Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 42 (30.5.1901)
- Date
- 1901-05-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2449146-2449186--53427-2504095- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
933 Ueberzeugung beizubringen, daß das Schächten humaner sei, als andere Schlachtarten. Hierfür scheinen uns aber weniger die Theologen, als die Thierärzte und Fleischer zuständig. So viel wir wissen, existiren bereits zahlreiche Gutachten angesehener Fachmänner, wie Mediziner, Thierärzte, Fleischermeister etc., die das Schächten als verhältnißmäßig schmerzlose Todesart bezeichnen, wenn es korrekt gemacht wird. Von anderen Fachmännern wird das bestritten. Die Frage wird am raschesten zum Austrag gebracht werden, je weniger man sie mit religiösen Momenten verquickt." Soweit die „Berliner Volkszeitung." Man braucht von der Kunst, zwischen den Zeilen zu lesen, nicht viel zu verstehen, um das Dubiose und Unzuverlässige, das aus dieser Darstellung spricht, mit Fingern greifen zu können. Ebenso durchsichtig sind die staatsmännischen Weisheitsfloskeln, hinter welchen sich entweder eine ganz ungewöhnliche Beschränktheit, oder eine große Dosis von dem bissel Falschheit versteckt, das alleweil dabei ist. Also eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtsbofes gestattet communale Schächtverbote. Die Juden wollen ssch dagegen wehren und werden nun belehrt, daß der Kampf aussichtslos ist, weil eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtshofes vorliegt! Genau so zutreffend ist, was die „Volksztg." weiter erachtet. Die Kommunen lassen sich allerdings nicht durch religiöse Momente bestimmen, aber ebensowenig durch physiologische. Maßgebend sind für diejenigen, welche das Schächten verbieten wollen, lediglich antisemitische, durch Feigenblätter des Thierschutzes drapirte Motive. Daß man aber deßhalb die religiösen Gesichtspunkte aus dem Spiel lassen solle, das ist ein Rath, der für uns Juden verhängnißvoll werden könnte, wenn wir auch nur einen Augenblick daran denken wollten, ihn zu befolgen. Für uns ist und bleibt das religiöse Moment das einzige, das uns den Kampf für unser Schlachtverfahren aufzwingt. Ohne dieses Mom-nt hätten wir keinen Anlaß, uns dafür mehr, wie jeder Nichtjude, zu echauffiren, und nur auf es gestützt, haben wir das verfassungsmäßig garantirte Recht der Religionsfreiheit auf unserer Seite. In dem Augenblick, in dem wir auf dieses Moment verzichten wollen, hätten wir den Boden unter unseren Füßen verloren und wären wir wirklich der Gnade und Ungnade antisemitisch inficirter Kommunalverwaltungen verfallen. In der Behauvtung, daß den Fachmännern, welche sich zu Gunsten des Schächtens ausgesprochen haben, andere gegenüberstehen, welche das jüdische Schlachtverfahren als verwerflich bezeichnen, begegnet sich die „Volkszeitung" vollkommen mit einem Parade-Argument unserer als Thierschützer verkappten Antisemiten. Wir verweisen für heute zur Würdigung dieses Standpunktes nur auf eine Aeußerung, die Abgeordneter B r ö m e l im Reichstag am 1s. Mai 1887 gemacht: „Meine Herren, mir ist selten ein Fall vorgekommen, wo allgemein aufgestellte Behauptungen so gründlich und schlagend widerlegt worden sind, wie die in der Petition der deutschen Thierschutzvereine aufgestellten Behauptungen, daß das jüdische Schächten in hohem Maße eine Tierquälerei enthalte. Es ist den Mitgliedern des Hauses unter anderen lehrreichen Druckschriften auch eine Zusammenstellung der Gutachten zugegangen, welche in dieser Frage von den hervorragendsten Autoritäten auf dem Gebiete der Veterinärwissen' schaft erstattet worden sind, und aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, daß die 55 Gutachten, welche von Professoren der Physiologie an den Universitäten Deutschlands und des Auslandes und von einer Reihe anderer Autoritäten, sodann von einer Kommission des Kgl. sächsischen Ministeriums des Innern erstattet worden sind — alle diese Gutachten, ohne eine einzige Ausnahme, erklären, daß bei dem rituellen Schächten mit irgend einem Scheine des Rechts von Thierquälerei nicht die Rede sein könne. Meine Herren, das ist doch eine so scharfe, schlagende Widerlegung der in der Kommission vorberathenen Petition in einem wichtigen Punkte, daß, wie ich meine, wir zu dem Beschluß kommen müssen, diese Petition enthält in ihrer Gesammtheit nicht ein Material, welches als eine unanfechtbare zuverlässge Grundlage für einen Beschluß des Hauses angesehen werden kann." Seitdem haben sich die Gutachten zu Gunsten des Schächtens vervielfacht.: man kann sich also leicht einen Begriff davon machen, welche Bewandtniß es mit den andern Fachmänern und ihrem Bestreiten haben mag. Dagegen kann man der „Volkszeitung" in ihrer Schlußbehauptung beistimmen, daß die Frage am raschesten zürn Austrag gebracht wird', wenn man das religiöse Moment von ihr ausscheidet. Aber sie wird dann nicht zu Gunsten der Juden, sondern im Sinne der Antisemiten zum Austrag gebracht. Wenn sich daher die Inden auch zweimal besinnen werden, bevor sie diese Rathschläge der „Volksztg." befolgen, so haben ne doch das Gute, daß sie die Herzensmeinung dieses Blattes und seiner Gesinnungsgenossen mit aller nur wünschenswerthen Offenheit ausplaudern. Das verdanken wir der bloßen Ankündigung des Rabbinerverbandes, seinen geschäftsführenden Ausschuß einzuberufen. Mas wir noch an Ueberraschungen erleben werden, wenn der Rabbiner-Verband erst wirklich Stellung zur Sache genommen haben und sie urbi et orbi verkündigt haben wird, das wird , uns die Zukunft nach dem 4. Juni lehren. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin. Der Verein „Schomre Schabbos," der es sich zur Aufgabe macht, jungen Leuten, denen es Ernst ist mit der Heilighaltung des Sabbats, entsprechende Stellungen zu vermitteln, hat in dem abgelaufenen