohl der Herr Verfasser, daß ein antisemitischer Zeuge seine Stellung gegen den jüdischen Richter ändert, wenn derselbe seinen Glauben hochhält, oder wenn derselbe dem gesetzestreuen Jndenthum angehört? Wohl trennt man nicht die Person von ihrem Glauben, aber man fragt nichr nach der religiösen Richtung derselben, und so sehr es zu wünschen wäre, daß alle jüdischen Staatsbeamten die Fahne des altüberlieferten Judenthums hock halten, so sicher ist es andererseits, daß solche ungeheuerliche Auswüchse, wie die Verweigerung des Eides gegenüber jüdischen Richtern auch vor ihnen nicht halt machen würde! Der Herr Verfasser schreibt: „Der heutige Zustand kann nickt dem vor Erlangung der Emanzipation verglichen werden. Vorher mußte der Zustand der Rechtlosigkeit beseitigt werden, da galt es, zu kämpfen. Niemand macht uns doch jetzt das allen Bürgern gemeinsame Recht streitig, nur mißliebig haben wir uns gemacht . . . ." Ich bedaure, daß der Herr Verfasser sich die ähnliche Interpretation des Gleichberechtigungsparagraphen. wie sie aus ministeriellem Munde gehört worden ist, zu eigen gemacht hat. Wohl galt es, bei der Emanzivation den Zustand der Rechtlosigkeit zu beseitigen, „aber ist es nicht schlimmer und entwürdigender als zur Zeit der Emanzipation, daß heute, — wo Bildung und Aufklärung gewaltige Fortschritte gemacht haben, wo bei vorgeschrittener Cioilisation. bei gesteigerten Pflichten und Leistungen zum mindesten doch g l e i ck e Rechte erwartet werden können, — man uns die Gleichberechtigung auf dem Papier zugesteht und uns dagegen in Wirklichkeit einer willkürlichen Auslegung und Anwendung des Gesetzes überantwortet?" Solche Demütigung muß schmerzlich empfunden werden! Daran kann auch die gewiß bedauerliche Thatsacke nichts ändern, daß Einzelne in Ileberbebung und mangelndem Solidaritätsgefühl sich mißliebig gemacht haben. Kommt dies jedoch nicht auch anderswo vor, und da sollten ehrlich denkende und qesetzestreue Juden „st i! l e sein?" Wohl verurtheile ich auch mit dein Herrn Verfasser, daß von neologer Seite dieser Kampf um unser gutes Recht sich auf die Anstellung von Richtern, Notaren u. s. w. capriziert, dabei aber stehen bleibt! Wie viele Faktoren leiten zur Gleichberechtigung hin, dadurch daß sie der Masse den Glauben, die Bildung und die Kultur überhaupt gewähren und erhalten. Wo hat man je gehört, daß von liberaler Seite dieselben Kämvfe wie für die Anstellung von Richtern und Notaren, zu Gunsten der Erhaltung religiöser Einrichtungen, insbesondere zum ernsten Kampf gegen Schachtverbot u. s. w. geführt werden! Oder, daß nur ein Bruchtheil der Opfer, welche der Abwehr des Antisemitismus gewidmet sind, für die Förderung des Religionsunterrichtes auf dem Lande, besonders aber für die Festigung und Gewährung einer unabhängigen, sorgenfreien Stellung der Religionslehrer gebracht werden, obgleich gerade in diesen Beamten kraft ihrer Intelligenz und ihres ehrlichen Wollens ein festes Bollwerk gegen Unglauben, und nicht zu unterschätzende Faktoren zur Erziehung und Bildung der kommenden Generation vorhanden sind! Dafür tvollen wir a u ch tapfer kämpfen und nicht unser alleiniges Heil in der Anstellung von jüdischen Staatsbeamten erblicken, auch die Assimilation nicht darin bethätigen, daß wir an nichtjüdischen Tischen gleichberechtigte Stellen inne haben, oder aus Mitgefühl mit dem Portemonnaie mancher Adeligen die Kinder dem väterlichen Glauben entfremden. — Das gesetzestreue Judenthum lvird getreu seiner Vergangenheit wacker Auge in Auge kämpfen gegen Zurücksetzung und willkürliche Knechtung, für alle Phasen des Rechts in Religion, Sitte, Ächtung und Freiheit, andererseits aber auch bestrebt sein, voll und ganz seine Pflicht zu thun und durch ein reines Menschenthum den Kulturfortsckritt anzubahnen, welcher uns die zuversichtliche Hoffnung auf den Völkerfrühling erfüllen wird. Vis dahin aber wollen wir gleich unseren Vorfahren mit allen gesetzlichen Mitteln kämpfen und nicht stille sein!