Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 30 (18.4.1901)
- Date
- 1901-04-18
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Zeitungsnachrichten unv Correspondenzen 686 ' Deutschland. Kattowitz. Zum Fall E p st e i n wird der „Br. Ztg." von hier noch geschrieben, daß der katholische Rechtsanwalt Z d r a l e k, der seiner Zeit dem jüdischen Rechtsanwalt E p st e i n bei der Besetzung des Notariats in Kattowitz vorgezogen wurde, vor seiner Niederlassung in Kattowitz bereits neun Jahre lang Rechtsanwalt und Notar in Kupp, einem kleinen Landstädtchen bei Oppeln, gewesen ist. Als sich Herr Epstein seiner Zeit um das Notariat bewarb, erging an Herrn Rechtsanwalt Zdralek, der damals also zwar kein junger Assessor mehr, aber doch als Anwalt viel jünger 'war als der in Kattowitz allseits beliebte und das größte Vertrauen genießende Rechtsanwalt Epstein, nach Kupp höheren Ortes die Ansrage, ob er sich nicht in Kattowitz als Anwalt niederlassen möchte, damit er dort das zum eklatantesten Bedürfniß gewordene weitere Notariat erhalten könne. Darauf sagte er natürlich nicht nein, was ihm auch Niemand verdenken kann; hatte doch auch Herr Zdralek, der übrigens in den Streifen seiner Kollegen sehr beliebt ist, schon längst wegen seiner schulpflichtigen Kinder seine Versetzung von Kupp angestrebt. Könitz. Seit einiger Zeit schwirren allerhand Gerüchte über Geständnisse, die Maslosf verschiedenen Polizeibeamten gemacht haben soll, durch die Luft. Jetzt wird auch Genaueres darüber bekannt. M a sl o f f behauptet, durch Frau Roß zu falschen Aussagen verleitet worden zu sein; dieselbe habe ihn auch gedrängt, die Geschichte mit dem Knecht, die nach Masloff's eigener Aussage vollständig erfunden ist, vor Gericht auszusagen. Mehr Einzelheiten darüber mitzutheilen war Maslosf indessen nicht zu bewegen, weil er, um seinen eignen Ausdruck zu gebrauchen, seine Schwiegermutter nicht weiter hereinlegen wollte. Dagegen ergänzt Maslosf seine Aussagen in anderer Richtung. Angeblich habe er am Nachmittag bereits sich auf dem Lewy'i'chen Hofe in einem Schuppen aufgehalten und habe dort eine Anzahl Juden im Keller gesehen. Er bezeichnete die Betreffenden auch mit Namen, doch ist ihm dabei das Malheur passirt, daß seine Angaben sofort durch unanfechtbare Zeugen sowie durch den Augenschein zu widerlegen sind. So will er sogar Nachmittags sich in einem Verschlage versteckt gehalten haben, den es in Wirklichkeit auf dem ganzen Lewy'schen Gehöfte nicht giebt. Wo Lewy's sich am fraglichen Sonntag Nachmittag in Wirklichkeit befanden, das haben die großen Gerichtsverhandlungen klar ergeben. So verwickelt sich der „Hellseher" in immer neue Widersprüche und wird vielleicht sogar einem neuen Verfahren wegen Meineids verfallen. Die Antisemiten haben mit diesem Kronzeugen wirklich Pech. <5ö6lin. Wie der Antisemitismus von behördlichen Organen gefördert wird, zeigt eine charakteristische Bekanntmachung des Landrathsamtsverwesers des Kreises Grimmen. Anläßlich der Reichstagsersatzwahl odnete der Landrathsamtsverweser Freih. v. Maltzahn im Kreisblatt die Neuaufstellung der Wählerlisten nach einem in dem amtlichen Organ abgedruckten Schema an, das die Wähler eines bestimmten Berufes nach den verschiedenen Berufszweigen aufführt. Während die Landwirthe und Handwerker christlich-deutsche Namen tragen, sind als „Tnven" für das Gewerbe eines Schanlwirthes und eines Handelsmannes ein Meyer Eohn und ein Hirsch Cohn gewählt; bei letzterem!vird angemerkt: „Ist in Konkurs, daher gestrichen." Warum -- so wird in einer Zuschrift aus dem Kreise mit Recht gefragt — ist nicht der verflossene Landrath des Kreises Grimmen, Osterroth, als Beispiel angeführt: im Konkurs und unbekannt verzogen?! Der Mißbrauch desamtlichen Organes zur Förderung des Antisemitismus verdient die allerschärsste Zurückweisung. München, 15. April. Hoch interessante, der Beherzigung seitens der Regierungen würdige Worte veröffentlicht der hiesige Universitätsprofessor und Rechts lehrer Herr Dr. Birkmeyer in der „Deutschen Revue." Der hochangesehene Gelehrte führt in einem „Die konseisionelle Färbung der Justiz" betitelteil Artikel Folgendes aus: „Gerechtigkeit zu üben ist eine schwere Kunst, sie verlangt Selbverläugnung, Unterdrückung jeder eigenen Neigung, Charakterstärke und Mannesmuth, und endlich das Höchste, die Unvarteilichkeit. Speziell den Richtern erleichtert der Staat diese Aufgabe durch die Unabhängigkeit nach oben und durch die Garantien, mit denen er diese Unabhängikeit umgibt. Auf solche Weise haben wir in Deutschland einen Richterstand, dem wir das unbedingteste Vertrauen schenken können. Sie sind unbestechlich und vertreten furchtlos Gerechtigkeit und Recht, selbst den höchsten Gewalten gegenüber. Und wenn auch zahlreiche deutsche Strafrichter das geltende Strafrecht für verfehlt erklärten, so darf man nicht zweifeln, daß dieselben unsere Strafgesetze, so lange solche gelten, aus das Gewissenhafteste ihrem ganzen Inhalte und ihrer ganzen Tendenz nach zur Anwendung bringen. Selbstredend sind die Richter keine Uebermenschen und es gilt von ihnen ebenso, daß ihnen nichts Menschliches fremd sei. Daher auch die Unfähigkeit und die Ablehnung der Richter im einzelnen Prozeß. Eine ganz andere Frage aber ist die Fähigkeit zum Richteramt überhaupt. Diese dürfe man nicht abhängig machen von anderen Faktoren, als den bisher bestehenden, von geistiger und körperlicher Gesundheit, von Integrität der Ehre und von genügend erwiesener Rechtskenntniß. Ein bestimmtes, philosophisches, religiöses oder politisches Glaubensbekenntniß zu verlangen, würde unser ganzes Rechtsleben gefährden, denn es würden da Gesichtspunkten hineingetragen, die