Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 23 (21.3.1901)
- Date
- 1901-03-21
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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4L Jahrgang. Iweite Aeikage zu M 23 des „Israelit". Leitender Artikel. Lie „Scclforflc" Her iiiifdn Solktcn w Dem 3icichst«sk. Berlin, 18. März. In überaus dankenswerther Weise brachte der elsäfsische Abgeordnete Dr. Vonderscheer in einer der letzten Sitzungen des Reichstags bei Berathung des Militär-Etats die Frage der Seelsorge für die jüdischen Soldaten zur Sprache. Die Tageszeitungen beschränkten sich auf mehr als dürftige Berichte; es scheint deßhalb doppelt angebracht, dieselben nach dem amtlichen Senogramm zu ergänzen. Herr Dr. Vonderschecr führte aus: „Meine Herren! Ich will mit einigen kurzen Worten auf eine Angelegenheit zurückkommen, die im vorigen Jahre der inzwischen verstorbene ehrwürdige Kollege Dr. Lingens (Zuruf) — so? Gott sei Dank, daß das ein Jrrthum von mir ist (Heiterkeit) — im Plenum des hohen Hauses so zutreffend zur Sprache gebracht hat; jedenfalls ist Herr Dr. Lingens in diesem Jahre verhindert, die Angelegenheit aufzugreifen, wie er beabsichtigt hatte. Ich meine die Frage der Seelsorge für die jüdischen Soldaten. Herr Dr. Lingens trug die gewiß berechtigte Beschwerde vor, daß von Seiten der Militärverwaltung gar keine Vorsorge dafür getroffen ist, daß der jüdische Soldat, ähnlich wie sein christlicher Kamerad, den Gottesdienst wenigstens einmal im Monat besuchen kann, daß er ferner an den in der Bibel gebotenen Feiertagen vom Dienst befreit werde, und daß endlich auch die jüdischen Rekruten auf den Fahneneid im Tempel durch den Rabbiner vorbereitet werden. Die Antwort des Herrn Kriegsministers klang wenig sympathisch und beruhte theilweise auf einer offenbar irrthümlichen thatsächlichen Grundlage. Als eine befriedigende Lösung kann es doch wahrlich nicht anerkannt werden, daß der jüdische Soldat zum Kirchenbesuch an den Feiertagen bei seinem jedesmaligen Vorgesetzten um Erlaubniß einkommen soll und daß ihm dann im Allgemeinen Aussicht auf Zusage zustehen soll. Nicht toleriren, sondern kommandiren thut hier noth. Wenn nur auf Ansuchen Urlaub zum Besuch des Gottesdienstes ertheilt wird, so werden zunächst die religiös Lauen oder gar Kalten, also gerade diejenigen, welche der religiösen Erziehung am dringendsten bedürfen, den Urlaub nicht nachsuchen, oder, falls er ihnen doch einmal angeboten werden sollte, ihn nicht zum Besuch des Gotteshauses verwenden. Sodann trägt zweifellos gar mancher religiös gesinnte Soldat Bedenken, etwas zu erbitten, was ihm gegenüber einmal bloß Gnade ist, zumal wenn er glaubt, annehmen zu dürfen, daß der eine oder der andere seiner Vorgesetzten ohnedies die jüdischen Soldaten mit minder wohlwollenden Blicken betrachtet. Wenn die Vorbereitung der jüdischen Soldaten auf den Fahneneid nicht im Gotteshaus durch die Geistlichen erfolgt, so fühlt sich auch wieder der jüdische Rekrut gleich von vornherein wegen seiner Religion zurückgesetzt, und dieses Gefühl der Zurücksetzung sollte man nicht aufkommen lassen, gleichviel, ob es zu Gleichgiltigkeit gegen die Religion oder gegen den Staat führt. Ich meine, die Zeiten sind wahrhaftig doch zu ernst, die Zusammensassung und Erhaltung aller positiven und konservativen Elemente im Staat ist heutzutage wahrlich zu nothwendig, als daß man es auch nur vom Standpunkt des Staates aus verantworten könnte, ohne die zwingendsten Gründe die Zahl der Unzufriedenen zu vergrößern. Die berechtigte Forderung geht also dahin: Vorbereitung der jüdischen Rekruten auf den Fahneneid im Tempel durch den Rabbiner, Kommandirung der jüdischen Soldaten zum sabbatlichen Hauptgottesdienst, und Dienstbefreiung an den in der Bibel gebotenen Feiertagen, nämlich am ersten und siebenten Tage des Osterfestes, am ersten Tage des Pfingstfestes, am Neujahrsfest, am Versöhnungsfest und am ersten und achten Tage des Laubhüttenfestes. Wenn es auch in der preußischen Verfassung heißt: „die Staatsreligion ist die christliche," so folgt daraus doch noch lange nicht, daß der Staat recht handelt, wenn er bei seinen nichtchristlichen Bürgern durch Unterlassung von Maßregeln das religiöse Gefühl verletzt und die Irreligiosität fördert. Der Herr Kriegsminister hat vor Jahren den Sozialdemokraten gegenüber betont, daß und weßhalb die Militärverwaltung den größten Werth darauf lege, die Soldaten religiös zu erziehen. Von einer religiösen Erziehung während der Dienstzeit kann bei den jüdischen Soldaten gar keine Rede sein, selbst wenn vielleicht dieser oder jener Vorgesetzte freundliche Rücksicht auf die religiösen Bedürfnisse religiös gesinnter Israeliten nimmt. Den jüdischen Soldaten gegenüber scheint die Militär-Verwaltung sich zu dem Grundsatz bekennen zu wollen, der ihr sonst nicht gerade angenehm in die Ohren klingt: Religion ist Privatsache! „Dem Volke muß die Religion erhalten werden," hat Kaiser Wilhelm I. gesprochen, und er bat die Israeliten nicht ausgenommen. Derselbe Herrscher hat einst bei Antritt seiner Regierung erklärt, daß es Preußen's Beruf sei, in Deutschland moralische Eroberungen zu machen. Nun, das Verhalten des preußischen Herrn Kriegsministers gegenüber den jüdischen Soldaten in Bezug auf ihre Religionsbedürf-