Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 30 (18.4.1901)
- Date
- 1901-04-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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681 Kinder mit Bitterkeit im Herzen gegen ihren Glauben, der ihnen ein solches Martyrium auferlegt, heranwachsen? Ist es ein Wunder, wenn Jünglinge und Männer, die unter solchen Jugendeindrücken herangewachsen ünd, nichts Eiligeres zu thun haben, als den Glauben der Later zu verleugnen und abzuschwören?" Die jüdischen Eltern aber, deren Kinder solchen Versuchungen und Gefahren ausgesetzt sind, glauben ihren Verpflichtungen dem Judenthume gegenüber gerecht geworden zu sein, wenn sie ihre Kinder — einige Jahre lang wöchentlich einige Stunden in die Religionsschule schicken." Es folgt nun eine Kritik unserer Religionsschulen, der wir folgende Sätze entnehmen: „Unter diesem Namen haben die jüdischen Gemeinden für ihre Kinder, welche die höheren Schulen oder die christlichen Volksschulen besuchen, besondere Schulen errichtet, in denen sie an schulfreien Tagen, wie Sonntag-Vormittag, Mittwoch (bedauerlicher Weise wohl auch Sabbat) Nachmittag-Religionsunterricht empfangen. Diese Religionsschulen sind private Einrichtungen, ohne Schulzwang, ohne behördliche Oberaufsicht. In einigen Bundesstaaten wird zwar behördlicherseits eine Kontrolle darüber geübt, ob alle Kinder einen genügenden Religionsunterricht ihrer Konfession nachzuweisen vermögen; im größten Bundesstaate — Preußen — besteht zwar auch ein Gesetz, nach welchem grundsätzlich jedes schulpflichtige Kind einen Religionsunterricht seiner Konfession empfangen soll; in Bezug auf den Religionsunterricht der jüdischen Jugend wird es aber nur sehr lästig gehandhabt. Leider gibt es viele jüdische Eltern, die sich über diese Sachlage freuen, und unter der Maske eines falschen Liberalismus, der in der Frage der religiösen Jugenderziehung die unbedingteste Freiheit gewahrt sehen will, treten sie für die Aufrechterhaltung dieses Zustandes ein, der ihnen ermöglicht, ihren Kindern einen völlig ungenügenden, häufig wohl gar keinen Religionsunterricht zu Theil werden zu lasten. Es würde weit über den Rahmen dieser Ausführungen hinausgehen, wollten wir die Schäden und Mängel des Religionsschulwesens einer ausführlichen Besprechung unterziehen. Nur mit wenigen Worten sei auf die markantesten derselben hingewiesen. Mit dem neunten, zehnten oder gar elften Lebensjahre fangen die Eltern in unseren modernen, indifferenteti Gemeinden wohl damit an, ihre Kinder in die Religionsschule zu schicken; mit dem 13. Lebensjahre hört man in vielen Fällen auch schon wieder damit auf. Welch' geringfügige Veranlassung — Geburtstage, Besuche, Veranügungstouren, im Sommer die Hitze, im Winter die Kälte — nicht oft zum Vorwände benutzt wird, um in diesen wenigen Jahren die wenigen Stunden auch noch zu versäumen, wem sind diese Dinge nicht bekannt, und — Hand auf's Herz — wer von unseren Vätern, oder richtiger, von unseren Müttern, hat nicht schon auf diesem Gebiete gesündigt? Daß aber die Kinder selbst mit einer gewissen Unlust und Voreingenommenheit die Religionsschule besuchen, wer wollte es ihnen verargen? Es sind ihre freien Schulstunden, während welcher ihre christlichen Schulkameraden sich der Erholung hingeben, die ihnen von der Religionsschule geraubt werden. Dazu kommt noch ein anderes Moment. In gar vielen Fällen ist es lediglich die Einwirkung der Eltern, die die Kinder zu fleißigem Lernen veranlaßt; wo nun solch' häusliches Einwirken fehlt, wo das Elternhaus, wie das bei der Religionsschule so oft vorkommt, sich in einen direkten Gegensatz zur Schule stellt und die Kinder zu Unfleiß und Lästigkeit ermuntert, wer kann sich dann noch darüber wundern, wenn diese Schule nichts zu leisten vermag! Wenn irgendwo das Wort von einem „nothwendigen Uebel" mit Recht angewendet werden kann, so ist es beim Religionsschulwesen. Die Religionsschule ist eine Institution, die derartig mit Mängeln behaftet ist, daß ihre Leistungen nur verhältnißmäßig gering sein können." Es wird sodann der Nachweis geführt, wie wenig die Lehrer eine Verantwortlichkeit für diesen Jammer trifft, wie diese trotz ihrer precären Stellung alles, was in ihrer Kraft steht, leisten, wie aber auch ihr bestes Wollen und Können nicht genügt, um aus den Religionsschulen etwas zu machen. Die Bedenken, welche man gegen jüdische Volksschulen von verschiedenen Gesichtspunkten aus geltend macht, werden dann aufgezählt und in so glänzender, überzeugender Weise entkräftet, daß wir in dieser Partie den Glanzpunkt der ganzen Schrift erblicken, auf deren Lektüre wir deßhalb hier verweisen müssen. Wer diesen Ausführungen mit Aufmerksamkeit folgt, muß mit dem Verfasser zu der Ueberzeugung kommen, in die sein Mahnwort ausklingt: „Wir betrachten den jetzigen Zustand hinsichtlich des Unterrichts der jüdischen Jugend als eine schwere Versündigung gegen das Heranwachsende Geschlecht, wir betrachten die Errichtung eigener jüdischer Schulen und die Erhaltung der bestehenden als eine sittliche That, als einen Akt sittlicher Nothwendigkeit! Eine Glaubensgemeinschaft gleich der jüdischen mit einer solch ruhmreichen Vergangenheit darf nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen; es genügt nicht, daß wir immer nur auf Tugenden Hinweisen, die unsere Väter besessen haben, und die leider lediglich der Vergangenheit angehören. Wo immer Schäden innerhalb dieser Gemeinschaft sich zeigen, da ist es unsere heilige Pflicht, den Ursachen dieser Schäden nachzugehen und unsere Institutionen weiter auszubilden und zu vervollkommnen. Eine solche Institution ist unser jüdisches Unterrichtswesen. Es ist von den deutschen Juden in den letzten Jahrzehnten gar arg vernachlässigt worden und bedarf einer gründlichen Reorganisation. Das Judenthum aber wird nicht untergehen; es wird ewig weiter bestehen, wenn es sich auf sich selbst besinnt und