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Der Israelit · 1901-04-22 · Heft 31 (22.4.1901) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 31 (22.4.1901)
Date
1901-04-22
Page
– (sequence 10)
Language
German
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713 Hörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu offenbaren. Staatliche und geineindliche Behörden und Beamte dürfen über die religiöse Ueberzeugung oder die Zugehörigkeit der Staatsangehörigen, insbesondere auch der Beamten, zu den einzelnen Religionsgemeinschaften keine Register führen oder sonstige allgemeine Aufzeichnungen vornehmen." Ferner beantragt v. Bollmar in Absatz 1 das Wort „Reichsangehörigen" zu streichen. Abg. Stolle (Soz.) beantragt, Abs. 2 wie folgt zu fasten: „Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Abg. Kunert (Soz.) beantragt, in einem besonderen Praragraphen zu sagen: „Die Religionsunterweisung kommt in allen Schulen des Deutschen Reiches als Unterrichtsgegenstand ausnahmslos in Fortfall." — Am Freitag wurde die Berathung über £ 1 des vom Zentrum beantragten Gesetzes über die „Freiheit der Religionsübung" (Toleranzantrag) fortgesetzt, derselbe lautet: „Jedem Reichsangehörigen steht innerhalb des Reichsgebiets volle Freiheit des religiösen Belenntnistes, der Bereinigung zu Religionsgemeinschaften. sowie der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung zu. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Außer den sozialdemokratischen Anträgen liegen noch folgende Anträge vor: Abg. Schräder (fr. Bg.) will dem 8 1 folgende Sätze anfügen: „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte, insbesondere die Befähigung zur Theilnahm? an den kommunalen und Landesvertretungen und zur Bekleidung öffentlicher Aemter sind vom religiösen Bekenntniß unabhängig. Niemand ist verpflichtet, sein Religionsbekenntniß zu offenbaren. Amtliche Befragung nach demselben ist unzulässig." Abg. Dr. Sattler (nl.) beantragt, Abs. 1 des S 1 folgenden Zusatz hinznzufügen: „soweit der Inhalt des Bekenntnisses und die Art der Religionsausübung nicht die bestehenden Strafgesetze verletzt, oder nicht zur Beleidigung Andersdenkender, zur Erregung von öffentlichem Aergerniß und zur Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung geeignet ist. Der Erlaß von Gesetzen zur Ausführung des vorstehenden Grundsatzes ist Sache der Einzelstaaten." Nach langer Berathung wurden sammtliche Abänderungsanträge abgelehnt und S 1 nach dem Borschlage des Zentrums unverändert gegen zwei Stimmen, Dr. Hasse und Dr. Hieber (ntl.), angenommen. Die Berathung wird Dienstag fortgesetzt. Berlin, 21. April. Bei den jüngsten Debatten im Preußischen Abgeordnetenhaus^ betr. die Frage der „Ernennung j'üdischer Rechtsanwälte zu Notaren," bezog sich der Interpellant auch auf die Zurücksetzung des Rechtsanwalts Epstein in Kattowitz. Wie nunmehr gemeldet wird, ist Herr Rechtsanwalt Epstein, der, nebenbei bemerkt, Vorsitzender des jüdischen Repräsentantenkolleginms in Kattowitz ist, zum Notar ernannt worden. Berlin, 21. April. Wir erhalten folgendes Telegramm: Die Kaiserin bat der jüdischen Altersversorgnngsanftalt zweitausend Mark überwiesen. Frankfurt a. M., 21. April. Das hiesige Bankhaus der Firma M. A. von Rothschild Sc Söhne wird aufgelöst. Die „Frankfurter Zeitung" meint, wegen des in Deutschland herrschenden Antisemitismus und wegen der rigorosen Börsengesetzgebung könnten sich die jungen Herren Rothschild aus Paris und London nicht entschließen, nach Deutschland zu ziehen. Paderborn. Die hiesige „Israelit. Waisen-Erziehnngsanstalt für Knaben und Mädchen aus Westfalen und Rheinland" zählte im Jahre 1900 60 Waisen; hiervon 29 aus Westfalen und 21 aus der Rheinvro vinz. Oesterr. -Ung. Monarchie. Prestbnrg. Das „Altersversorgungshaus" der aut. orthod. israelitischen Kultusgemeinde zu Preßburg zählte im Jahre 1900 28 Pfleglinge, 14 Greise und 14 Greisinnen. Rußland. Petersburg. Wie die „Nowoja Wremja" mitrheilt, soll sich die Regierung vornehmen, nächstens die Lage der jüdischen philantropischen Gesellschaften zu prüfen, die meistentbeils nicht die gesetzliche Bestätigung haben. Der Minister des Innern wird von diesen Gesellschaften verlangen, daß sie jährlich ihre Statuten vorlegen. Alle die, welche sich dieser Formalität entziehen, werden aufgelöst, die Kapitalien, über die sie versiigen, werden konfiszirt werden. — Der Senat hat soeben über eine die Juden sehr inieressirende Frage eine Entscheidung getroffen. Die Handwerkerinnung in St. Petersburg hatte einen jüdischen Zimmermaler ausgeschlossen, unter dem Vorwände, er hatte weder Werkstatt noch Lehrlinge. Der Präfekt bestätigte diese Behauptung, und der jüdische Maler erhielt den Befehl, sofort Petersburg zu verlassen. Dieser führte vor dem Senat Beschwerde, der Folgendes beschloß: 1) Die Juden können nur dann nicht von einer Innung eingereibt werden, wenn sie ihr Handwerk nicht ausiiben. 2) Bei dem Malerhandwerk bedarf es keiner Werkstatt. — Der Entscheid des Präfekten wird demnach annuliert. Wilna. treues über den Prozeß Blondes.) Das Dunkel, welches über dem Prozeß Blondes bisher geschwebt hat, beginnt allmählich sich zu lichten und der Prozeß selbst als das herauszustellen, toas er für sehr viele Juden in Wilna von Anfang an war, nämlich als ein von polnischen Antisemiten von langer Hand vorbereiteter Schlag gegen die jüdische

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