Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 59 (29.7.1901)
- Date
- 1901-07-29
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1300 der Anlage durchaus verfehlten und inzwischen in einer großen Anzahl seiner Paragraphen auch noch obsolat gewordenen Gesetzes, dessen Fundamentalbestimmung, enthalten im Paragraphen 36, dahin lautet, daß „alle innerhalb eines Synagogenbezirkes wohnenden Juden der betreffenden Synagogengemeinde angehören." Als Synagogenbezirk galten ausnahmlos die politischen Eommunen. so daß also jeder Jude durch seine Zugehörigkeit oder seinen Zuzug in eine Stadtgemeinde ipso jure zwangsweises Mitglied der dortigen Snnagogengemeinde*) wird und zu deren Steuern und sonstigen Lasten beizutragen hat. Dieser Parochialzwang hatte so lange nichts Bedenkliches, als in Kultus- und sonstigen religiösen Fragen die Gemeinde einheitlich gesinnt war und nur persönliche Motive dem einen oder dem anderen den Gedanken der Prischah mi darke zibbur eingeben können. Und auch später, so lange die alte, orthodoxe Partei am Ruder saß, konnte selbst der in seinen religiösen Anschauungen und Allüren „Fortgeschrittenste" sich über den Zwang nicht beklagen, der ihn zu dem Kultus einer Gemeinde beizusteuern anhielt, die ihm zwar keinen Orgelklang und Weibersang, keine deutschen Gebete und Abschaffung der Piutim. dafür aber Alles, was ein echtjüdischer Kultus erfordert. und einen Gottesdienst bot, mit dem ohnedies die Mehrzahl aller Juden zufrieden sein mußte, denen Mangel an Geldmitteln die noblen Anwandlungen der „Reform" versagte. Gin gründlicher Wandel dagegen trat mit dem Siege der Neologie ein, die namentlich in den Großstädten seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts an Boden gewann und nach und nach überall die alten, streng-frommen Gemeindevertreter durch Männer ihrer Wahl er ';te. In religiöser Hinsicht hat fürwahr Israel die Pre^c auf das Exempel der Emancipation grundschlecht bestanden; und auch in d e r Hinsicht, daß es. kaum erlöst von dem Drucke, welches das Majoritätsvrinziv im Völkerleben ihm bisher zugefügt, nunmehr rücksichtslos dieses selbe Prineip gegen Andersdenkende in seiner Mitte zur Anwendung brachte. Wo sie Siegerin war und die Mittel es ihr verstatteten, da führte die „Reform" fast ausnahmslos ihr Zerstörungsprogramm durch: Mikweh und Schechitah ließ man verfallen, gönnte sich dafür aber den Luxus eines gutbesoldeten Predigers und Kopfnickers, der für alle Ausschreitungen seiner Brotherren den Nachweis der „histo¬ *) Auch diese Bezeichnung der Iudengemeinden, die in sklavischer Uebertragung des Namens der christlichen Kirchengemeinden gewählt wurden, ist durchaus verfehlt. Dem gottesdienstlichen Bedürfnisse kann allenfalls auch ein einfaches Zimmer genügen: weit wesentlicher und die Aktion eines größeren Verbandes sind dagegen Schechitah. Mikwe, Schule. Lie ist der Negierung von der Seite suggerier worden, die im klebrigen außerhalb des Iudenthums stehend, in dem Synagogenwesen ihre religiösen Triebe befriedigte, und sie hat nicht zuletzt der krankhaften Auffassung, die im Gemeindegotiesdienft den Gesarnmtinbalt des Jndenthums erblickt, Vorschub geleistet. Weit besser gewählt ist die Bezeichnung „Kultusgemeinde." rischen Entwickelung" zu liefern gehalten war; man zertrümmerte das edle Gefäß des altjüdischen Gottesdienstes mit seinem edlen Inhalt echter, aus dein Herzen quellender Empfindung und setzte an seine Stelle jenes Instrument, das mit der massigen Wucht seiner Tonlvellen den dekadenten, abgestumpften Sinn seiner Hörer für kurze Minuten zu einem Zustande rauschähnlicher Erregung aufzustacheln vermochte. Vergebens waren die Vorstellungen,-die Bitten und Drohungen der „Alten"; man hatte ja die Klinke der Gesetzgebung und die Majorität in der Hand und brauchte sich um Recht und Billigkeit nicht zu kümmern. Und die staatlichen Aufsichtsbehörden? Nun, in Preußen galt und gilt noch heute als höchster Ausdruck staatsrechtlicher Weisheit für alle Behörden der Grundsatz, daß das Judenthum zu den aufgenommenen, nicht zu den anerkannten Konfessionen gehört, und daß demgemäß zwar Juden, aber — wenigstens offiziell und soweit daraus für ihre Bekenner keine Lasten erwachsen — keine jüdische Religion in Preußen existirt. Ans dieser Tüftelei heraus hat die Preuß. Regierung init vollem Bewußtsein sich des Rechts entänßert, in die Verwaltung und Führung der jüdischen Gemeinden eingreifen zu dürfen, es sei denn, daß und insoweit die öffentliche Ordnung dadurch berührt wird; was verschlugt aber die öffentliche Ordnung, wenn die Altgläubigen aus ihren Gotteshäusern verdrängt, die Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse ihnen versagt und ihre Empfindungen durch die Pietätlosigkeit der „Jungen" auf Schritt und Tritt verletzt wurden?! Minima non curat praetor! Da also jeder andere Ausweg ihnen versagt blieb, schritten endlich die Mißhandelten zur Selbsthilfe. Hatte man die zum Frieden gebotene Hand zurückgewiesen, wie Ausgestoßene sie behandelt, so wollten ste denn auch gesondert ihre Straße ziehen und den Platz an der Sonne anderwärts erspähen, den man in der alten Gemeinschaft ihnen geneidet hatte. Es entstanden in rascher Folge die Separatgemeinden (Religionsgesellschaften) zu Frankfurt a. M., Berlin, Wiesbaden u. a., welche niit Eifer und Erfolg daran gingen, ihren Mitgliedern einen Kultus zu schaffen, der dem Zeitgeiste gab, was Rechtens war, obenan aber die Vorschrift des Religionsgesetzes stellte, dessen Unantastbarkeit und Unveränderlichkeit Grundidee und Programm aller dieser Vereinigungen war und ist. Und nun geschah das Unerhörteste, das allem vorherigen Unrecht die Krone anfsetzte: jetzt erinnerten sich auf einmal die Gemeindepaschas des altjüdischen Grundsatzes rnxn ps tsrnen Sx und mit einer Heuchelei, die anwidern muß. bewies man den „Separatisten" haarscharf aus dem pdaß ihr Treiben religions!oidrig und jede Absonderung von der Gemeinde ein Verstoß gegen die Thora sei! Natürlich; nun es an den Geldbeutel ging, entdeckte man plötzlich seine Zusammengehörigkeit mit den Verlästerten und Ausge-