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Der Israelit · 1901-04-29 · Heft 33 (29.4.1901) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 33 (29.4.1901)
Date
1901-04-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
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748 jüdischer Lehre und jüdischem Leben, auch dem echtjüdischen Gemilluth Ehesscd freudig sich weihte, aus Eigenem spendete und Andere zur Opferwilligkeit anspornte, braucht nicht gesagt zu werden. Volle vierzig Jahre gehörte er dem Vorstände des Wohlthätigkeitsvereins an. Am zweiten Chol Hamoed-Tage haben wir die sterblichen Reste des Vielbetrauerten zu Grabe getragen. Neben den vollzählig erschienenen Gemeindemitgliedern hatten sich auch zahlreiche Nicht-Juden eingefunden. Nachdem im Sterbehause Herr Rabbiner Dr. Rosenberg Namens der Hinterbliebenen Worte des Abschiedes gesprochen und der zweite Vorsitzende des Vorstandes, D. W o l f f, den Dankesempfindungen der Gemeinde, welche noch eine besondere Trauerfeier in der Synagoge veranstalten wird, Ausdruck gegeben, setzte sich der aus vielen Hunderten bestehende Leichenzug nach dem Friedhofe in Bewegung. Dort feierte mit der durch die Festtage gebotenen Zurückhaltung in ergreifender Rede Herr Rabbiner Dr. Rosenberg das Leben und die Verdienste des Entschlafenen, worauf die Bahre dem Schoße der Erde übergeben wurde. Die Leidtragenden schieden von dem frischen Grabhügel in dem einhelligen Bewußtsein, daß einer der Edlsten und Besten uns entrissen wurde, dessen Tod eine tiefe, unausfüllbare Lücke reißt. (Jüd. Presse.) Stratzburg. 22. April. Der Gemeinderath faßte auf dem Gebiet des höheren Schulwesens einen Beschluß von prinzipieller Tragweite. Die Veranlassung bot ein Gesuch des protestantischen und bischöflichen Gymnasiums um Gewährung eines städtischen Zuschusses. Der Gemeinderath beschloß mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit, die dauernde Unterstützung beider konfessionellen Anstalten, des protestantischen und bischöflichen Gvmnasiums grundsätzlich abzulehnen, dagegen die alsbaldige Errichtung einer konfessionell gemischten Realanstalt in die Wege zu leiten, wodurch jenen beiden Schulen die Möglichkeit gegeben werde, sich zu entlasten. Vis zur Durchführung dieses Beschlusses wurde beiden konfessionellen Anstalten auf eine Dauer von fünf Jahren ein Zuschuß von jährlich je 8000 Mk. zur Verbesserung der Lehrergehälter bewilligt. In der Debatte wurde betont, der Gemeinderath könne kein Interesse daran haben, durch Gewährung von Unterstützungen an derartige Anstalten die Neigung zu konfessioneller Trennung der höheren Bildungsanstalten zu fördern. Alle höheren Schulen sollten nicht konfessionell sein. Wollte es eine Schule dennoch sein, so solle sie aus eigenen Mitteln für ihren Unterhalt sorgen. Oesterr. -Ung. Monarchie. TerneSvar (Ung.), 24. April. Wie uns berichtet wird, hat sich die in der Vorstadt Josefstadt allein bestehende israelitische aut. orthod. Gemeinde derart gekräftigt und gestärkt, daß die heute aus mehr als 200 Familien bestehende Gemeinde beschlossen hat, ein Rabbinat zu creiren und einen gesetzestreuen, mit der vollen Qualifikation versehenen orthodoxen Rabbiner anzustellen, der über akademische Bildung verfügt und ein tüchtiger ungarischer und deutscher Kanzelredner ist. ÄuS Mähren. Bei uns in Mähren ereignet sich in vielen Gemeinden die seltene Erscheinung, daß die Heranwachsende Jugend von dem Geiste der Religion mehr erfüllt ist, als ihre Eltern und daß letztere nicht jenes warme Gefiihl für Judenthum und nicht jenes stolze Nationalbervußtsein besitzen, wie ihre Sprösslinge,- ja, die heutigen Eltern, von denen ja noch die meisten eine religiöse Erziehung genossen, können sich ein Beispiel an ihren Kindern nehmen und statt Belehrungen über Religion ihren Kindern zu ertheilen, müssen sie oft Belehrungen von den Kindern entgegen nehmen. Diese Thatsache ist erfreuend, aber gleichzeitig auch beschämend. Der Grund dieser Erscheinung liegt darin, daß wir gottlob in unserem Lande noch konservative Rabbiner und Religionslehrer haben, welche, da ihre Worte auf Erwachsene nicht den gewünschten Eindruck machen, sich mit um so größerer Kraft der Belehrung der Kinder hingeben, um diese wenigstens dem Jndenthume zu erhalten. Diese Bestrebungen sind nun bei der Heranwachsenden Generation von achtunggebietenden Erfolgen gekrönt und das Werk würde noch trefflicher gelingen, wenn nicht das Elternhaus mit allen seinen Zwangsmitteln dazwischen treten würde, um die Thätigkeit des Lehrers lahmzulegen. Ja, soweit ist es gekommen, die Eltern kämpfen gegen die religiöse Erziehung der Kinder, sie verleiten dieselben, die Worte des Lehrers zu umgehen. Wenn ein Geschäftsmann vermöge des Selbsterhaltungstriebes sich oft über religiöse Vorschriften hinwegsetzt, dann ist es wohl nicht zu entschuldigen, jedoch erklärlich, wenn aber ein Kind, welches in der Schule zur Zucht, Moral und Religiosität erzogen werden soll, genöthigt wird, die Gebote des Sabbats zu übertreten, und zwar genöthigt wird von seinen eigenen Eltern, dann ist ein solcher Vorgang nicht qualifizirbar. Unsere mährischen Landesgesetze besagen ausdrücklich, daß kein Kind verhalten werden kann, an seinen Festtagen die Schule zu besuchen, noch auch gezwungen, an Festtagen zu schreiben. Es wäre freilich zweckdienlicher gewesen, wenn das Gesetz den Schülern verboten hätte, irgend eine Handlung auszuführen, die mit den offiziellen religiösen Vorschriften der betreffenden Religionsgenossenschaft im Widerspruch steht. Es ist nicht dasselbe, ob man beispielsweise Jemandem das Stehlen verbietet, oder ob man ihn nicht zwingen kann, fremdes Gut sich anzueignen. Sowie der Staat bei katholischen Kindern irreligiöse Thaten nicht duldet, in ebensolcher Weise sollte er auch bei den Israeliten Vorgehen. Die Lehrer katholischer Konfession dürfen wohl die jüdischen nach dem zitirten Gesetze nicht zwingen, an Festtagen in die Schule zu gehen und an Sabbaten zu schreiben, aber die Kinder schreiben ohne Zwang, weil die Eltern es

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