Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 60 (1.8.1901)
- Date
- 1901-08-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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] 324 Der Rabbi ließ ihm zum Nachdenken keine Zeit und sagte: „Wir kommen jetzt zu unserem Text zurück. Unser Stammvater Jakob war ein vielgeprüfter Mann. Er bestand die Prüfung der Armuth, die Noth und Bedrängung mit seinem Bruder Esau, mit Laban, mit Rachel, die ihm starb, mit Josef. Sämmtliche Schicksalsprüfungen bestand Jakob glänzend. Da kamen die Söhne und brachten die Freudennachricht: „Josef lebt, er ist König von Egypten!" — Diese Freudenbotschaft sollte alle Leiden aufwiegen und die Prüfung des Reichthums soll beginnen. Da erschrack Jakob, er befürchtete, bei diesem neuen und größten Nissojaun nicht zu bestehen. Da erschien ihm Gott im Traum und sagte: „Fürchte dich nicht bi") -i)b daß oder weil ich dich jetzt groß mache! 127 1-» -;x Ich war mit dir bei der m’i’ in der Zeit, wo es dir schlecht ging, und ich werde mit dir sein, wo es dir gut geht r6j? e: -fyx Baron Williy hat diesesgut gefallen — aber er hat auch unserem Rabbi Folge geleistet. Dreißig Jahre lebte Baron Willy länger als der weltberühmte -cic rrc und die ganze civilisirte Welt wird Baron Willy von Rothschild das Zeugniß ausstellen, daß er den ,rTy p*c; bie Prüfung des Reichthums, wie kein Sterblicher, glänzend bestanden hat.- Zeitungsnachrichten und Correspondcnren. Deutschland. Oppeln, im Juli. Der Hotelbesitzer Salomon Schüller zu Klein-Zabrze war im I. 1899 zu den Schullasten der katholischen Schule herangezogen worden. Auf Grund eines Gemeinde-Beschluffes vom Jahre 1872, welcher die jüdische Privatschule in eine öffentliche verwandelte und somit die Juden von den Schulabgaben für die Ortsgemeinde befreit habe, erhob er Einspruch und nach erfolgter Ablehnung Klage beim Bezirks-Ausschuß. Sein juristischer Vertreter, Herr Rechtsanwalt Möller, machte geltend, daß es zur Rechtsgiltigkeit der Einschätzung an der Veranlagung fehle, wie denn auch das Oberverwaltungsgericht in einer gleichen Klage seines Klienten gegen die Gemeinde Alt-Zabrze es als unzulässig erklärt habe, die jüdischen Einwohner zu den katholischen Schullasten heranzuziehen, weil sich dies nicht mit den Kommunalabgaben- Gesetze vereinbare, das nur Zwecksteuern zur allgemeinen Umlage zulasse. Die Befreiung der Juden von den Schullasten sei durch Erlaß des Kultusministers verfügt worden, nachdem sie bei ihrer Schule auf Staatsz-uschüsse verzichtet hatten. Der Vertreter der Ortsgemeinde führte aus, daß der Kläger den Beschluß, wonach die Juden zu den Schullasten herangezogen werden sollten, selbst mitunterzeichnete, statt dagegen Protest zu erheben. Es bestand die Sitte, bei der Obervertheilung der Steuerlasten des Schulverbandes bis zum Jahre 1899 nur die katholischen Hausväter heranzuziehen: erst nach diesem Zeitpunkte lvurden auch die Juden und die Evangelischen herangezogen. Es lasse eine gewisse Härte in diesem Verfahren sich nicht in Abrede stellen, es wäre vielleicht besser gewesen, die Lasten auf die Gemeinde abzuwälzen, doch hätte dazu die Behörde ihre Zustimmung versagt. Das Ertenntniß des Bezirksausschusses lautete auf Abweisung der Klage: Der Gerichtshof ging von der Erwägung aus, daß vielfach falsche Auffassungen über den Modus der Obervertheilung der Lasten herrschen. Nach Paragraph 19 des noch heute bestehenden Schulreglements seien die Schullasten als besondere Gemeindelasten zu erachten und zu behandeln. Der Paragraph 20 desselben Reglements, der durch das Kommunalabgaben-Gesetz noch nicht aufgehoben sei, nehme die Juden und die Evangelischen nicht von den Schullasten aus. Bad Neuenahr, 28. Juli. Vor einiger Zeit haben Sie in Ihrem geschätzten Blatte darauf hingewiesen, daß man in Bad Neuenahr bemüht ist, den isr. Kurfremden, welche hier Genesung gesucht, und suchen, und auch s. G. w. finden, den Aufenthalt so viel wie möglich angenehm zu machen, und daß eine neue, der Zeit entsprechende Synagoge im Bau begriffen sei, damit es den hier weilenden Kurgästen auch möglich ist, dem Gottesdienste beiwohnen zu können. Heute kann ich Ihnen nun mittheilen, daß der Bau schnell seiner Vollendung entgegengeht, und soll, s. G. >v., Freitag und Samstag, den 10. August d. I., schon die Einweihung mit großer Festlichkeit stattfinden. Mit der inneren Einrichtung und Ausstattung (abgesehen von Oren Hakodesch und Almemor, welches fertig ist), sieht es zwar noch schlecht aus, da die kleine Gemeinde sich durch den Bau schon schwer belastet hat; doch hofft man, von irgend einer Seite, vielleicht von Kurgästen, welche jetzt anwesend, oder die früher in Neuenahr Genesung ihres Leidens gefunden, aus Dankbarkeit noch etwas gestiftet zu bekommen. Herr Moritz Borg hier, welcher sich für den Fortschritt des Baues in jeder Weise sehr viel Mühe gegeben hat, wird gerne bereit sein, jede Spende dankbar in Empfang zu nehmen, und jede nähere Auskunft zu geben. Ober-Temen, 29. 3uli. Vorstand und Festausschuß der hiesigen jüdischen Gemeinde laden zu der am 9., 10. und 11. August stattfindenden Einweihung ihrer neuerbauten Synagoge durch Circular ein. Das Gotteshaus ist von Herrn Leopold Z immer m a n n und dessen Ehefrau Josefine geborene Wolf in Newyork gestiftet. Den Anlaß hierzu bot die goldene Hochzeitsfeier der Eltern des Stifters vor vier Jahren. Leider hat die Mutter desselben die Ein-