Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 22 (18.3.1901)
- Date
- 1901-03-18
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2449146-2449169--52923-2503487- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
512 ausübe, worauf ibm die Antwort wurde, der Rabbiner habe in der betreffenden Sitzung z u e r st seine Geneigtheit ausgesprochen, das erwähnte Verfahren einzuschlagen. Gin Herr vom Synagogenrath führte für den Beschluß Gründe der „Toleranz" in's Feld, man käme den Orthodoxen entgegen, müßte also auch auf die Radikalen Rücksicht nehmen. Worin das Entgegenkommen der hiesigen Gemeinde gegen die Orthodoxen Zu finden ist, ist dem Schreiber dieser Zeilen nicht bekannt, wahrscheinlich Andern auch nicht, es ist dies aber auch ganz gleichgiltig, denn der Grundsatz, daß man jeder Richtung entgeaenkommen müsse, führt zu so verschwommenen Verhältnissen, wie sie nur bier möglich sind. Holland. Amsterdam, im März. Die holländischen Oberrabbiner haben sich an die maßgebenden Stellen gewandt mit der Bitte, bei den im Bau begriffenen Volkssanatorien für Lungenleidende Einrichtungen zu treffen, welche den israelitischen Patienten das Befolgen ihrer rituellen Pflichten ermöglichen. Als vorläufiges günstiges Resultat kann erwähnt werden, daß in der ersten Anstalt zu Hellendoorn eine separate Küche für rituelle Speisenbereitung vorgesehen ist. Ferner unterbreiteten dieselben Ihrer Majestät der Königin- Mutter die Bitte, in dem Sanatorium, welches die hohe Frau dem Lande geschenkt und zu Oranje-Rassau-oord gegründet wird, im Interesse der jüdischen Mitbürger sowohl eine rituelle Küche, wie eine Betstube einrichten zu wollen. Ihre Majestät hat dem Vorstande der Anstalt die Bittschrift zukommen lassen mit der Weisung, den darin enthaltenen Wünschen weitmöglichst entgegenzukommen. Rußland. Petersburg. (A u f e n t h a l t s r e ch t.) Der Senat hat jüngst eine Reihe von Erlassen gegeben, die das Aufenthaltsrecht der Israeliten außerhalb des Territoriums betreffen und deren interessanteste folgende sind: 1. Ein Israelit hat das Recht, außerhalb der Städte zu wohnen, wenn er ein Amt in einer auf dem Lande gelegenen Werkstatt inne hat. 2. Die Juden, die lange Zeit ohne Recht in einer Gegend gewohnt haben, können nicht daraus vertrieben werden, nachdem sie das Alter von 70 Jahren erreicht, unter der Voraussetzung, daß ihr Aufenthalt nicht der betreffenden Gemeinde zur Last fällt. 3. Die jüdischen Handwerker, die lange Zeit vor Ausübung ihres Handwerkes außerhalb des Territoriums gelebt, haben das Recht, in dem Lande, in welchem sie gearbeitet, sich aufzuhalten, selbst wenn Alter und Gebrechlichkeit sie zwingen, ihr Handwerk dran zu geben. 4. Die Kausleute erster Gilde, die in einem der Städte des Reiches zu wohnen wünschen, haben das Reckt, zu verlangen, daß die Polizei ihnen ein Zeugniß ausstelle, das dieselbe nicht unter einem Vorwände verweigern darf. Amerika. Newyork. Rabbi Jacob Joseph, 21 der russischen und polnischen Gemeinden, der seit den letzten zwöli Jahre die Oberaufsicht über die Schechita in Manhattan führte, ilt durch Kranksein nicht mehr im Stande, seines Amtes zu walten, und die orthodoxen jüdischen Gemeinden der Ostseite gedenken jetzt einen Fonds auszubringen, um ihm einen möglichst sorgenfreien Lebensabend zu verschaffen. Rabbi Joseph, der im Jahre 1887 aus Wilna, Rußland, nach hier übersiedelte, hat streng darauf geachtet, baß seinen orthodoxen Glaubensgenossen nur strikt „koscheres" Fleisch verkauft wurde. Feuilleton. Meiin «Minister. Von Wobert Känlein. 14j (Schluß.) Bei diesen Worten waren die Freunde an die ersten Häuser von Malsfeld gelangt und blieben einen Augenblick stehen. Ein Frosch hüpfte über den Weg, und Bensew sagte, indem er auf das Thier wies: „Wenn mich je die Ueberhebung befallen sollte, deren Mangel Ihnen räthselhaft erscheint, dieses Thier genügte, um mich wieder in's rechte Geleise zu bringen. Unsere Weisen lehren, als König David seine Psalmen beendet hatte, habe er sich in einer Anwandlung von Ueberhebung der herrlichen Gotteslieder gerühmt, die seine Harfe zur Ehre Gottes in die Welt hinaus gesungen hatte. Hat noch je ein Mensch, rief er aus, Gott mehr verherrlicht, als ich es durch meine Lieder gethan habe? Da habe ihn ein Frosch eines Besseren belehrt. Mir sind, sagte ihm der bloße Anblick dieses Thieres, auf Gottes Geheiß, als Er die zweite Plage über die Egypter sandte, zur Verherrlichung Gottes in den Feuertod gegangen, als wir in die heißen Oefen der Egypter drangen; kann sich deine Gottesverehrung mit dem Martyrium messen, das wir zur Ehre Gottes übernahmen? Und wenn David, dessen Liedesworte doch in Wirklichkeit ungezählte Millionen von Menschengemllthern der Gottheit zugeführt haben, wenn David schwieg angesichts eines solchen Thieres, hochwürdiger