Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 32 (25.4.1901)
- Date
- 1901-04-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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733 Herr Bernhard H o f b a u e r theilt mit, daß auf Grund zweijähriger Verhandlungen mit dem Vorstande der KultuLgemeinde, dieser eine Bestimmung in das Statut auszunehmen verlangt, daß zur Errichtung von Fleischbänken, Mikwoaus, Backhäusern und Religionsschulen die vorherige Zustimmung der Kultusaemeinde erforderlich sei. Reckt hat, „kür ibre Anhänger alle rituellen Anstalten aus eigenen Mitteln zu errichten, ohne die Kultusgemeinde zu betragen." Die Kultusgemeinde vertritt den entgegengesetzten Standpunkt. Dieser Widerstreit der Ansichten ist nur durch eine Auslegung des Gesetzes durch die kompetenten Staatsbehörden zu schlichten, was aber zweifelsohne lang- Geschäftsgoheinrnrl'se. von Raufmanu. (Text siehe Seite 72U.) Eine so schwerwiegnede Aenderung des Statuts wollte das Komitee nicht annehmen, ohne eine größere Anzahl von Gesinnungsgenossen zu befragen. Der Referent des Komitees fuhrt aus, daß das .Komitee nach wie vor daran festhält, daß nach den in ' Kraft stehenden Gesetzen die Orthodoxie unbedingt das I wieriger Auseinandersetzungen bedarf. Um nun die dringend nöthige Eonstituirung der Orthodoxie nicht in's Endlose zu verzögern, hat das Komitee geglaubt, diesen Paragraph aufnehmen zu sollen. Zahlreiche Redner gaben ihrem Unmuthe über diese einschränkende Bestimmung scharfen Ausdruck, schließ-