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Der Israelit · 1901-03-21 · Heft 23 (21.3.1901) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 23 (21.3.1901)
Date
1901-03-21
Page
– (sequence 10)
Language
German
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536 ebenso die Bemängelung, welche diese Art des Verkaufs als Scheinvertauf und Täuschung erfährt. Bei der ungenügenden Weise, in welcher dieser Verkauf vielfach vollzogen wird, mag dieser Vorwurf begründet sein. In unserer Zeit, in welcher an der Börse, im Güterverkehr und sonst die Spekulation täglich zahllose fiktive Käufe und Verkäufe abschließt, ist die Gewissenhaftigkeit, die erst beim Chomez-Verkauf plötzlich erwacht, wohl geeignet, den unbefangenen Beobachter stutzig zu machen. Daß der Verkauf ein gerichtlich giltiger sein muß, mit allen seinen Consequenzen, braucht nicht erst gesagt zu werden. Daß er von seiner Giltigkeit nichts verliert durch die Möglichkeit, Wahrscheinlichkeit und selbst durch die Gewißheit seiner Annullirung nach Pcßach, liegt für Jeden, der die Usance unserer geschäftlichen Praxis kennt, so auf der Hand, daß es nicht erst betont zu werden braucht. Der Zweck dieses Verkaufes, an Peßach nicht im Besitz von Chomez zu sein, wird dadurch vollkommen erreicht, wenn nur alle Bestimmungen des Rituals genau befolgt werden. In vielen Gemeinden, besonders in Rußland, ist es Brauch, daß der Rabbiner von sämmtlichen Einzelnen seiner Gemeinde das zu veräußernde Chomez auftaust und es dann zusammen einem Richtjuden weitergibt. Dieser Modus hat Vieles für sich, aber er setzt immer voraus, daß sich der Rabbiner um diese Angelegenheit kümmert, was in den meisten tuest europäischen Gemeinden leider nicht der Fall ist. Es möge bei dieser Gelegenheit gestattet sein, darauf hinzuweisen, daß diesen religionsgesetzlichen Bestimmungen in der Religionsschule viel mehr Zeit und Aufmerksamkeit gewidmet werden müßte, als es in Wirklichkeit der Fall ist. Man mag über den Werth oder Unwerth dessen, was man gewöhnlich als systematischen Religionsunterricht bezeichnet, denken wie man auch immer wolle, so werden doch selbst seine überzeugtesten Fürsprecher, falls sie nur selber auf dem Boden des überlieferten praktischen Judenthums stehen, unbedingt einräumen, daß die Kenntniß dieser Pflichten im Vordergrund alles dessen steht, was die Religionsschule ihre Zöglinge zu lehren hat. Die Kenntniß dieser Pflichten ist für den Unterricht so bedeutsam, wie das tägliche Brod draußen im Leben, während die theologischen und philosophischen Abstraktionen, aus welchen sich der landläufige Religionsunterricht zusammensetzt, doch jedenfalls viel später kommt. In Wirklichkeit aber steht die Würdigung, welche diese beiden Disciplinen in vielen unserer Religionsschulen erfahren, in umgekehrtem Verhältniß zu ihrer praktischen Wichtigkeit. In den Generationen, die der unseligen unmittelbar vorangingen, konnte bei dem religiösen Sinn und der praktischen Erfüllung des Religionsgesetzes im Leben, die Unterweisung und Erfüllung dieser Fächer ganz von dem Pensum der Schule ausgeschieden und dem Elternhause überlassen bleiben. Das ist heute leider so wenig der Fall, daß umgekehrt in vielen Familien, die Eltern erst wieder durch den Unterricht ihrer Kinder in der Religionsschule an ihre jüdische Pflicht gemahnt >verden müssen. Aber selbst, wo diesem Bedürfnis in der Schule Rechnung getragen wird, würde der pflichtbewußte Lehrer der Schule nicht den Lehrer der Gemeinde von der Pflicht dispensiren können. Ln z~:p;m r:sbnz r"r b'rw'b. Er würde ihm aber in erfreulicher Weise vorgearbeitet und so leichter die Möglichkeit gesichert werden, daß das belehrende Wort nicht auf unempfänglichen Boden fällt. Diese Empfänglichkeit ließe sich gewiß auch noch dadurch steigern, daß die dritte für Peßach vorgeschriebene Pflicht rs**r2 n-wch vom Auszug aus Mizrajim zu erzählen, in den Kreis der Belehrung eingezogen wird. Dieser Pflicht kann allerdings auch ohne das gesprochene Wort leichter selbst von dem Unkundigen genügt lverden, weil es nicht an Ausgaben der Peßach-Hagada fehlt, die in allen lebenden Sprachen dem hebräischen Text Uebersetzung und Erklärung beigefügt haben. Aber die Erfahrung lehrt trotzdem, daß in vielen Familien, welche die Sederabende formell nach Vorschrift begehen, doch die ächte, rechte Gesinnung nicht stark genug ist, uni die Lauheit und Gleichgiltigkeit zu überwinden, welche die rechte Erfüllung vieler Mizwoth, besonders aber die hier in Rede stehende, so wesentlich beeinträchtigt. So wesentlich auch jede Mizwoh darunter leidet, wenn sie kalt, formell und ohne Bewußtsein ihres inneren sittlichen Gehaltes geübt wird, so treten diese Mängel doch vielleicht nirgends so empfindlich, als gerade bei diesem Anlaß zu Tage. Die Sederabende sind doch ganz eigentlich dafür eingesetzt, um durch das mit der vollzogenen That verbundene Wort den Geist zu wecken, uns und vor allem unsere Kinder durch Fragen und Betrachtungen zu tieferem Eindringen in den Geist der Gottesgesetze anzuregen. Wenn auch diese Pflichten nur wie angelerntes Menschengebot geübt werden, was soll man dann von der Erfüllung der übrigen Gottesgebote erwarten, die täglich und stündlich im Laufe des ganzen Jahres an die Juden herantreten? ES wäre daher gewiß freudig zu begrüßen, wenn in den Wochen vor Peßach von unseren Herren Rabbinen und Lehrern die Hagadah schel Peßach zum Gegenstand fortlaufender Vorträge in der Synagoge und in Ehewroth gemacht würde, immer im Hinblick auf die Sederabende, um ihnen eine würdige, weihevolle Feier zu sichern. Andeutungen über die Art und Weise der Behandlung dieses Themas lassen sich hier nicht wohl geben. Sie tvird sich in jedem Falle nach der Individualität des Vortragenden und nach dem Niveau der Zuhörer richten müssen, wenn sie wirkungsvoll sein soll. Aber wir besitzen glücklicher Weise eine so reiche Litteraiuc gerade über die Peßach-Hagadah, daß es auch dem nicht originellen Redner leicht fallen wird, aus der Fülle des vorliegenden Stoffes das Geeignete auszusuchen.

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