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Der Israelit · 1901-05-30 · Heft 42 (30.5.1901) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 42 (30.5.1901)
Date
1901-05-30
Page
– (sequence 2)
Language
German
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S3S ganz wohl berathen und Beschlüsse fassen könnten, ohne daß die Zeitungen vorher Tag und Ort der Versammlung der Welt verkünden müßten. Was eine solche Veröffentlichung nützen soll, ist nicht recht ersichtlich, dagegen hat sie die unliebsamen Bemerkungen zu verantworten, welche die Tagespresie daran knüpft. Traut inan den Aeußerungen der Zeitungen wirklich einen Einfluß aut die maßgebenden Kreise zu, so muß man ihn auch den abfälligen Beurtheilungen zuerkennen, die der Schritt bereits erfahren hat und noch mehr erfahren wird. — Die bisherigen Errungenschaften des Rabbiner- Verbandes bei Negierung und Behörden können es nicht gewesen sein, die ihn veranlaßten, die Sache in die Hand zu nehmen. Diese Hand war bis jetzt keineswegs eine sehr glückliche und der Gegenstand, um den es sich hier handelt, ist doch zu ernst und verantwortungsvoll, um sich als Versuchsfeld für den Thatendrang des Rabbinervcrbandes zu aualifiziren. Aber auch ohne Rücksicht auf seine bisherige „Wirksamkeit" dürfte es fraglich erscheinen, ob ein Verband von Rabbinen wirklich das geeignete Gremium ist, um bei der Regierung Beschwerde gegen einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes in Betreff des Schächtens zu erheben. Für die Regierung sind die Entscheidungen des Oberverwalrungsgerichtes der maßgebende Ausdruck dessen, was Recht und Gesetz ist. Die Bitte um Schutz gegen eine solche Entscheidung würde in der Thal die Frage rechtfertigen. welche die „Staatsbürger-Zeitung" an den projektirten Schritt des Rabbinerverbandes knüpft: „Verlangen die Juden etwa von der Regierung, daß.sie um ihretwegen das Recht beugen soll?" Keinesfalls darf es sich hier um eine Bitte um Schutz, sondern um unser Verlangen nach Recht handeln, nach dem Recht, das jedem Preußen durch die Verfasiung gewährleistet ist. Dieses Recht dürfte in vorliegendem Falle aber viel wirksamer von Privaten, Einzelnen und Gemeinden, als von Rabbinern vertreten werden. Wenn Rabbiner darum vorstellig werden, bekommt die Sache esnen teologischen Beigeschmack. Die Schechitü ist eine jüdische Gemeinde-Institution. Ein Angriff aus dieselbe trifft die Gemeinden — und diese müssen die geeigneten Schritte thun, um diesen Angriff zu pariren, nickt die Rabbiner. Sind es dennoch sie, welche den Handschuh aufnehmen, so müsien sie die Meinung erregen, als würden sie in erster Reihe durch ein Schächtverbot betroffen, als habe dieser Stand allerdings ein Jnteresie daran, diese Observanz aufrecht zu erhalten, aber das Jnteresie gehe nicht über diesen Stand hinaus; das Gros der Gemeinden stehe in diesem Punkte nicht hinter den Rabbinen, und was Ünkenntniß und böser Wille nicht alles daraus folgern "kann..- ^.MeLings,hat es auch seine Bedenken, wenn der „Gemeindebund" oder gar der „Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" die Sache in die Hand nehme, vorausgesetzt, daß sie dazu irgend welche Neigung haben. Leute, wie diejenigen, aus welchen sich die treibenden Elemente dieser Vereinigungen rekrutiren, die zum großen Theil ihr Lebtag keinen koscheren Bissen im Munde hatten, eignen sich schlecht als Anwälte des Schächtens. Das weiß auch unsere Regierung ganz gut. Wenn dieselbe auch das herrische Jntellektopfer anstaunen mag, so kann man es ihr doch nicht verdenken, wenn sie in praxi für das Schächten nicht mehr Sympathie hat, als die Petenten dieses Schlages. Wenn sich späterhin ein gemeinsamer Schritt als wünschenswert!) und geboten erweisen sollte, so müßten es die sämmtlichen jüdischen Gemeinden Preußens sein, die ihn thun, ohne jede Anlehnung an irgend eine der bereits bestehenden Vereinigungen. Wollen die letzteren von sich aus ebenfalls bei der Regierung vorstellig werden, so ist das ihre Sache. Am natürlichsten, naheliegendsten und daher am eindrucksvollsten dürfte sich eine Vereinigung sämmtlicher preußischer Gemeinden ad hoc erweisen und diese dann mit Gottes Hilfe auch das Anzustrebende erreichen. Wie wenig sie dabei auf die Hilfe derer rechnen können, auf welche die Berliner Judenheit sonst so sicher zählt, ergibt sich aus der Stellungnahme, welche die hiesigen freisinnigen und fortschrittlichen Preß- Organe schon heute zu der erwähnten Absicht des Rabdinerverbandes stellen. Die Judentag-Bestrebungen der jüngsten Zeit und die Unbotmäßigkeit, mit welcher sich die offizielle Berliner Judenschaft unabhängig von den Fortschrittsparteien auf eigene Füße stellen wollte, scheint bei diesen Preßorganen verschnupft zu haben. Aus den zahlreichen hierhergehörigen Aeußerungen möge z. B. nur die der „Volkszeitung" folgen: „Gegen die sich mehrenden Schächtverbote seitens der Kommunalverwaltungen will der „Deutsche Rabbinerverband" Stellung nehmen. Er hat zu diesem Zwecke seinen geschäftsführenden Ausschuß für den 4. Juni d. I. zu einer Sitzung zusammenberufen, welche im Berliner jüdischen Gemeindehause stattfinden soll. Man will durch eine Denkschrift an die Regierung für das Schächten als jüdisch-religiöse Einrichtung Schutz erbitten, unter gleichzeitiger Zurückweisung der gegen diese Schlachtmethode gerichteten Angriffe. Ein Kampf gegen dis kommunalen Schächtverbote erscheint, was bemerkt werden mag, zur Zeit aussichtslos, da nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die Kommunen berechtigt sind, in ihren Schlachthäusern eine bestimmte Schlachtmethode vorzuschreiben. Unseres Erachtens lassen sich übrigens die Kommunen, welche Schächterverbote erlassen, dazu nicht durch vhpsiologische, veterinär-medizinische Gründe bestimmen. Will man also die Kommunen von solchen Verboten zurückhaltcn, so lasse man die religösen Gesichtspunkte aus dem Spiel und suche den Stadtverwaltungen vom wissenschaftlichen Standpunkt aus die

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