Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 59 (29.7.1901)
- Date
- 1901-07-29
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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48. Jahrgang. ^,5». Der Israelit. >vfcf Ei» WM^Hrgan für das orthodoxe Iudenthum. Begründet von Dr. Lehmann in Mainz Montag, den 2 9. Juli 5691 (1961). Für Zrnei Mnvk abonnirt man bei allen Postanstalten für die Monate August & September auf den „Israelit". Tiefer Preis tritt aber nur ein bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-Zeitnngssckalter deS Wohnsitzes des Bestellers oder bet dem betreu enden Landbriefträaer aufgegeben werden. flV* Die Briefträger sind berechtigt, den Abonnements-Betrag in den ersten 25 Tagen des Monats gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Auslaut» entsprechend höher. Die Erpeüilion ües „Israelit." Leitender Artikel. H Ein Gedenktag. ' Berlin. 26. Juli. Der Zeiten trübe Schwere kann wahrlich nicht zur Festesfreude laden; der bittere Ernst des Tages dämpft alle frohe Lust; unb auch die Macht der Erinnerung vermag nur für kurze Augenblicke, die nervöse Unrast des Lebens überwindend, mit ihrer Weihe die reale Nüchternheit der Gegenwart zu durchdringen, zu besiegen! vergebliches, unangebrachtes Beginnen scheint es drum, heute die Schatten Dahingeschiedener zu wecken, die Geschehnisse und Thaten vergangener Zeiten und Geschlechter rühmend zu berichten, die Mahnungen der Geschichte an das kurzhörige Ohr der Epigonen dringen und klingen zu lassen. Allein, ist's nicht eine Pflicht der Dankbarkeit, die gerade Israel stets geübt zu haben als seinen Ruhmestitel preist, dem Walten der Vorsehung nachzugehen, den Finger Gottes in Allem, was Er an uns gethan, zu erkennen und zu loben, die Lehren der Vergangenheit im Leben zu erfüllen, und der Männer, die er zu Werkzeugen seines Willens erkor, zu gedenken? So soll denn auch der heutige Tag, an dem vor 25 Jahren dasjenige Gesetz veröffentlicht wurde, welches für die orthodoxen Juden Preußens die Befreiung von lange schwerempfundenem Gewissenszwang bedeutete, soll der „fünfundzwanzigste Jahrestag des Preuß. „Gesetzes" über den Austritt aus der Synagogengemeinde" nicht wiederkehren, ohne daß seine Bedeutung gewürdigt und der Männer gedacht werde, deren unermüdlichem Eifer, deren Hingebung sein Zustandekommen zu danken bleibt. Am 28. Juli 1876 veröffentlichte der „Preuß. Staatsanzeiger" das am Tage vorher in Wildbad Gastein von Kaiser Wilhelm I. sanktionirte Gesetz, das die Unterschriften des Fürsten Bismarck, der Minister Langhausen, Graf zu Eulenburg, Leonhardt, Falk, von Kamecke, Achenbach, Friedenthal und Hofmann trägt. Damit war der letzte Akt vollzogen, welcher verfassungsmäßig noch zu geschehen hatte, nachdem der Entwurf am 22., 24. und 26. Mai desselben Jahres das Preußische Abgeordnetenhaus, am 19. und 20. Juni das Herrenhaus passirt und schließlich am 28. Juni endgiltig vom Abgeordnetenhause genehmigt worven war. Ein Sieg der Gewissensfreiheit war's und zugleich der ausgleichenden Gerechtigkeit. Der letzteren, da das Gesetz dem orthodoxen Juden nur das bewilligte, was dem Christen in gleicher Lage schon drei Jahre vorher zugestanden worden war: das Recht, ohne den Zusammenhang mit seiner Religion zu lösen, aus Gewissensbedenken aus der gesetzlich organisirten Corporation seiner Glaubensgenossen ausscheiden zu dürfen. Und ein Sieg der Gewissensfreiheit — doch dazu ist es nöthig, daß wir etwas weiter ausholen. Die Rechtsverhältnisse der Preußischen Judengemeinden beruhten bis zum Jahre 1876, und beruhen mit Ausnahme jenes einen Punktes auch heute noch auf der Verordnung vom 23. Juli 1847; einem schon in