Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 61 (5.8.1901)
- Date
- 1901-08-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1360 (unter 14 Jahren) erfaßt, die Mündigen aber zur Ablegung der Erklärung angehalten werden. Ein fernerer Mangel ist, daß das Gesetz die Vertretung der Austrittsgemeinden den Vorständen überläßt, ohne deren Rabbinen den ihnen zukommenden Einfluß zu gewähren. Wenn das Edikt von 184?, die „Lex Humpertz," die Omnipotenz der Vorstände konstituirte, so ist das nicht zu billigen, aber zu verstehen, wenn man dabei sesthält, daß der Staat jedes Eingehen auf das religiöse Moment in seiner Gesetzgebung sorglich vermeiden wollte. Mit diesem System hat aber, ohne es zu wollen — es muß auffallen, daß u. W. bisher noch niemals auf diesen Punkt hingewiesen wurde — das Gesetz vom 28. Juli 1876 gebrochen, indem es die Erklärung religiöser Bedenken als Motiv des Austrittes forderte, hat es thatsächlich eine Anerkennung der jüdischen R e - l i g i o n als der Grundlage der jüdischen Gemeindeverfassung vollzogen. Es wäre daher nur logisch richtig und nur zu sehr im Interesse der Austrittsgemeinden selbst gelegen, wenn in ihrer Leitung die Machtvollkommenheit der Vorstände und Repräsentanten enger umgrenzt, die der Rabbiner erweitert würde. Möchten nach weiteren 26 Jahren nicht nur diese Mängel beseitigt, sondern das ganze Gesetz absolat geworden sein, indem allerorten alle Söhne des alten Gottesbundes sich wieder zusammenfinden in einer Gemeinde, die dem Gotte der Väter dient im Sinne und Geiste der Väter, deren Grundgesetz das Gottesgesetz vom Sinai und die Ueberlieferung der Propheten ist, die in treuem Festhalten an altjüdischem Brauch, echtjüdischer Sitte eine die Diaspora umspannende große Gemeinde bildet p"isr ny! Aeriuitgsirachrtchlen und Corresponderizeir. Deutschland. Berlin, 1. Aug. Der „Reichsbote" komint in einer Erwiederung auf die neulichen Ausführungen der ..Frankfurter Zeitung" nochmals auf die Konitzer Untersuchung zurück. „Wir hatten dargelegt, so schreibt die „Frkf. Ztg.", daß bisher alle Nachforschungen die Grundlosigkeit der Beschuldigungen ergeben haben und nichts gefunden worden sei. Dagegen behauptet der „Reichsbote," die gerichtsnotorischen Belastungen der jüdischen Kreise hätten sich fortwährend gesteigert, und er verweist auf den Maßloff-, den Lewy- und Schillerprozeß. Alle diese Prozesse aber beweisen nicht das Mindeste für die antisemitische Mordbeschuldigung, um die es sich doch lediglich handelt, und wenn das wahrheitsliebende fromme Blatt sich speziell auf die positiven Bekundungen des meineidigen Maßloff beruft, so gönnen wir ihm diesen ehrenwerthen Zeugen ganz und gar, um so mehr, als auch dessen angeblich belastende Aussagen mit Bekundungen anderer ganz einwandfreier Zeugen in schroffem Widerspruch standen. Das Wesentliche aber ist doch, daß die Haussuchungen absolut resultatlos waren, so daß also wirklich nichts gefunden wurde. Bei einem solchen negativen Ausgang fortgesetzt unsubstanzirtc Beschuldigungen zu wiederholen, das ist doch eine ungemein frivole Handlungsweise. Recht charakteristisch für die antisemitische Hinterhältigkeit ist auch das fortwährende Zurückkommen auf den Lantener Knabenmord, trotzdem der hier verdächtigte Schlächter Buschoff freigesprochen worden ist. Der „Reichsbote" bestreitet, daß die Unschuld von Buschhoff festgestellt lvorden sei. Thatsächlich aber haben die Vertreter der Anklage zum Schluß der Beweisaufnahme erklärt, daß Buschhoff der Mörder nicht sein könne; es sei bewiesen, daß er die That nicht begangen haben könne. Eine klarere Anerkennung der Unschuld kann es doch nicht geben, und wenn demgegenüber eingewandt wird, Buschoff könne der Beihülfe zum Morde schuldig gewesen sein, so ist das auch wieder dieselbe Methode, unter allen Umständen zu beschuldigen, auch wenn ernsthafte Anhaltsvunkte nicht vorhanden sind, und sogar vor Verdächtigungen der Rechtspflege nicht zurückzuscheuen, wie es jetzt wieder der Fall ist. Frankfurt a. M. Die Nr. 18 der „Mittheilungen" der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums" enthält zunächst eine Rundschau im Gebiete jüdischer Bestrebungen der Gegenwart. Ferner einen Rückblick auf die Entwickelung der religiösen Gegensätze innerhalb der deutschen Judenheit seit Beginn des 19. Jahrhunderts bis.zur Gegenwart. Es folgt nun eine Uebersicht über die im Jahre 1900 gewährten Subventionen etv. Wie in den früheren Jahren, so ist auch im Jahre 1900 eine nicht geringe Anzahl von Gesuchen bedürftiger israelitischer Gemeinden um Subvention an unsere Vereinigung gelangt, welche nach eingehender Prüfung der Verhältnisse zur Erledigung kamen. Insbesondere betrafen diese Gesuche Beihilfe zur Besoldung geeignter Lehrer in Fällen, tvenn die Gemeinde nicht im Stande war, einen geniigenden Gehalt aus eigenen Mitteln vollständig aufzubringen. Ferner waren es insbesondere auch Subventionen oder Reparatur von Ritualbädern, welche von bedürftigen Gemeinden in Anspruch genommen wurden. — Es sei auf eine aus Anlaß unserer früheren Berichte über solche Subventionen erfolgte Anfrage auch an dieser Stelle bemerkt, daß selbstverständlich die Auszahlung solcher Subventionen nur erfolgt, nachdem von der betreffenden Gemeinde dem Vorstande der Vereinigung ein genügender Nachweis durch Attest von zulässiger, sachkundiger Seite über die den religionsgesetzlichen Vorschriften entsprechend erfolgte Ausführung der Herstellung bezw. Reparatur des Ritualbades erbracht worden ist.