Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 61 (5.8.1901)
- Date
- 1901-08-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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1348 vpi- •jpjt. '*•??■'fr- "<w?n<?Tv? Rede und Schrift, durch Belehrung und Zuspruch, die Geister zu wecken, die Säumigen zur That zu rufen,! und als Frucht dieser agitatorischen Thätigkeit liefen denn noch während der Berathung des Gesetzes bei beiden Parlamenten zahlreiche, in obigem Sinne gehaltene Petitionen ein. Und so stark war die Macht der Wahrheit. so stark aber auch in jenen Tagen, die noch den Na Aanz der „großen Zeit" trugen, die Kraft des Parteirücksichten nicht beeinträchtigten Rechtlichst Gefühls, daß der Führer der herrschenden Partei, der Abgeordnete Eduard Lasker, sich zum Wortführer dieser Bestrebungen machte, und daß in allen Parteien eine vorurtheilslose Prüfung der Sachlage zugestanden wurde. Diese Thatsache verdient umso größeres Gewicht, als natürlich auch die Gegner, die sich in ihrer Machtstellung bedroht sahen, nicht träge waren und kein Mittel unversucht ließen, die Meinung des Parlaments in ihrem Sinne zu beeinflussen. Der Hauptrufer im Streite war Ludwig Philippson, der alte Kämpe der „Reform," der in seiner „Allgemeinen Zeitung des Judenthums", wie in Eingaben und Streitschriften, mit fanatischem Eifer die verhaßten Orthodoxen und ihren Anspruch auf Daseinsberechtigung bekämpfte. Ihm sekundirte Namens des „Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" Herr Dr. Kohner,*) der sogar die Schatten Verstorbener, so des Abgeordneten Kirsch beschwor, der die Aufhebung des Parochialzwanges als gleichbedeutend mit dem Ruin zahlreicher Gemeinden bezeichnet hatte. Allein trotz dieser und zahlreicher anderer Petitionen nahm das Abgeordnetenhaus in der Sitzung vom 21. Mai 1873, auf Antrag des Abgeordneten Lasker, eine Resolution an: „die Königl. Staatsregierung aufzufordern, dem Landtage baldigst eine Vorlage zu machen, durch welche auch den Juden in allen Theilen der Monarchie der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft aus konfessionellen Bedenken, ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Judenthume, ermöglicht wird." Die Regierung hatte es zunächst nicht eilig, dieser Aufforderung nachzukommen. Als aber am 20. Mai 1874 das Abgeordnetenhaus seine Resolution wiederholte und in verschärfter Form sein Verlangen zum dritten Male am 17. März 1876 aussprach, da blieb *) Es ist gut, jetzt wieder einmal an diese Episode aus der Vergangenheit des D.-J. G.-B. zu erinnern. In unserer Aera der Versöhnung hat ja auch er feine Krallen eingczogen, umwirbt auch die Auötrittsgcmeinden mit der Bitte um Beitritt und versichert, daß er nicht daran denke, in dem religiösen Streit der Parteien für oder wider Stellung zu nehmen. Wörtlich genommen, mag diese Behauptung znireffen; daß aber eine indirekte Stellungnahme gegen die Orthodoxie auch heute dort durchaus beliebt wird, zeigt die Patronage des westphälischen Reformverbandes durch den D--J. G.-B. Und daß gegebenen Falles der Bilnd auch zum offenen Kampfe gegen die bösen Orthodoxen sich entschließen würde, dagegen spricht der Vorgang bei Berathung des Austrittsgesetzes keinesfalls. dem Ministerium nichts übrig, als diesem einmüthig ausgesprochenen Wunsche Rechnung zu tragen. Am 10. April 1876 ging dem Abgeordnetenhause der „Entwurf eines Gesetzes über den Austritt aus der Synagogengemeinde" zu, der mit geringen Abänderungen wenige Monate darauf Gesetz werden sollte. Das war natürlich das Signal zur Erneuerung des Kampfes mit verstärkter Heftigkeit. Die Gegner machten von der vergifteten Waffe, welche die Situation ihnen bot, ausgiebigsten Gebrauch und verdächtigten den Gegner, als habe nur der materielle Vortheil ihnen das Verlangen nach dem Gesetze diktirt. Demgegenüber beschränkten die Vertheidiger des Gesetzes sich darauf, ihre Gründe nochmals in Petitionen und in den ihnen zugänglichen Blättern — außer „Israelit" und „Jüd. Presse" u. A. auch die „Voss. Ztg." — darzulegen und ihre Forderung im Namen der Gewissensfreiheit zu begründen. So kam der 22. Mai, der Tag der ersten Verhandlung heran. Den Gegnern des Gesetzes war es gelungen, in dem Abgeord. von Sybel, den späteren Generaldirektor der Preußischen Staatsarchive, einen Fürsprecher zu gewinnen, dessen autoritatives Ansehen im Parlamente nicht zu unterschätzen war; die Vertheidigung lag aber bei Eduard Lasker in keinen schlechteren Händen. Als erster Redner kam der Abgeordente Marburg zum Wort, der zwar gegen das Gesetz eingeschrieben war, aber nur deßhalb, weil er den Austritt auch ohne die Versicherung, daß „religiöse Bedenken" vorlägen, gestattet sehen wollte. Die Folgezeit hat ihm Recht gegeben, insofern, als diese Bestimmung sich als ein ebenso lästiges, wie werthloses Anhängsel erwies. Dann ergriff unter allgemeiner Spannung Herr von Sybel das Wort. Seine Ausführungen standen so sichtlich unter dem Einflüsse der Philippson'schen Anschauung, daß sie im Grunde nicht viel mehr als eine Paraphrase desselben genannt zu werden verdienten.. Von einem Gewissenszwange könne keine Rede sein, da ja Niemand angehalten werde, einem ihm nicht zusagenden Kultus mitzumachen, sondern nur von einem Finanzzwange; die Organisation der jüdischen Gemeinden ivürde durch das Gesetz in ihren Grundvesten erschüttert, bloß um des rechthaberischen Fanatismus einiger in ihren Anschauungen hinter der modernen Entwickelung zurückgebliebenen Individuen willen; ein Austritt um solcher Motive willen verrathe einen Mangel an Gemeinsinn, den zu unterstützen der Staat keinen Beruf und gegenüber den Christen auch abgelehnt habe. Es komme im Grunde auf dasselbe hinaus, ob man — was den Protestanten versagt wurde —• nach erfolgtem Austritt Ansprüche an das Kirchenvermögen erhebe, oder ob man sich einer Steuerpflicht — wie sie hier gestattet werden solle — entziehe. Er stelle daher den Antrag, die Ueberschrift des Gesetzes zu ändern in: Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einrichtung verschiedener Gottesdienste in den jüdischen Synagogengemeinden, — sowie die Bestimmung über den Austritt