Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 61 (5.8.1901)
- Date
- 1901-08-05
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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WWWM i» xiMSt jjiUL---üjJ-»Vgl ^uyyi4jliiyipui;a^|i,. MJPlfUi UWMMWWW 42. Jahrgang. Aeikage zu M 61 des „Israelit". Leitender Artikel. Allgemeiner Lanlorentag in Wien. Montag, den 29. und Dienstag, 30. Juli, fand iin Silzungssaale der Wiener Kultusgemeinde ein allgemeiner Kantorentag statt, der von zahlreichen Kantoren des In- und Auslandes besucht war. Deutschland war durch Oberlantor Friedmann-Verlin, Zivi-Elberfeld und Davidsohn-Gleiwitz vertreten. Zustiunuungskundgebungen sind von Birnbaum- Königsberg, Kürschner-München, Jakobsohn-Leipzig und vielen Anderen eingelausen. Am Montag Vormittag vereinigten sich die Theilnehmer zu einer zwangslosen Besprechung, wobei der Vieepräies des Kantorenvereins, Oberkantor Bauer, die Oiäste Namens der Wiener Kantoren begrüßte und das Programm der beiden Tage mittheilte. Die offizielle Eröffnung fand am Montag, Nachmittags, durch den Präses des Kantoren-Vereins, Oberkantor Singer, im Beisein des Vizepräsidenten der Wiener Kultusgeineinde, Landesschulrath Dr. Gustav Kohn, des Bethausvorstehers Wasservogel und des ersten Sekretärs der Wiener Kultusgemeinde, kaiserl. Na 1b Dr. Lieben, statt. Dr. Gustav Kohn begrüßte Bei sammlung mit herzlichen Worten Namens der Wiener Kultusgemeinde und wünscht dem Kantorentage das beste Gelingen seiner Bestrebungen. Nach zweitägigen Berathungen, an welchen die deutschen Kantoren, namentlich Zivi-Elberfeld, Friedmann- Berlin und Davidsohn-Gleiwitz hervorragenden Antbeil nahmen, gelangte nachstehende Resolution zur einstimmigen Annahme: Der am 29. und 30. Juli 1901 in Wien versammelte „Allgemeine Kantorentag" erachtet es als dringende Nothwendigkeit, im Anschlüsse an den „Ocsterr.-Ungar. Kantoren-Berein in Wien," eine die gesummte Berufsgenossenschast des In- und Auslandes umfassende Organisation unter dem Namen „Allgemeiner .Kantoren-Verein" zu gründen. Um jedem Berufsgenoffen, auch dem Minderbemittelten, den Beitritt zu ermöglichen, wird ohne Rücksicht auf das Alter des Ausnahmswerbers die Eintrittsgebühr mit 1 Krone, resp. 1 Mark, und der Jahresbeitrag mit 6 Kronen, resp. 5 Mark festgesetzt. Der Zweck der Berufsorganisation besteht in erster Linie in der Förderung der sozialen Interessen des Kantorenstandes, und wird der Leitung der Organisation das Mandat ertheilt, im Einvernehmen mit den Kultusgemeinden, die derzeit bei der Anstellung und Entlassung von Kantoren, sowie während der Dauer des Vertragsverhältnisses mit den einzelnen Gemeinden zu Tage tretenden Uebelstände zu beseitigen und bestimmte, sowohl von den Mitgliedern der Organisation, als auch von den Gemeinden einzuhaltende Normen aufzustellen, die dem Ansehen der israelitischen Kultusgemeinden, sowie die Würde und Bedeutung des kantoralcn Berufes entsprechen. Der „Allgemeine Kantorentag" spricht auch die einmüthige Ueberzeugung aus, daß die Jnvaliditätsu. Altersversorgung, sowie die Sorge für die Wittwen und Waisen der im Amte verstorbenen Kantoren nicht auf dem Wege der alleinigen Selbsthilfe, sondern nur unter Mitwirkung der Kultusgemeinden durchgeführt iverden kann, und erwartet, daß die Organisation auch nach dieser Richtung die nöthigen Schritte einleiten werde. Da der kantorale Funktionär in jeder israelitischen Kultusgemeinde unentbehrlich ist, und da es, besonders durch die in vielen Gemeinden nothwendige Verquickung ves kantoralen Amtes mit dem des Religionslehrers, im Interesse der Kultusgemeinden liegt, ein durch bestimmten Studiengang für alle Funktionen des vielseitigen Amtes möglichst ausgebildetes Material zu beschaffen, wird die Leitung der Organisation beauftragt, mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden in Verbindung zu treten, um auf Kosten derselben an den bestehenden Rabbiner- und Lehrerseminaren Kurse zur Heranbildung von Kantoren zu errichten, deren Absolventen die staatliche Anerkennung als Religionsdiener zu Theil werden soll. Es wird auch die Erwartung ausgesprochen, daß die Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus für den kantoralen Nachwuchs bedeutungsvoll und auch auf die Förderung der sozialen und materiellen Lage des gestimmten Kantorenstandes von wohlthätigem Einflüsse sein werde. Um einen möglichst zahlreichen Anschluß an die Organisation herbeizuführen und Propagirung dieser Ideen in den weitesten Kreisen der Berufsgenossenschaft und der israelitischen Kultusgemeinden zu fördern, sind aus den Theilnehmern des Kantorentages Vertrauensmänner für die einzelnen Bezirke und Länder zu wählen, deren Zahl durch die Leitung der Organisation jederzeit die nöthige Vermehrung erfahren kann. Der „Allgemeine Kantorentag" spricht den Wunsch aus, daß, angeregt durch die am Kantorentage in Wien theilnehmenden Vertreter der deutschen Berufsgenossenschaft — auch im deutschen Reiche eine derartige Organisation geschaffen werde, die Hand in Hand mit der in Wien gegründeten Organisation die Förderung der Interessen der gesummten Berufsgenossenschaft verfolge.