Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 42 (30.5.1901)
- Date
- 1901-05-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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42. Jahrgang. M 4». er Israelit. 4 % Ein \ il GenLrat-Hrgan für das ortyodoXe Iudentymn. Begründet von »r. in tttnin}. Donnerstag, den 30. Mai 5661 (1661). Leitender Artikel. $if »mWe SGlht-Klllmitiit. Berlin. 29. Mai. Das Preußische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, daß die städtischen Verwaltungen über ihre Schlachthäuser und die darin anzuwendende Schlachtungsart verfügen und somit auch das Schächten verbieten können. In Folge deffen haben die Thierschutzvereine ihre bis jetzt erfolglos betriebene Agitation gegen das Schächten von neuem ausgenommen und damit in Potsdam bereits ein Schächtverbot seitens der dortigen Stadtverordneten-Versammlung erwirkt. Diese Lorbeeren werden unsere Antisemiten und Thierschützer nicht ruhen lassen und sie bestimmen, ihr Glück auch in anderen Communen zu versuchen. Es tritt deßhalb an die jüdischen Gemeinden Preußens die ernste Frage heran, was sie zu thun haben, um diesem Eingriff in die Freiheit ihrer Religion und ihrer Gewissen mit Erfolg entgegenzutreten. Aus der Fluth von Vorschlägen, die in der Presse und in Versammlungen deßhalb gemacht wurden, sagt am meisten der Rath zu, den die „Deutsche Israelitische Zeitung" in ihrer Ausgabe vom 16. d. Mts. gibt. Sie empfiehlt: „Zunächst sollen die jüdischen Metzger, nachdem sie einen tüchtigen Juristen zu Rathe gezogen haben, in einer gemeinschaftlichen jüdischen Schlachtstätte oder in ihrer Behausung schächten lassen. Denn die Verfassung gewährleistet im Art. 12 jedem Preußen R e l i g i o n s - und Gewissensfreihei t." „Die Stadtverwaltungen können also nicht das Schächten verbieten, sondern nur die Hergabe ihres Schlachthauses zum Schächten verweigern. Der Schlachtbauszwang muß also in dieser Hinsicht wegfallen." ' „Ferner müssen die jüd. Gemeindevorstände wie die betheiligten Metzger sofort Beschwerde ergreifen und ihr Recht als Steuerzahler auf das Schlachthaus, bezw. als Gewerbetreibende wahren." Diele sachlichen, nüchternen Rathschläge treffen den Nagel auf den Kopf und wäre es daher in hohem Grade wünschenswerth, wenn sie in den zunächst betheiligten Gemeinden, also vorläufig bei der jüdischen Gemeinde und den Metzgern in Potsdam die rechte Würdigung fänden. Ob es nun rathsam ist, daß außerdem noch eine Gegenagitation in größerem Stile in Scene gesetzt werde, ist eine Frage, über die man verschiedener Ansicht sein kann. Eine ruhige Erwägung aller in Betracht kommenden Verhältnisse dürfte gegen einen solchen Schritt sprechen, jedenfalls sollte man zunächst die Folgen des Vorgehens der zunächst Betheiligten in Potsdam abwarten. Es sind Alle darüber einig, daß das Oberverwaltungsgericht sich in seiner Entscheidung nur auf sachliche und rein juridische Motive beschränkt, eine Animosität gegen Juden und Judenthum, oder gar eine Sympathie mit den Allüren der Antisemiten ist dabei vollständig ausgeschlossen. Es scheint deßhalb geboten, diese Grenzen nicht unnöthigerweise zu verlassen. Das geschieht aber sofort, wenn die Angelegenheit von solchen in die Hand genommen wird, die nicht unmittelbar davon betroffen sind. Die hiesige Tagespresse berichtet ziemlich unisono, daß der deutsche Rabbinerverband in der Sache Stellung nehmen und sie zum Gegenstand einer an die Regierung zu richtenden Denkschrift machen will. Zu diesem Zweck soll der geschäftsführende Ausschuß am 4. Juni im Berliner jüdischen Gemeindehause zusammentreten. Der geschäftsführende Ausschuß des genannten Verbandes besieht aus ca. einem Dutzend Herren, die