Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 25 (28.3.1901)
- Date
- 1901-03-28
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2449146-2449172--53024-2503591- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
598 des Monarchen. Wie urplötzlich geht ein klarer Lichtstrahl auf, der die Gespenster verscheucht. Der im Innersten entrüstete und lebhaft erschütterte König untersagt jede Anklage wegen „Ritualmord" und wegen Hostiendiebstahls behufs Blutgewinnung. Er wendet stch mit aller Strenge gegen die Verleumder. Die Wahrheit hervorbrinaend, geht er soweit, denen, die es wagen sollten, ähnliche Anklagen vor einem gerichtlichen Forum anzuregen. — einfach mit dem Tode zu drohen.*') Dieser Akt, in einer Zeit entstanden, die von Vorurtheilen wimmelte, ist werth, kennen gelernt zu werden. Wir führen ihn hier in seinem ganzen Wortlaute, in treuer Uebersetzung des Lateinischen, an.**) Brief des Königs Stefan Batory (1676). „Wir Stefan, von Gottes Gnaden König von Polen etc. thun mit diesem unserem Briefe im allgemeinen und Jedem, der es zu wiffen hat, kund: Da zu uns und zu unseren Ohren schon friiher dem Anscheine nach unzweifelhafte und doch im hohen Grade seltsame Erzählungen über Christenkinder gedrungen sind, als wären ste von Juden getödtet worden, insbesondere von einer Ermordung eines Sohnes des Edelmannes Studzienski in der Gostinski- Gau, welcher Miffetbat die Juden nicht nur beargwöhnt, sondern geradezu beschuldigt waren, erschien diese Sache selbst uns sehr wichtig.. Wir haben also der Berechtigung dieser Anklage fleißig nachgeforscht und in Untersuchung gezogen, und das umsomehr, als jene Anklage, sowohl des Diebstahls und der Ermordung von Christenkindern durch Juden, wie auch des Ankaufes des allerhöchsten Sakramentes, weder neu, noch erst von heute datirt, sondern schon lange unter dem Volke schwirrt, woraus oft Tragödien entstehen, und deßbalb haben wir sie aus Grund vielseitiger Nachforschungen in Erwägung gezogen. Und so auch der Adel sich vor uns darob über die Juden unter dem Hinweise auf Kinder zu beschweren pflegte, war es unser Wunsch, daß in dieser Sache die strengste Untersuchung eingeleitet werde. Diese wurde also von unseren Beamten mit-der größten Gewissenhaftigkeit durchgeführt: auch die Juden haben ihre Beweise vorgebracht und diese Angelegenheit wurde, nach Erwägung der Argumente und Dokumente beider Parteien, aufgeklärt, woraus hervorging, daß auf den Juden in dieser Beziehung nicht nur gar keine Schuld lastet, sondern daß ste nicht einmal einem Verdachte unterliegen können, was noch mehr der Adel selbst, als er bemerkte, daß er stch von einem leeren Gerede habe Hinreißen lasten, daß auf den Juden gar kein derartiges Verbrechen laste, einsah, trat er, noch ebe unser Urtbeil in dieser Sache erfloß, von der Anklage zurück. Die Juden, obwohl sie ihrerseits über ihre *) ,.akty“. 5. Band, 8. 218. **) Vergl. „akty izda\vajenfiyje;T\vileiiskoju archevgraficzeskoja kommissiej“. 5. Band, S. 220. Kräfte ihre Unschuld nachgewiesen, haben bei uns schwere Klagen vorgebracht. Daß sie unter diesem Vorwände verunglimpft und beschuldigt werden, Christenblut zu gebrauchen, Christenkinder zu stehlen und zu morden, daß sie unter unsäglicher Mühe sich das allerheiligste Sakrament verschaffen, es von Christen, um Menschenblut zu gewinnen, kaufen; und aus diesen Anlästen schweben viele von ihnen in Lebensgefahr, ertragen Foltern und Qualen und viele verfielen einem entehrenden Tode. Und obwohl sie sich schon auf die Dekrete und Privilegien unserer Vorfahren berufen haben, baten ste uns demüthig und nachdrücklich durch Vermittlung mancher unserer Kronräthe, daß wir irgend einen Modus und Rath ausfindig machen, um diesen Verunglimpfungen, Unterdriickungen und Unrechte ein Ende zu machen. Von diesen Bittgesuchen gerührt und vom Wunsche beseelt, den Weg der Verleumdungen abzusverren und die Veranlastung der massenhaften Uebersälle und der Torturen, denen die Juden so oft ungerecht unterworfen waren, aus der Welt zu schaffen, — bestimmen wir, gestützt aus unsere gründliche Kenntniß und auf den Rath unserer Senatoren — daß von jetzt an kein Jude im Königreiche und aus unseren Besitzungen ungerecht des Diebstahls und der Tödtung von Christenkindern, sowie des Ankaufes des allerheiligsten Sakramentes geziehen und beschuldigt werde, da die Juden nachgewiesen haben, daß sie von diesen beiden Dingen entfernt sind, und es wage niemand, ste dessen vor Richtern oder Behörden anzuklagen oder solche Vermuthungen vorzubringen, denn sie haben nachgewiesen, daß all dies erdichtet sei und daß überdies all' die Sachen mit der Wahrheit im Widersvruch sieben. Denn weder haben sie Blut genoch nach dem heiligen Sakramente Verlangen getragen. Aus diesem Grunde, wer weß Standes immer es wagen sollte, diese Beschuldigung, wegen welcher schon so viel Tumulte und Unruhen entstanden sind, zu erheben, soll streng bestraft werden, u. Z.: Wer über die Juden derartige Gerüchte verbreiten wird, soll als Verleumder bestraft werden, wer aber die Juden vor Gericht anklagt, sie dieserhalb zur Verantwortung ziehend, soll mit dem Kopfe mit gleicher Strafe (taJimis) d. i. mit dem Tode bestraft werden. Wir wünschen, daß dieses Dekret zu aller Kenntniß gelange, insbesondere zur Kenntniß der Hofleute, Kastellane, Militärchess nnb ihrer Vertreter, wie auch aller Beamten, Prokonsuln und Konsuln, befehlend, daß sie sich darnach richten und dieses Dekret aufheben, und alle andern davon benachrichtigen und anders in unserm Namen nicht Vorgehen. Urkunde dessen unsere eigenhändige Unterschrift. Gegeben in Warschau am fünften Juli im Jahre des Heils tausendfünfhundertstebzia sechs, und im ersten Jahre unserer Regierung. Stefan König." So lautet Stefan Batory's Akt, der seiner Epoche um einige Jahrhunderte vorauseilte. Es war zu er-