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Der Israelit · 1901-04-29 · Heft 33 (29.4.1901) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 33 (29.4.1901)
Date
1901-04-29
Page
– (sequence 19)
Language
German
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761 Zeit als Grund dafür an, daß er sie nicht mehr erkennen würde. Er gab an, daß diese beiden Männer älter, resp. dicker als Hilsner aussahen, daß der eine einen abgetragenen, der andere einen befferen Anzug trug, daß beide Männer schwarze Hüte hatten, der eine einen harten, der andere einen weichen Hut mit einer Vertiefung in der Mitte. Diese Aussage war entschieden unwahr, denn die Erfahrung lehrt, daß in der angegebenen Entfernung kein Mensch auf der Welt das sehen kann, was Peschak gesehen zu haben angiebt. Unter diesen Umständen hatte der Angeklagte zweifellos das Recht, daß die Aussage Peschak's einer absolut verläßlichen, objektiven Ueberprüfung unterzogen werde, umsomehr, als diese Aussage in der Verhandlung in Pisek eine viel größere Wichtigkeit erlangt hatte als bisher. Denn durch das Gutachten der Prager Fakultät wurde den übrigen Verdachtsmomenten, die gegen Hilsner Vorlagen, jede Grundlage entzogen, io daß die Anklage im Falle Hruza mit der Aussage Peschak's steht und fällt. Eine verläßliche Ueberprüfung der Aussage Peschak's ist aber nicht erfolgt, und alle Beweisaufnahmen, die durchgefübrt wurden, sind nicht geeignet, als Maßstab für die Beurtheilung Kerangczogen zu werden. Protokoll über die Sehschärfe Pescha k's. Was vor Allem die Kommission vom 14. September 1869 anbelangt, so sind die von ihr erzielten Ergebnisie unverläßlich. Der Delegirte des Schwurgerichts, der nach Polna mit gebundener Marschroute geschickt wurde, hat die Probe, ob man auf die angegebene Entfernung einen Menschen erkennen kann, mit sich selbst vorgenommen. Es ist doch klar, daß die Probe nur mit Peschak hätte vorgenommen werden sollen und daß kein Anderer dieselbe für ihn machen kann, denn man kann doch nicht voraussetzen, daß Peschak dieselbe Sehschärfe besitzt, wie der Delegirte des Schwurgerichts in Kuttenberg. Außerdem hatte Peschak am 29. März 1899 vorher keine Ahnung, daß sich Jemand am kritischen Orte befand, während der Delegirte des Gerichts bei der Probe nicht nur die Personen, sondern auch ihre Kleidung und auch die Reihenfolge kannte, in der sie an der betreffenden Stelle erschienen. Es ist demnach klar, daß sein Gutachten, man könne auf die angegebene Entfernung nur unter den allergünstigen Umständen und bei ausgezeichnetem Sehvermögen einen Menschen an charakteristischen Bewegungen erkennen, durch sein Wisien suggesiv beeinflußt wurde. In Folge desien ist dieses Gutachten an und für sich gänzlich unverläßlich, und die Vertheidigung hat sich mit vollem Recht gegen die Verlesung dieses Protokolls verwahrt. Die Ablehnung der Fakultäts- Gutachten. Die Vertheidigung steht auf dem Standpunkte, daß das einzige verläßliche Mittel zur Ueberprüfung der Aussage Peschak's die Vornahme einer Sehprobe mit ihm an Ort und Stelle in Gegenwart der Geschworenen und des ganzen Gerichtshofes bilden würde. Run wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Pisek am 7. Juli 1900 an Ort und Stelle die Vornahme der Sehprobe mit Peschak angeordnet. Zu dieser Sehvrobe wurden sachverständige Aerzte zugezogen, damit sie die Sehschärfe Peschak's ermitteln, und für den Fall, daß Peschak behaupten sollte, er sehe schlechter als früher, was Peschak in der That dann angab. Diese Aerzte haben nun zur Ueberraschung der Vertheidigung nur ein Gutachten darüber abgegeben, ob Peschak am 29. März 1899 jene Wahrnehmung machen konnte. Es blieb der Vertheidigung nichts übrig, als die Einholung eines Fakultäts-Gutachtens dariiber zu beantragen, ob es auf Grund der Ereignisse der Kommission vom 7. Juli 1900 und des damals von den Doktoren abgegebenen Befundes möglich sei, zu beurtheilen, ob Peschak am 29. März 1899 tatsächlich in der von ihm angegebenen Entfernung das sehen konnte, was er behauptete. Durch die Einvernahme der Doktoren D e y l und Chalupecky wurde erwiesen, daß das Gutachten der der Kommission zugezogenen Herren nickt den Anspruch auf Richtigkeit erheben könne, daß es unbestimmt sei und mit einander im Widerspruch stehe. Die Herren Dr. Deyl und Dr. Ehalupecky waren als coordinirte Sachverständige zugezogen. Schon über die sehr wichtige Frag«' der Sehschärfe Peschak's ist das Gutachten der genannten Aerzte von einander abweichend. Während Dr. Blaha und Dr. Malkovsky behaupten, daß Peschak eine normale Sehkraft besitzt, haben die Prager Herren Deyl und Chalupecky erklärt, daß die Sehkraft Peschak's übernormal sei, daß er die graue Farbe der Kleidung Hilsner's, daß er ihn an seinen charakteristischen Bewegungen auf 676 Meter erkennen konnte. Die Grundlage dieses Gutachtens ist absolut falsch, denn es beruht auf Proben mit Snell'schen Optotypen, also auf Sehproben mit Buchstaben. Diese Proben wurden nur auf Entfernungen von 60 Metern gemacht, bei weiteren Entfernungen ist der Umstand in Betracht zu ziehen, daß die Luft dichter, undurchsichtiger wird. Auch kann man ja Gegenstände in der Natur nicht so klar sehen, wie schwarze Buchstaben auf weißem Grund. Dr. Aurednice! beruft sich diesfalls auf das Gutachten der Professoren Fuchs und Schnabel und meint, von dem Gutachten der Prager Aerzte gelte das Dichterwort „Grau ist alle Theorie." Es sei unmöglich, Bewegungen eines Menschen in der angegebenen Entfernung zu sehen. In der Schießinstruktion für die Armee heißt es. daß auf eine Entfernung von 600 Schritten die Kovflinien von Männern, wenn sie hohe Kopfbedeckungen tragen, als schmale Streifen erscheinen, bei 600 Schritten seien einzelne Gestalten aus einer Reihe nicht mehr zu unterscheiden und nur unter besonders günstigen Bedingungen als Soldaten zu erkennen. Das Gutachten. Peschak sei mit übernormaler Sehschärfe begabt, sei von entscheidendem Einflüsse ge-

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