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Der Israelit · 1901-03-21 · Heft 23 (21.3.1901) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 23 (21.3.1901)
Date
1901-03-21
Page
– (sequence 18)
Language
German
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544 niffe ist nicht geeignet, nach dieser Richtung moralische Eroberungen zu machen! Für den Fall, daß der Herr Kriegsminister seine Haltung aus militärdienstlichen Gründen zu rechtfertigen versuchen wollte, verweise ich auf die Vorgänge in Württemberg, und mit gütiger Erlaubnis) des Herrn Präsidenten werde ich aus einer Zeitschrift Folgendes verlesen: Im Juli 1897 erhielt vie Kgl. württembergische israelitische Oberkirchenbehörde zu Stuttgart auf ihren Antrag einen Bescheid des Kriegsministeriums, welcher die feierliche Vorbereitung israelitischer Rekruten auf den Fahneneid im Tempel durch den Rabbiner regelt. Ferner ist angeordnet, daß den israelitischen Soldaten einmal im Monat ohne besondere Bitte Gelegenheit zum Besuche des Sabbat-Gottesdienstes gegeben werde. Außerdem wird alljährlich das Datum der hohen Festtage und des Passahfestes dem Generalkommando mitgrtheilt und die Bitte um Beurlaubung der israelitischen Soldaten ausgesprochen, worauf stets die Antwort erfolgt, daß „die Truppentheile des Armeekorps angewiesen worden sind, die Mannschaften israelitischen Bekenntnisses während der fraglichen Feiertage, soweit dies der Dienst gestattet, zu berücksichtigen." Ich glaube, wenn die Regelung dieser Frage im Sinne der betheiligten Soldaten in Württemberg möglich ist, bei voller Handhabung der Disciplin und des Dienstes, so sollte es auch der preußischen Heeres-Verwaltung nicht unmöglich sein. Ich bin gebeten worden, diesen Wunsch heute im Reichstag wieder vorzubringen und erachte es als ein Gebot der Gerechtigkeit, einem solchen von erhabener religiöser Ueberzeugung getragenen Ersuchen zu willfahren. Als Katholik erblicke ich darin ein Appelliren an religiöse Duldsamkeit und Nächstenliebe, an die Achtbarkeit der Religion Andersgläubiger, Gefühle, die auch eine Heeresverwaltung beseelen müssen. Wir beklagen es ja Alle, daß insbesondere bei den Juden der religiöse Sinn sehr sinkt (sehr richtig! in der Mitte), und ich glaube, die Maßnahmen, die gegen die Juden insbesondere während ihrer Militärdienstzeit ergriffen werden, tragen dazu nicht wenig bei. Meine persönliche Auffassung ist die, daß wenn überhaupt etwas Schimpfliches darin liegen könnte, Jude zu sein, der erst recht ein „Jude" ist, welcher seinen Glauben ableugnet und sich zu einer christlichen Religion bekehrt lediglich aus Opportunitäts-Rücksichten, aus niederer Berechnung, um Karriere zu machen, oder aus anderen ähnlich schätzbaren Gründen. Aber dies nur nebenbei. Ich schließe in der Zuversicht, daß von Seiten der Militärverwaltung endlich einmal den unstreitbar berechtigten Wünschen, die ich hier vorzutragen mich beehrt habe, entgegengekommen wird." Auf diese vortrefflichen Ausführungen erwiederte der Departements-Direktor im Kriegs-Ministerium, Generalleutenant von Viebahn: „In der preußischen Armee ist die Seelsorge in der Weise geregelt, daß sie entweder wahrgenommen wird von etatsmäßigen Militärgeistlichen oder von Zivilgeistlichen, welche mit der Seelsorge für die betreffenden Truppentheile beauftragt sind. Nun gibt es noch eine dritte Kategorie von Seelsorge: das ist die Seelsorge in denjenigen Standorten, in welchen sich nur wenige Soldaten der betreffenden Konfession befinden. In solchen Standorten werden die Soldaten, auch diejenigen, welche einer der christlichen Konfessionen angehören, nicht zum Gottesdienst geführt, sondern es wird ihnen überlassen, einzeln den Gottesdienst ihrer Konfession zu besuchen. Nach diesem Grundsatz wird, da die jüdischen Soldaten erheblich in der Minderzahl und in den einzelnen Garnisonorten in verhältnißmäßig geringer Zahl vorhanden sind, auch bezüglich der Seelsorge für die jüdischen Soldaten verfahren. Außerdem ist durch die Garnisondienstvorschrift festgelegt, daß die Soldaten jüdischer Konfession an ihren Feiertagen möglichst vom Dienst befreit werden. (Hört! hört!') Es findet also eine Ungleichheit in der Behandlung der einzelnen jüdischen Soldaten im Vergleich zu der Behandlung der nur in geringer Zahl in einzelnen Standorten vorhandenen Soldaten christlicher Konfession nicht statt. (Hört! hört! rechts.) Was die Frage der Vorbereitung zur Vereidigung anbetrifft, so ist durch allerhöchste Kabinettsordre angeordnet, daß die Vorbereitung zur Vereidigung in den Synagogen durch Rabbiner stattfindet. Im Großen und Ganzen habe ich also nur die Ansicht zu vertreten, daß für Soldaten jüdischer Konfession innerhalb der preußischen Armee alles geschehen ist, was zur Pflege des religiösen Sinnes dieser Kategorie von Mannschaften nöthig ist. (Sehr wahr! rechtst Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. München, 12. März. In der festlich geschmückten Synagoge der Gemeinde Ohel Jakob versammelten sich heute Vormittag 1/>11 Uhr die Mitglieder, um der anläßlich des 80. Geburtsfestes Sr. Kgl. des Prinzregenten Luitpold veranstalteten Feier beizuwohnen. Unter Leitung des in seinem Streben nach feierlicher Ausgestaltung unseres Gottesdienstes unermüdlichen Herrn Dr. Feuchtwanaer wurde die Festlichkeit vom Synagogenchor mit der erhebenden Wiedergabe von Mah tauwu begonnen, dann wurden die Psalmen 21, 45, 72 vom Vorbeter und der Gemeinde responsorisch gebetet. Hierauf folgte Psalm 61, vom Synagogenchor wirkungsvoll vorgetragen; die Solis wurden von Herrn Kantor Rotier mit markiger, wohltönender Stimme und mit seelenvollem Ausdruck gesungen.

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